…Recht aus Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematografischer Filme und Filme oder Bänder für Rundfunk und Fernsehen, von Patenten, Know-how, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher…
…dem UN-MA 1980. So ist gemäß Art. 12 Abs. 3 DBA-China auch "die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicherAusrüstungen" vom Lizenzgebührenbegriff umfasst. Diese Wortfolge wurde im Rahmen des Updates 1992 aus dem OECD-MA gestrichen, ist jedoch immer noch…
…in Bezug auf den Lizenzgebührenbegriff dem OECD-MA 1977 und dem UN-MA 1980. Dass mit dem Update des OECD-MA 1992 die Wortfolge "die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen" gestrichen wurde ist für den gegenständlichen Fall folglich irrelevant…
…Art, die für die Benutzung oder für das Recht auf Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme und Fernsehfilme, von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher…
…Benutzung der Brücke anzusehen gewesen seien. Auch bei der hier zu beurteilenden Sachlage sind von der Trägerkörperschaft vereinnahmte Parkgebühren nicht als Entgelt für die Errichtung, Bereitstellung und Benutzung des Radweges anzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass ein Ergebnisausgleich zwischen einzelnen Betrieben gewerblicher…
…Beachvolleyballplatz" sei kein Betrieb gewerblicher Art. Die Einrichtung eines Kinderspielplatzes sei eine Infrastrukturmaßnahme der Gemeinde zur Förderung des Tourismus. Die Überlassung des Kinderspielplatzes an den Pächter des Gasthauses sei der Vermögensverwaltung der Gemeinde zuzurechnen. Im Pachtvertrag sei vereinbart, dass die Benützung des frei zugänglichen Spielplatzes…
…Unentgeltlichkeit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. In der Stellungnahme des TVB ist wieder nur auf mittelbare Einnahmen hingewiesen. Die Benützung des Radwegs … ist eine Infrastrukturmaßnahme. In der Stellungnahme vom 4.5.2017 wird wieder nur allgemein auf die Umschichtung von Parkgebühren verwiesen. Tatsächlich ist ein Radweg…
…als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art angesehen, bildet doch nach Meinung der Bf. der Betrieb gewerblicher Art „D“ eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Das gesamte Gebiet „D“ wird durch eine Zufahrtsstraße erschlossen, die der Liftbetreiber, der jeweilige Betreiber des Bergrestaurants und die Handymastenbetreiber allesamt benützen dürfen…
…Unentgeltlichkeit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. In der Stellungnahme des TVB ist wieder nur auf mittelbare Einnahmen hingewiesen. Die Benützung des Radwegs … ist eine Infrastrukturmaßnahme. In der Stellungnahme vom 4.5.2017 wird wieder nur allgemein auf die Umschichtung von Parkgebühren verwiesen. Tatsächlich ist ein Radweg…
…Benutzung der Brücke anzusehen gewesen seien. Auch bei der hier zu beurteilenden Sachlage sind von der Trägerkörperschaft vereinnahmte Parkgebühren nicht als Entgelt für die Errichtung, Bereitstellung und Benutzung des Radweges anzusehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass ein Ergebnisausgleich zwischen einzelnen Betrieben gewerblicher…
…4). Die jeweiligen wesentlichen Prüfungsfeststellungen bzw Parteivorbringen werden im Folgenden in komprimierter Form dargestellt: Tz 1: **MA-X** Presse- und Informationsdienst Nach den Prüfungsfeststellungen werde die gesamte **Magistratsabteilung-X** "Presse- und Informationsdienst" (**MA-X**) von der Beschwerdeführerin als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Gemäß der…
…wurde bloß die technische Durchführung teilweise an das Reinigungsunternehmen übertragen. Betreffend die Wettbewerbssituation bleibt darauf hinzuweisen, dass sich mittlerweile auch zahlreiche private (gewerbliche) Anbieter von WC-Anlagen am Markt befinden. Dies auch im Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin. 4.2 Beweiswürdigung Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich im…
…4). Die jeweiligen wesentlichen Prüfungsfeststellungen bzw Parteivorbringen werden im Folgenden in komprimierter Form dargestellt: Tz 1: **MA-X** Presse- und Informationsdienst Nach den Prüfungsfeststellungen werde die gesamte **Magistratsabteilung-X** "Presse- und Informationsdienst" (**MA-X**) von der Beschwerdeführerin als Betrieb gewerblicher Art (BgA) geführt. Gemäß der…
…wurde bloß die technische Durchführung teilweise an das Reinigungsunternehmen übertragen. Betreffend die Wettbewerbssituation bleibt darauf hinzuweisen, dass sich mittlerweile auch zahlreiche private (gewerbliche) Anbieter von WC-Anlagen am Markt befinden. Dies auch im Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin. 5.2 Beweiswürdigung Die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich im…
…Es sei unrichtig, dass das Fahrzeug bereits am 17.6.2008 nach Österreich in rechtswidriger Weise verbracht worden sei; die Benützung erfolgte nur fallweise. Mit Berufungsvorentscheidung es Zollamtes Feldkirch-Wolfurt vom 23.4.2013, Zahl: GZ wurde eine Abgabenerhöhung in Höhe von € 296,56…
…Bestand nicht gerechnet werden kann. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es teilweise unmittelbar eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dient und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nach der Verkehrsauffassung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 5. Sonstige bebaute Grundstücke. Die nicht unter Z…
…Vorsteuerabzug relevanten Tatsachen und die den einzelnen Betrieben gewerblicher Art zuzurechnenden Umsätze mittels Voranmeldung bzw. Abgabenerklärung entsprechend § 119 BAO offengelegt" habe. Jeder Betrieb gewerblicher Art verfüge über eine eigene Steuernummer und sei der Finanzverwaltung damit bekannt. Die Benützung diverser Freizeiteinrichtungen habe tatsächlich zu umsatzsteuerbaren Leistungsentgelten…
…Es ist zu Recht zwischen den Parteien des Verfahrens nicht strittig, dass der Bf im Streitzeitraum kein gewerblicher Grundstückshändler war. Daher war das strittige Grundstück im Streitzeitraum im Privatvermögen des Bf. b.) Zur im Jahr 2011 nicht feststellbaren Vermietungsabsicht des Bf in Bezug auf die…
…10.6.2015, 7 Ob 218/14f). Unabhängig davon liegt aber dann keine Entgeltlichkeit vor, wenn das bedungene Entgelt so niedrig ist, dass es gegenüber dem Wert der Benützung praktisch nicht ins Gewicht fällt (OGH 4.11.2013, 10 Ob 26/13s, mwN). Ein derartiger…
…201/1996) 4. die Tätigkeit des Bundes, soweit sie in der Duldung der Benützung oder der Übertragung der Eisenbahninfrastruktur besteht. (5) Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt 1. die von Funktionären im Sinne des § 29 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 in Wahrnehmung ihrer Funktionen…