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BFG RV/7501350/2014Parkstrafendelikt durch Anbringen eines fremden Behindertenausweises hinter der Windschutzscheibe; Strafhöhe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2014

…den einschlägigen Vorschriften Parkometerabgabe am betreffenden Abstellort zur betreffenden Abstellzeit zu entrichten gewesen wäre. Da sohin die Tat selbst als erwiesen angenommen wird, bleibt noch zu prüfen, ob die Strafhöhe angemessen war. Dabei mussten, nachdem die belangte Behörde den Milderungsgrund der bisherigen Unbescholtenheit (§ 34 StGB…

BFG RV/7502018/2014Parkstrafe nach Strafe für Missachtung der gleichzeitig bestehenden Fußgängerzone: Doppelbestrafung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2015

…der ...' (vollständiges Zitat aus dem Straferkenntnis, Anm.) Ich stelle fest, dass ich durch die bereits erfolgte und bezahlte Strafe durch MA 67-RV- in keiner Weise besser gestellt bin und somit eine zusätzliche Parkometerstrafe nicht den Voraussetzungen Ihrer eigenen Strafbegründung, noch den Grundsätzen des gesunden…

BFG RV/7500161/2015Lenkerauskunft, Beschuldigte vermeint, nicht Adressat der Lenkerauskunft gewesen zu sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2015Teil 1/2

…stehenden Verfassungsbestimmung nach - eng begrenzten Ermächtigung des Art. II FAG-Nov. 1986 und angesichts der Tatsache, dass die Erlassung dieser Verfassungsbestimmung noch keineswegs zu einer (baugesetzwidrigen) Häufung von die leitenden Grundsätze des Bundesverfassungsrechts berührenden Maßnahmen führt, nicht veranlasst, den durch die Entstehungsgeschichte und die Bedachtnahme…

BFG RV/7500046/2015Parkstrafe wegen verspäteter elektronischer Abstellanmeldung (Handyparken)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2015

…berücksichtigen." StGB IV. Abschnitt, Strafbemessung, allgemeine Grundsätze: § 32. (1) "Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters. (2) Bei Bemessung der Strafe hat das Gericht die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und auch auf die…

BFG RV/7300046/20161. Keine Zusatzstrafe zu verhängen, wenn über mehrere Taten gleichzeitig erkannt wird und die Voraussetzungen für eine Zusatzstrafe nur für einzelne Tathandlungen vorliegen 2. Strafhöhe, überlange Verfahrensdauer als wesentlicher Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2016

…bis 35 StGB sinngemäß. Bei Bemessung der Geldstrafe sind gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe…

BFG RV/7300045/2026Verletzung der Meldepflicht gemäß § 15 Abs. 1 Z. 2 WiEReG, Strafbemessung bei andauernder schwerer Krankheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2026

…32 bis 35 StGB sinngemäß § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Eine Mindeststrafdrohung ist für die Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG nicht normiert. Entsprechend der Bestimmung des …

BFG RV/7300023/2026Strafbeschwerde für eine bisherige Geldstrafe von fast 22,8% des Strafrahmens bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.06.2026

…bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit…

BFG RV/7300072/2018Versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen eines Verkürzungsbetrages (strafbestimmenden Wertbetrages) bestritten und Strafhöhe bekämpft.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2019

…nach Ansicht des erkennenden Senates aus diesen Anhaltspunkten nur auf den Vorsatz zur Herbeiführung einer Abgabenverkürzung geschlossen werden. Strafhöhe: Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- u. Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, bei der Bemessung…

BFG RV/5300005/20161. Gewerbsmäßiger Möbelschmuggel aus Bosnien; 2. Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2019Teil 1/3

…von der Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen ist, wobei hierfür gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 anzuwenden sind. Die im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates ausgesprochenen anteiligen Wertersatzstrafen in Höhe von € 2.500,00 für den PKW und von €…

BFG RV/5300022/2019Abgabenverkürzung bei Geltendmachung privater und betriebsfremder Aufwendungen als abzugsfähige Aufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2026

…35 StGB sinngemäß. Gem § 23 Abs 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem § 23 Abs 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe…

BFG RV/7300010/2020Günstigkeitsvergleich zwischen Rechtslagen vor und nach dem 23.7.2019 bei vorgeworfener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2020Teil 2/2

…oder der Abgabenausfall endgültig oder nur vorübergehend hätte eintreten sollen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. (3) Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. (4) Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem…

BFG RV/7501126/2015Parkstrafe wegen Verwendung eines veralteten Parkscheins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2015

…berücksichtigen." Strafgesetzbuch (StGB), Vierter Abschnitt: Strafbemessung Allgemeine Grundsätze "§ 32 (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe ist die Schuld des Täters. (2) Bei Bemessung der Strafe hat das Gericht die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und auch auf…

BFG RV/7300019/20171. Abgabenhinterziehung 2. Umsatzzuschätzung 3. überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.10.2017

…bis 35 des Strafgesetzbuches gelten. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Zu den bereits durch den Spruchsenat als mildernd gewerteten Umständen ist zu ergänzen, dass derzeit nur noch € 29…

BFG RV/7300032/2014Strafbeschwerde eines mehrfach vorbestraften Täters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.11.2014

…Bestrafungen nach dem StGB seine Berechtigung haben, doch richtet sich die Strafbemessung in Finanzstrafverfahren allgemein nach so genannten strafbestimmenden Wertbeträgen und der dem Täter vorwerfbaren Schuld, sodass sich aufgrund anderer Parameter auch andere Strafhöhen ergeben. Dem Hinweis auf einen bloß untergeordneten Tatbeitrag des Beschuldigten, der…

BFG RV/7300001/2025Neubemessung der Strafen aufgrund Wegfall von Finanzvergehen wegen Eintritt der Strafbarkeitsverjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025

…35 StGB sinngemäß. Gem § 23 Abs 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem § 23 Abs 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe…

BFG RV/7500478/2023Verwaltungsstrafe Gebrauchsabgabe: fortgesetztes Delikt auch bei fahrlässiger Verkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2023

…Revision insoweit - im Ergebnis - keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses auf. Nach § 19 Abs. 1 VStG sind Grundlage für die Bemessung der Strafe die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsguts und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Im für den Revisionsfall maßgeblichen ordentlichen Verfahren sind …

BFG RV/7300070/2018Verletzung der Verpflichtung zur Anmeldung von Bargeld von mehr als € 10.000
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2019

…die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Bisher wurde bei der Strafbemessung als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend kein Umstand gewertet. Außerdem wurde…

BFG RV/7300031/2021Abgabenhinterziehung im Umsatzsteuervoranmeldungsstadium, Schicksalsschlag als außerordentlicher Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2021Teil 1/2

…bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit…

BFG RV/7500487/2023Parkometerabgabe; Verwendung eines seit längerer Zeit nicht mehr gültigen Parkausweises
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2023

…wenn der Bestrafte kein Einkommen bezieht. Insofern ist die Geldstrafe daher auch zu verhängen, wenn die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Bestraften ihre Bezahlung unwahrscheinlich erscheinen lassen (VwGH 15.10.2002, 2001/21/0087). Die Bemessung der Strafe ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, die nach den…

BFG RV/6300002/2024Verletzung der Registrierkassenpflicht gem § 51 Abs 1 lit c FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2026

…35 StGB sinngemäß. Gem § 23 Abs 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist gem § 20 Abs 1 FinStrG zugleich die für den…