…diese Einkünfte durchführen ließ. Nach dem Verständnis des BFG ist bei dieser Ausgangslage die das gegenständliche Verfahren betreffende Dienstgeberbeitragspflicht für die streitgegenständlichen Entgelte bereits entschieden. Bei den hier zu beurteilenden Entgelten von dritter Seite handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Sinn des …
…Beispielen ein wesentlicher Unterschied bestehe: Während ein Darlehen oder Geschenk, genauso wie sonstige Mittel, die dem Spielteilnehmer von dritter Seite zur Verfügung gestellt und zur Bezahlung des "Kaufpreises" für die Teilnahme an einem (Online-) Glücksspiel verwendet würden, tatsächlich (wenn auch z.T. nur kurzfristig) zu…
…dort ab Seite 11, 5.2.1. ff). Ergänzend zum dortigen Vorbringen sei noch bemerkt: Diese "hemdsärmelige" Praxis ist nicht nur hier zu konstatieren, sondern auf Seiten des Fiskus weit verbreitet. Dazu zwei weitere (von vielen) Beispiele aus dem Großraum Wien zur Illustration: "Abgaben bei…
…Darlehensgewährung die A. B. C. GmbH bereits kreditunfähig gewesen ist, dh von dritter Seite hätte sie zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit mehr erhalten können, somit handelte es sich um ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen, auch im Sinne des Eigenkapitalersatzgesetzes (negatives Eigenkapital, negative Schuldentilgungsdauer). Die Gesellschaftsteuerpflicht ist…
…sind für das Bundesfinanzgericht auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die Richtigkeit der vom Bf. vorgelegten Beweismittel, die auch von dritter Seite stammen, in Zweifel zu ziehen. Festzustellen ist, dass die von der Bf. ausgeübten Tätigkeitrn durchaus unter die im Dienstvertrag vereinbarten Tätigkeiten, nämlich Schaden/Vertragsabwicklungen, fallen…
…Beispielen ein wesentlicher Unterschied besteht: Während ein Darlehen oder Geschenk, genauso wie sonstige Mittel, die dem Spielteilnehmer von Dritter Seiter zur Verfügung gestellt und zur Bezahlung des "Kaufpreises" für die Teilnahme an einem (Online-) Glücksspiel verwendet werden, tatsächlich (wenn auch z.T. nur kurzfristig) zu…
…Entgelt zu vereinbaren. Der Berechnung des Entgeltes seien die gesamten Herstellungskosten zugrundezulegen und nicht der Verkehrswert. Hier habe der Kaufpreis 73.104,02 € betragen, der Verkehrswert (Verkaufspreis) 115.000 €. Die Nichtausübung der Option wäre somit wirtschaftlich gesehen absurd. Dem Bf. sei somit von…
…die Rechnungen zu bezahlen und dass diese Gesellschaften auch gar nicht die dafür notwendigen finanziellen Mittel hatten, war den Bf. auch bekannt, weil er - auch über die GF - Einblick in die wirtschaftlichen Situationen der Gesellschaften hatte. Das Entgelt wurde von den rechnungsempfangenden Unternehmen somit zum…
…Partei. Ad 3) Die Finanzierung erfolge teilweise aus Eigenmitteln und aus einer Finanzierung bei einem österreichischen Bankinstitut. Ad 4) Die Einflussnahme von Hr. ***WP*** sei nach seiner Aussage seit Beginn des Projekts - wie die restlichen Eigentümer auch - laufend erfolgt. Konkrete Beispiele werden jedoch nicht genannt…
…vor. Auch mit der zuvor ausgeführten Möglichkeit zur Erledigung von Transportaufträgen durch Dritte sind für den Bf beträchtliche Haftungs- und daraus resultierende Kostenrisiken verbunden. Dazu kommen Risiken im Zusammenhang mit dem verwendeten Transportfahrzeug. Zweifellos gehört ein geeignetes Fahrzeug zu den zentralen Betriebsmitteln eines Zustelldienstes. Dem…
…Das Gemälde von ***Künstler2*** habe sich ursprünglich im Besitz der ***Galerie1***, ***Ort2***, befunden. Sowohl die Privatsammlung ***BC*** als auch der Besitz der ***Galerie1*** seien 1938 arisiert worden. Diese Beispiele würden "ein zutiefst negatives und (im Zusammenhang mit Enteignung) als problematisch einzustufendes Bild auf die vermachte…
…und nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer Solidarität. Entschließt sich der von seiner Familie unterstützte Betriebsinhaber dazu, seinen Angehörigen als Ausgleich für ihre Leistung etwas zukommen zu lassen, dann entspringt eine solche Zuwendung im Regelfall auch nicht einer rechtlichen Verpflichtung, sondern Beweggründen wie Dankbarkeit…
…hat der Bf. die streitgegenständliche Wohnung samt Mobiliar zu einem Verkaufspreis von 45.000,00 Euro veräußert. Seitens der Hausverwaltung wurden Erhaltungsarbeiten betreffend das Mehrfamilienhaus – insbesondere die Sanierung der Fassade samt Wärmedämmung sowie die Erneuerung des Daches – in Auftrag gegeben und durchgeführt. Die Gesamtkosten der…
…seien nach Auffassung des steuerlichen Vertreters zukünftige Entwicklungen ausgewogen berücksichtigt worden. Insbesondere sei das Leerstehungsrisiko ausreichend einbezogen worden. Zusammenfassend könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Vermietung des Objektes in W. unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO (Liebhaberei aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen) zu…
…Vertrag seit 2010 gebe. Er lehne sich an viele Beispiele von anderen, auch burgenländischen Weinproduzenten an und habe als wirtschaftlichen Hintergrund eine Risikoabsicherung für beide Betriebe. Sehr wohl gebe es auch eine Aufstellung der Weingartenflächen, welche in der Pauschalregelung beinhaltet seien. Diese wurde der Beschwerde…
…Abs 3) zu einer Folgewirkung nach § 295 führen (Stoll, BAO-Kommentar, 2860). Bereits auf Grund des Umstandes, dass der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Eigenverbrauch im Inland, die Einfuhr von Gegenständen sowie…
…über das Recht der beschwerdeführenden Partei als Auftraggeberin einen Betrag in Höhe von 1 bis 4 % des Rechnungsbetrags als "Zentralrabatt" ohne Anführung auf der Rechnung zusätzlich in Abzug zu bringen entnommen werden konnten. Als Beispiele für eine solche "Zentralrabattsvereinbarung" sowie Abrechnung eines Zentralrabatts dienen ein…
…dem Arbeitgeber abschließend regelt, vom Mutterunternehmen des Arbeitgeberunternehmens darüber hinaus - also zusätzlich zu den Ansprüchen aus dem angeführten Dienstvertrag - Stock Options eingeräumt werden, liegt insoweit eindeutig ein im Rahmen der Veranlagung zu erfassendes Entgelt von dritter Seite vor (UFS 22.3.2005, RV/0152-L…
…Verwaltungsgerichtshof geforderte Leistungsaustausch gefehlt habe. Selbst wenn ein solches Entgelt von dritter Seite vorliegen sollte, so wäre das Preisgeld nach § 47 Abs. 1 EStG durch den Abzug von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber zu besteuern, wobei die Preisgelder nicht § 62a als netto zugeflossen zu gelten hätten…
…an die ***Bezeichnung Person2*** ist auch nicht als Entgelt von dritter Seite zu qualifizieren. Ein solches läge nämlich nur dann vor, wenn die ***Bezeichnung Person1*** mit ihrer Zahlung eine Leistung vergütet, die die ***Bezeichnung Person2*** gegenüber der Berufungswerberin erbracht hätte. Es ist somit zu unterscheiden…