Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache BF, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 27. Juli 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 in…
…BAO6, § 216 Rz 3 mwN). Im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (vgl. zB VwGH 21.03.1995, 95/14/0008). Ihrer Konkretisierungslast ist die Beschwerdeführerin insoweit nachgekommen, als sie die…
…jedoch die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung bzw. der Umstand des Erlöschens einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes sei und nicht die Überweisung eines Geldbetrages. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (Ritz, BAO6, …
…zu denen auch Zahlungserleichterungen gehöre, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete und sie die Behauptungslast und die diesbezügliche Konkretisierungspflicht treffe. Andererseits habe der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Im Abrechnungsverfahren treffen den Antragsteller die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Da in einem Abrechnungsbescheid festzustellen ist, welche Buchungen an einem konkreten Tag vorzunehmen waren und warum eine vom Abgabepflichtigen begehrte Buchung…
…berücksichtigt wurden. Weshalb die von ihm selbst beantragten Beträge falsch seien, erwähnte der Beschwerdeführer nicht. Da den Beschwerdeführer jedoch diesbezüglich die Behauptungslast trifft, er jedoch keine Gründe vorbrachte, weshalb der Spruch des Einkommensteuerbescheides 2022 vom 23.02.2023 hinsichtlich dieses Themas nicht richtig sei, ist…
…Gefährdung der Einbringlichkeit, Vorliegen einer erheblichen Härte) nicht erfüllt ist, wobei denjenigen, der um eine Zahlungserleichterung ansucht die Darlegungs- und Behauptungslast trifft und die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund tritt. Die Beschwerdeführerin hat es unterlassen, darzulegen, warum eine Gefährdung der Einbringlichkeit nicht vorliegt. Sie hat…
…das bereits genannte Erkenntnis vom 20. September 2001). Aufgrund der nach der dargestellten Judikatur vorliegenden Darlegungs- und Behauptungslast des Beschwerdeführers kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellen würde. Darüber hinaus entspricht auch das Vorbringen zur Nichtgefährdung der…
…Verhältnisse zu ermitteln, erfährt dieser Grundsatz doch gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am Kriterium der Zumutbarkeit orientierte mehr oder weniger starke Einschränkung. Dem Antragsteller fällt die Behauptungslast und eine diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu, deren Nichterfüllung der freien Beweiswürdigung unterliegt. In diesem…
…die Nachsicht gestützt werden kann (VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Das Schwergewicht der Beweis- und Behauptungslast liegt beim Nachsichtswerber (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Ein Vermögensverzeichnis wurde am 03.06.2025 vorgelegt. Mangels erneuter Übermittlung eines aktualisierten Vermögensverzeichnisses nimmt die Behörde…
…weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen ist. Weiters wird darauf verwiesen, dass im Nachsichtsverfahren das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast beim Nachsichtswerber liegt. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun…
…trifft somit den Zahlungserleichterungswerber die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht dafür, dass die sofortige (volle) Abgabenentrichtung für ihn mit erheblichen Härten verbunden, und die Einbringlichkeit der Abgaben weder gefährdet ist noch durch Gewährung einer Zahlungserleichterung gefährdet wird. Kommt der Antragsteller dieser Behauptungslast und Konkretisierungspflicht im Verlauf des…
…Steuerrechts II, Tz. 526). Bei abgabenrechtlichen Begünstigungen tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt am Steuerpflichtigen, selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, die für…
…Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt. Es liegt an der Partei, selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels die Umstände darzulegen…
…mit dem Sitz in [...], FN [...]. In der Ladung zur mündlichen Verhandlung vom 24.01.2025 wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass dem Antragsteller die Behauptungslast und eine diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zufällt, deren Nichterfüllung der freien Beweiswürdigung unterliegt. In diesem Sinne obliegt es dem Antragsteller…
…gerade bei der antragsbedürftigen Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am Kriterium der Zumutbarkeit orientierte, mehr oder weniger starke Einschränkung. Dem Antragsteller fällt die Behauptungslast und eine diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu, deren Nichterfüllung der freien Beweiswürdigung unterliegt. In diesem Sinne hat der Verwaltungsgerichtshof auch mehrfach ausgesprochen…
…Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen eine am Kriterium der Zumutbarkeit orientierte, mehr oder weniger starke Einschränkung. Dem Antragsteller fällt die Behauptungslast und eine diesbezügliche Konkretisierungspflicht (erhöhte Mitwirkungspflicht) zu (vgl VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0023 sowie VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118 mwN). Aus…
…strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, wenn es um abgabenrechtliche Begünstigungen, zu denen auch die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen zu zählen ist, geht und der Partei eine besondere Behauptungslast obliegt (siehe zB VwGH 18.5.1995, 93/15/0079; VwGH 1.10.1991, Zl…
…werden, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens im März 2017 und nicht erst im Herbst 2017 eingetreten ist. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (VwGH 29.04.2015…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne, so hatte die Revisionswerberin zum Sachverhalt ohnehin umfangreich und konkret Vorbringen erstattet und hiezu auch Beweisanträge gestellt. Dass die Revisionswerberin die sie treffende Behauptungslast und Konkretisierungspflicht nicht erfüllt hätte (vgl. VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118…