…auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese zugunsten des Beschuldigten beachtlich. Richtig ist, dass sich die Begründung des Schuldspruches des Spruchsenates auch auf die subjektive Tatseite zu erstrecken hat, was hier nicht geschehen ist. 2.3. Die nunmehrige Beantwortung der…
…Dabei ist der Nachweis nicht nur hinsichtlich der objektiven, sondern auch hinsichtlich der subjektiven Tatseite zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten des jeweiligen Beschuldigten beachtlich. 2. Außer Streit steht im gegenständlichen Fall in Anbetracht der Aktenlage in Verbindung mit der nunmehrigen geständigen…
…als verantwortlicher Beauftragter auch nicht bestritten. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite ist zunächst festzuhalten, dass der Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung selbst angab, dass er aufgrund des Umstandes, dass er ca. 100 Baustellen zu betreuen hatte, sich um Kleinbaustellen, so wie es auch die streitgegenständliche Baustelle…
…liegt keine subjektive Tatseite hinsichtlich der Begehung des § 35 Abs 1 lit a FinStrG vor. Festgehalten wird, dass selbst das Zollamt Österreich die Rechtslage hinsichtlich der Verzollung falsch eingeschätzt und verkannt hat. Die österreichische Zollbehörde hat nämlich zunächst Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von EUR 8…
…liegt keine subjektive Tatseite hinsichtlich der Begehung des § 35 Abs 1 lit a FinStrG vor. Festgehalten wird, dass selbst das Zollamt Österreich die Rechtslage hinsichtlich der Verzollung falsch eingeschätzt und verkannt hat. Die österreichische Zollbehörde hat nämlich zunächst Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von EUR 8…
…nicht fristgerecht eingereicht wurden. Zusammengefasst ist daher die für eine versuchte Abgabenhinterziehung geforderte subjektive Tatseite gegeben. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe…
…Strafzumessungsgründe und insbesondere auch die persönlichen Verhältnisse. Daher kann zur weiteren Beweiserhebung die Durchführung einer mündlichen Verhandlung unterbleiben. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 3.1.1. Zur objektiven und subjektiven Tatseite: Im Bereich des Finanzstrafrechtes ist eine Teilrechtskraft hinsichtlich einzelner Fakten…
…legalia" oder Scheinbegründungen, wie der Beschuldigte hat sowohl "in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht" das Finanzvergehen begangen, entspricht nicht dem Begründungsgebot. Wie bereits oben ausgeführt, reicht die Begründungspflicht auch nicht für einen objektiven Tatbestand. Zur Frage, ob der objektive Tatbestand erfüllt ist, muss das…
…Streitjahre nicht angegeben und dadurch eine Verkürzung der Einkommensteuer für diese Jahre bewirkt hat. Dies wird von der Beschwerdeführerin auch nicht in Abrede gestellt. Die Beschwerdeführerin wendet in der Beschwerde vielmehr ein, eine Abgabenhinterziehung liege deshalb nicht vor, weil es an der subjektiven Tatseite mangle…
…Erstens, weil hinsichtlich wesentlicher Teile der gegenständlichen Abgabensumme jegliche Auseinandersetzung mit der subjektiven Tatseite unterlassen wurde. Denn selbst wenn, was nicht der Fall ist, eine bloße "Domizilgesellschaft" vorläge, wäre damit noch nichts über die AN-Eigenschaft der in Österreich tätig gewordenen Tschechen und Slowaken gesagt…
…habe der Bf. auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen. Das Finanzamt habe sich - aber auch nur fragmentär - mit der objektiven Tatbestandsmäßigkelt auseinandergesetzt. Zum Verschulden, der subjektiven Tatseite, würden die notwendigen Feststellungen sowie jegliche Begründung vollständig fehlen. Der belangten Behörde sei sohin zur Last zu legen…
…das Finanzstrafverfahren wegen Glücksspielabgabe nicht eingestellt worden ist, dementsprechend es keine Sperrwirkung geben kann. Weiters hätte auch die Einstellung eines Finanzstrafverfahrens aufgrund des möglichen Fehlens der subjektiven Tatseite keine Auswirkung auf die Glücksspielabgabe. Die Glücksspielabgabe knüpft an rein objektive Tatbestandsmerkmale an. Wer einen Abgabentatbestand verwirklicht…
…Hinsichtlich der Gebietsabgrenzung sind als relevante Aspekte die Orientierung an den Parkraumauslastungswerten sowie eine möglichst leicht verständliche Grenzziehung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt es vor allem auch unerwünschte Verdrängungseffekte und die daraus resultierende Notwendigkeit schrittweiser Ausweitungen durch eine von vornherein ausreichend großzügige Abgrenzung zu vermeiden…
…Hinsichtlich der Gebietsabgrenzung sind als relevante Aspekte die Orientierung an den Parkraumauslastungswerten sowie eine möglichst leicht verständliche Grenzziehung zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt es vor allem auch unerwünschte Verdrängungseffekte und die daraus resultierende Notwendigkeit schrittweiser Ausweitungen durch eine von vornherein ausreichend großzügige Abgrenzung zu vermeiden…
…Mieter nach Bekanntwerden der Problematik die Gebrauchserlaubnis beantragt und erwirkt hätten und alle Beträge auch bezahlt worden wären, so ist ihr entgegen zu halten, dass nach dem gegenständlichen Beschwerdevorbringen sowohl die Abgabenpflicht als auch ein Verschulden der Bf. (somit objektive und subjektive Tatseite) bestritten werden…
…Mieter nach Bekanntwerden der Problematik die Gebrauchserlaubnis beantragt und erwirkt hätten und alle Beträge auch bezahlt worden wären, so ist ihr entgegen zu halten, dass nach dem gegenständlichen Beschwerdevorbringen sowohl die Abgabenpflicht als auch ein Verschulden der Bf. (somit objektive und subjektive Tatseite) bestritten werden…
…B. am allgemeinen Wirtschaftsleben als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft waren ihm die steuerrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der selbst zu berechnenden Abgaben bekannt, zumal gegen ihn bereits früher Finanzstrafverfahren wegen ähnlicher Vergehen geführt worden waren. Somit ergibt sich auch zwanglos die subjektive Tatseite. Wer keine Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Verfahren entscheidungsrelevanten subjektiven Tatseiten ist Folgendes auszuführen: **E1** hat ***Bf1*** mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Vertretung betraut und durfte daher darauf vertrauen, dass er von ***Bf1*** aufgefordert wird, soweit dies erforderlich ist, ihm entsprechende Unterlagen zur Erstellung der Erklärungen zu übermitteln. Er war auch nicht…
…und vor dem Hintergrund der im abgeführten Verfahren hervorgekommenen Beweisergebnisse nicht haltbar, sodass auch aus diesem Grund eine Aufhebung des vorliegenden Erkenntnisses zu erfolgen hat. 3.2.3. Verfahrensgegenständlich ist der Tatzeitraum 07/2017 bis 08/2018. Der für eine Tatbestandsmäßigkeit erforderliche subjektive Tatvorsatz muss…
…B. am allgemeinen Wirtschaftsleben als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer inländischen Gesellschaft waren ihm die steuerrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der selbst zu berechnenden Abgaben bekannt, zumal gegen ihn bereits früher Finanzstrafverfahren wegen ähnlicher Vergehen geführt worden waren. Somit ergibt sich auch zwanglos die subjektive Tatseite. Wer keine UmsatzsteuervorauszahIungen…