…abstrakt im Kontext zu den Ausführungen über die Geschäftsabwicklung durch die ***4***, dass Kunden von einer Vorgängerfirma übernommen wurden. Nochmals ist hier auf das Schreiben der ***Bf-kurz*** vom 10.10.2016 zu verweisen: "Faktisch bezieht die ***4*** somit eine Fremdleistung um selbst unter anderem…
…9.3.2022 einen sonstigen Beitrag zur Meldepflichtverletzung gemäß § 5 WiEReG der M-GmbH geleistet, gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Begründung: ***Bf1*** ist Pensionist, sein Einkommen ist unbekannt. Er hat keine Sorgepflichten und ist finanzstrafbehördlich unbescholten. ***Bf2*** ist Geschäftsführer, hat seinen Angaben nach ein gutes Einkommen…
…die steuerlichen Belange der Fa. X-GmbH zuständig gewesen. Bei Beginn der Zahlungsschwierigkeiten sei sofort von den drei Geschäftsführern gemeinsam beschlossen worden, professionelle Hilfe in Form einer Sanierungsberatung und vorbereitenden Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Die Fa. XY sei im November 2006, der Linzer Sanierungsberater…
…weswegen die Schätzung ab dem Beginn 2019 erfolgt sei (wohl mobiler Nageldienst). Im September 2021 sei ein Geschäft in ***2*** eröffnet worden. Laut einem Zeitungsbericht sei die Neounternehmerin bei der lokalen Bevölkerung aus ihrer Zeit als "***4***" und als Inhaberin einer Nageldesign Boutique am ***3…
…in Österreich zu versteuern seien. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung mit den im Verfahren RV/210006/2020 angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden vom 16.09.2016 für die Kalenderjahre 2010 bis 2014, mit welchen für die Lieferungen aus dem Abo-Geschäft nach Österreich Umsatzsteuer gemäß Art…
…hätten, dh. ein Konvolut an Unterlagen entwickelt worden sei, welches in Summe einen geeigneten Liefernachweis ergebe. Gleichzeitig sei bereits zu Beginn der Tätigkeit der Geschäftsführer angehalten worden, dafür zu sorgen, dass die Geschäftspartner auch jene seien, für welche sich diese ausgeben würden, also reale Unternehmen…
…Diese Maßnahmen seien auch entsprechend in einem Ordner (dieser sei wiederum der Betriebsprüfung bekannt) dokumentiert, der zu Beginn der Auftragsabwicklungen von einer seiner Angestellten (***29***) angelegt worden wäre und im Laufe der Geschäftsabwicklung mit verschiedensten Unterlagen befüllt worden wäre. In diesem Ordner würden sich folgende…
…seien von der Behörde nachzuweisen (vgl. Ritz, BAO5, § 22 Tz 3). Im Bericht würden sich keine Argumente finden, die über eine allgemeine Feststellung, warum konkret eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen solle, hinausgehen würden. Es sei nicht ausgeführt worden, welche Gründe dafürsprechen, dass das gewählte Geschäftsmodell bei…
…Verantwortung als Geschäftsführer einer Gesellschaft beginnt aber nicht erst mit der Begründung der Vertretungsfunktion, weil der Geschäftsführer auch verpflichtet ist, bis dahin angesammelte Abgabenrückstände zu begleichen (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0162). Es kommt nicht darauf an, dass der die Steuerpflicht der Gesellschaft auslösende…
… 33 Abs. 1 FinStrG (Faktum Pkt. 3.) begangen. B. Zusätzlich ist A (noch nicht rechtkräftig) schuldig gesprochen worden, weil er in Salzburg als faktischer Geschäftsführer der B-GmbH, FNbb, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich unter Verletzung deren abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Mitte…
…Finanzamt nicht ab.“ Unter Pkt.9 samt Beil.2,3,7,9 des Berufungsergänzungsschreibens vom 14.Jänner 2008 legte der Steuerberater zum Handel, zur Gf.-Warenaufzeichnung samt Reklamationsabwicklung [7.23, 7.24 PB] im Wesentlichen offen, dass Kunden zu Beginn der Geschäftstätigkeit nur offene Waren…
…es für die Beurteilung, ob eine nachträgliche Betriebsausgabe vorliegt oder nicht, unerlässlich bekanntzugeben, welcher Geschäftsfall der Zahlung iHv € 1.000 zugrunde liegt und zu welchem Zeitpunkt dies bekannt wurde. Da dieser Nachweis nicht erfolgte, wurde die Zahlung nicht als nachträgliche Betriebsausgabe iSd § 32 Z…
…unter welchen Bedingungen es möglich ist, sogenannte verunglückte Dreiecksgeschäfte zu sanieren, sodass bei der steuerlichen Beurteilung dieser Geschäfte die Vereinfachungsregeln trotzdem zur Anwendung kommen können. Im Detail wird in diesem Erlass ausgeführt: ".... Aufbauend auf den Informationen, die das BMF im Zuge einer Anfrage an die…
…Erwerbers der Gesellschaftsanteile zurückzuführen ist, werden auch im vom BFG durchgeführten Vorhalteverfahren bzw. der Vorhaltsbeantwortung vom 20.11.2025 bestätigt. Die BF war lediglich bis 2011 Geschäftsführerin der *** Immobilien GmbH war und zwischen 2011 und dem Beginn der Pensionszahlungen durch die GmbH in der persönlichen…
…dass die vor Beginn der Verzollungen von Frau ***3*** in Verstoß geraten ist; tatsächlich hat auch Frau ***3*** die "Standardvollmacht" unterfertigt und der Beschwerdeführerin übergeben, sowie in den Parallelfällen (…) oder auch von den zahlreichen anderen Kunden. 2. Bei allen dann in der Folge von…
…der Niederschrift vom 24.5.2017 wäre ein Herr ***11*** die Kontaktperson bei dieser Firma gewesen und es sei ein Ausweis abverlangt worden. In der Beantwortung des Fragenkataloges vom 16.7.2017 werde ***12*** als Kontaktperson angegeben. Dieser hätte sich von Beginn an als Geschäftsführer…
…Der Geschäftsführer sei regelmäßig bei der steuerlichen Vertretung gewesen. Erst seit August 2015 und damit nach Beginn der Außenprüfung habe die Bf. Büroräumlichkeiten am Firmensitz in ***Wien, AnschriftA*** (***Anbieter***) angemietet und es sei ein Mitarbeiter (polnischer Staatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich) eingestellt worden. Die Geschäftstätigkeit…
…Verhalten des Geschäftsführers Name und somit auch der Bf. auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet sei. Besonders erschwerend sei der Umstand zu berücksichtigen, dass dieses Verhalten nicht nur vom Beginn der Geschäfte der Bf. im Jahr 2011 bis zur Aufdeckung der deliktischen Handlungen…
…Zwangsgewalt (AuvBZ) vor. Als AuvBZ wurden u.a. nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH das Aufsperren verschlossener Räume, das gewaltsame Eindringen in ein ehemaliges Geschäftslokal oder das Abkleben von Überwachungskameras qualifiziert. Die Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens, einer als AuvBZ qualifizierten Maßnahme, ist jeweils in einem…
…Wachsamkeit hervorrufen müssen. Es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht üblich, dass Arbeiten in dieser Größenordnung ohne vorherige Anboterstellung pauschal abgerechnet werden. Eine Auftragsvergabe ohne vorher eingeholtem Anbot bzw. den Rechnungen zuordenbare Unterlagen wie genaue Materialabrechnung, Weg- und Arbeitszeitauflistung ist im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht vorstellbar…