…In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass ein Mantelzessionsvertrag gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, weil eine Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgung durch Abtretung von Forderungen begünstigt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung stellt dann eine…
…seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung…
…läge auch diesfalls eine schuldhafte Pflichtverletzung vor, weil, wie oa., gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auch die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldentilgungen durch Abtretung von Forderungen verstößt (Ritz, BAO5, § 9 Tz 11c). Zu den Nachforderungen an Lohnsteuer 2008 und Dienstgeberbeitrag 2008 auf Grund der GPLA vom 9…
…Existenzgefährdung des Bf. nicht beseitigen würde, dieses keinen Sanierungseffekt haben würde und die Gewährung nur zu einer Begünstigung anderer Gläubiger führen würde, zwischenzeitig nichts geändert hat. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle…
…auch nicht verlangt werden, der Vertreter müsse den Abgabengläubiger vor allen übrigen Gläubigern befriedigen. Er habe die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße die Begünstigung anderer Gläubiger infolge Schuldentilgungen oder Einräumung von Pfandrechten. **** Dagegen beantragte der Bf. mit Schriftsatz vom…
…der Beschwerde beigelegten Unterlagen ergibt sich, dass offenbar sämtliche Forderungen der Gesellschaft an die Hausbank zediert waren. Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt aber auch die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen (VwGH 13.3.1997, 96/15/0279). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an…
…wenn sich die Nachsicht nur zugunsten anderer Gläubiger auswirken würde. Die Beschwerdeführerin verwendet die Geldmittel, die ihr Herr ***XY*** regelmäßig zur Verfügung stellt, offensichtlich dafür, um andere Gläubiger zu befriedigen. Die Gewährung einer Nachsicht würde einerseits zur Begünstigung anderer Gläubiger und andererseits zu einer ungerechtfertigten…
…das in eine andere Richtung deute, sei nicht erstattet worden. Eine allfällige Nachsicht würde sich ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung auswirken und sohin auch gegen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung verstoßen. Die Begünstigung anderer Gläubiger stünde daher auch unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit und Zweckmäßigkeit einer…
…Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße weiters die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldentilgung mittels Abtretung von Forderungen. Eine derartige Mantelzession stelle dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen müsse durch die Zession dem vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden zu…
…zugenommen haben, wenn der Abgabepflichtige für die sukzessive Abdeckung seiner Abgabenverpflichtungen nicht in zumutbarer Weise Sorge getragen hat, wenn überhaupt ein entsprechender Zahlungswille fehlt, oder wenn sich die Nachsicht nur zugunsten anderer Gläubiger auswirken würde (Stoll, § 236 Rz 66 mit Judikaturnachweisen). 3.2. Zu Spruchpunkt…
…sie zu kompletten Verzerrungen (etwa bei Zahlungsverzug), da bei einer solchen isolierten Betrachtung der Zahlung nur an einem bestimmten Tag eines Monats eine massive Bevorzugung anderer Gläubiger im Zeitraum vor oder nach diesem Stichtag außer Betracht bleibe, sodass die nunmehr seiner Ansicht nach durchgeführte Zeitraumbetrachtung…
…ausgegangen werden könne, dass kein grobes Verschulden vorliege. Ein Großteil der Verbindlichkeiten anderer Gläubiger seien innerhalb eines gewissen Zeitraumes pünktlich bedient worden. Dagegen wurde mit Eingabe vom 8. Februar 2018 Beschwerde erhoben und gleichzeitig auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung verzichtet. Begründend wurde vorgebracht, dass sich…
…Forderung führten, ist festzuhalten, dass eine Nachsicht dann nicht erteilt werden kann, wenn diese ausschließlich zu Lasten der Abgabenbehörde und zu Gunsten anderer Gläubiger (in diesem Fall zu Gunsten der Sozialversicherung ) ginge (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082, VwGH 22.9.2000, 95/15…
…Soll eine Abgabennachsicht in Betracht kommen, müssen Billigkeitsgründe beim Abgabepflichtigen vorliegen. Eine Abgabennachsicht ist dann nicht in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Nachsicht ausschließlich zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken würde (VwGH 21.6.1994, 90/14/0065; VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082).…
…Gis, Haushaltsversicherung, Medikamente und Ausgaben für neue Brille) in Höhe von € 869,--. An Schulden gegenüber anderen Gläubigern bestehen ca. € 9.000,--. Aus den vorgenannten Ansuchen gehen Ausgaben für Medikamente in Höhe von € 25,-- bzw. zuletzt mit € 28,-- hervor. Die Pensionseinkünfte lt…
…die sie verwaltet habe, entrichtet würden. Die Bf habe in der Vorhaltsbeantwortung vom 14.06.2016 dargestellt, dass die Abgabenverbindlichkeiten nicht schlechter als die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger behandelt worden seien. Aus den Bestimmungen des § 78 EStG ergebe sich jedoch, dass jede Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes obliege es dem Bf. als Vertreter Nachweise dafür zu erbringen, wieviel Zahlungsmittel zur Verfügung gestanden und in welchem Ausmaß die anderen Gläubiger befriedigt worden seien. Im Fall der Nichterbringung der Nachweise gehe das Finanzamt davon aus, dass der Bf…
…Saldo aller anderen Gläubiger zusammen von € 326.667,32 zum 1. April 2011 auf € 637.587,91 zum 31. Jänner 2013 anstieg, dargelegt, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenbeträge infolge der insgesamt erfolgten Begünstigung des Abgabengläubigers auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger uneinbringlich geworden…
…Insolvenzordnung wegen Begünstigung von Gläubigern rechtsunwirksam bzw. anfechtbar gewesen wären. Die im Haftungsverfahren zu beantwortende Frage, ob der Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt wurde, bleibt davon unberührt (vgl. VwGH 26.5.2004, 2001/08/0043). Für die Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem…
…welche die Annahme begründeten, dass sich der Abgabenpflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen beabsichtige, rechtfertigten ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des Abgabenpflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten ließen, eine Maßnahme nach § 232 BAO. Die abstrakte Möglichkeit von Vermögensverminderungen…