…behördlichen Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres gemeinnützigen, im wesentlichen mildtätigen (humanitären, wohltätigen) Zwecks zur Gänze der Gründungsgesellschafterin zufalle, die es - unter Beachtung von gemeinnützigen, kirchlichen oder ähnlichen Auflagen - ausschließlich für gemeinnützige, im Wesentlichen mildtätige (humanitäre, wohltätige) Zwecke im Inland und im Übrigen EU…
…Dies ist schon im Hinblick auf die Anwesenheiten und Überprüfungen der Baustellen durch den Direktor nicht nachvollziehbar. Das würde auch gegen die Beachtung der üblichen Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers bei Eingehen einer Geschäftsbeziehung sprechen. Bei der Vergabe von Subaufträgen wird sich jeder sorgfältige Geschäftsführer davon überzeugen…
…ergeben sich somit unter Beachtung der einerseits von § 26 Z 4 lit. b EStG 1988, sowie andererseits vom KVH (als lohngestaltende Vorschrift) für Taggelder vorgegebenen Grenzen, steuerfreie Reisaufwandsentschädigungen 2016 iHv. € 4.249,00; sodass über die abgabenbehördlich bereits anerkannten Werbungskosten von € 14.125…
…bringt diesbezüglich in seiner Beschwerde zusammengefasst vor, dass er als Ortsunkundiger das Fahrzeug bei fortschreitender Dämmerung verlassen habe um nachzusehen, ob er das Fahrzeug am Abstellort des Fahrzeuges erlaubt parken dürfe (Beachtung von Anrainer-, Ladezonen etc.). Er sei deshalb ein Stück in Richtung Stadiongasse gegangen…
… 4 Abs. 1 GSpG) näher erläutert: „Dem Monopol soll nämlich die unternehmerische Durchführung von Glücksspielen (Ausspielungen) in konzessionierten Unternehmen vorbehalten bleiben, die zahlreichen behördlichen Genehmigungsvorbehalten (insbesondere Beachtung von Spielerschutzerfordernissen, Abwehr von Kriminalität und Geldwäsche sowie Gewährleistung von Abwicklungssicherheit für Spielgewinne), Schutzauflagen und einer strengen staatlichen…
…1a Parko gegolten hat, verändert hat. Gemäß Art. 18 BVG hat dem Legalitätsprinzip folgend, eine Behörde nur das Gesetz zu beachten nicht die Wunschvorstellungen von sachlich nicht zuständigen selbsternannten Interpretatoren! Selbst der Rechtsmittelinstanz ist das geboten, solange der Rechtssatz keine unklaren Begriffe enthält. (Grenzen der…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die ordentliche Revision wird zugelassen, weil es zur Rechtsansicht, dass die NoVA nach dem Gesetzeswortlaut in Beachtung des…
… 4 Abs. 1 GSpG) näher erläutert: "Dem Monopol soll nämlich die unternehmerische Durchführung von Glücksspielen (Ausspielungen) in konzessionierten Unternehmen vorbehalten bleiben, die zahlreichen behördlichen Genehmigungsvorbehalten (insbesondere Beachtung von Spielerschutzerfordernissen, Abwehr von Kriminalität und Geldwäsche sowie Gewährleistung von Abwicklungssicherheit für Spielgewinne), Schutzauflagen und einer strengen staatlichen…
… 4 Abs. 1 GSpG) näher erläutert: "Dem Monopol soll nämlich die unternehmerische Durchführung von Glücksspielen (Ausspielungen) in konzessionierten Unternehmen vorbehalten bleiben, die zahlreichen behördlichen Genehmigungsvorbehalten (insbesondere Beachtung von Spielerschutzerfordernissen, Abwehr von Kriminalität und Geldwäsche sowie Gewährleistung von Abwicklungssicherheit für Spielgewinne), Schutzauflagen und einer strengen staatlichen…
…örtlichen Umstände zu entscheiden hat, für einen angemessenen Lebensunterhalt und für eine Wohnung des Verzichtenden ist vom Diözesanbischof Vorsorge zu treffen, und zwar unter Beachtung der von der Bischofskonferenz erlassenen Bestimmungen." Der Bf hat 2012 bereits das 80. Lebensjahr vollendet. Eine Vergütung (remuneratio iSd. Can…
…Hiebei ist zu beachten: Leitender Gedanke des Gleichheitssatzes im Abgabenrecht sei die Lasten- und Pflichtengleichheit der Rechtsunterworfenen. Prinzipiell solle jeder, der leistungsfähig ist, zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen. Jedem Rechtsunterworfenen sei aber auch die Unverletzlichkeit des Eigentums garantiert. Das mache die Auferlegung von Sonderopfern unzulässig…
…anteilig als Betriebsausgabe abzugsfähig Das Abzugsverbot des Abgabenänderungsgesetzes 2011 ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar Die Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben findet sich in § 7 Abs. 2 KStG iVm § 4 Abs. 4 EStG. Diese Normen enthalten keinen abschließenden Katalog aller anzuerkennender Betriebsausgaben…
…Hiebei sei zu beachten: Leitender Gedanke des Gleichheitssatzes im Abgabenrecht sei die Lasten- und Pflichtengleichheit der Rechtsunterworfenen. Prinzipiell solle jeder, der leistungsfähig ist, zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen. Jedem Rechtsunterworfenen sei aber auch die Unverletzlichkeit des Eigentums garantiert. Das mache die Auferlegung von Sonderopfern unzulässig…
…6 des Einkommensteuergesetzes 1988 nach Maßgabe folgender Bestimmungen: a) Der Verlustabzug steht nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte zu. Insoweit die Verluste im laufenden Jahr nicht abgezogen werden können, sind sie in den folgenden Jahren unter Beachtung dieser Grenze abzuziehen. b) Lit…
…darstellen. Da die einschränkenden Änderungen der Energieabgabenvergütung durch das BBG 2011, mangels Genehmigung oder Berufung auf die Freistellung von der Genehmigungspflicht, unionsrechtswidrig seien, würde der Anwendungsvorrang des Unionsrechts die Verdrängung der entsprechenden nationalen Normen bewirken. Die österreichischen Verwaltungsbehörden und Gerichte würden die entsprechenden gesetzlichen Änderungen…
…das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, überwiegt im zu beurteilenden Fall daher klar gegenüber dem Interesse der Gemeinschaft an der Beachtung der Zollbestimmungen. Die irrtümlich erfolgte unrechtmäßige Auslagerung der Waren aus dem Zolllager, die offenbar nicht auf eine Unkenntnis von unionsrechtlichen Normen zurückzuführen ist, stellt sich im…
…Hierbei sei zu beachten: Leitender Gedanke des Gleichheitssatzes im Abgabenrecht sei die Lasten- und Pflichtengleichheit der Rechtsunterworfenen. Prinzipiell solle jeder, der leistungsfähig ist, zur Finanzierung des Staatshaushaltes beitragen. Jedem Rechtsunterworfenen sei aber auch die Unverletzlichkeit des Eigentums garantiert. Das mache die Auferlegung von Sonderopfern unzulässig…
…Hiebei sei zu beachten: Leitender Gedanke des Gleichheitssatzes im Abgabenrecht sei die Lasten- und Pflichtengleichheit der Rechtsunterworfenen. Prinzipiell solle jeder, der leistungsfähig sei, zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen. Jedem Rechtsunterworfenen sei aber auch die Unverletzlichkeit des Eigentums garantiert. Das mache die Auferlegung von Sonderopfern unzulässig…
…die unter Beachtung der konkreten Situation "passieren können". Das gilt auch bei wiederholten Fehlern, wenn nachgewiesen wird, dass die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden. Dass von der Bf…
…Hiebei ist zu beachten: Leitender Gedanke des Gleichheitssatzes im Abgabenrecht sei die Lasten- und Pflichtengleichheit der Rechtsunterworfenen. Prinzipiell solle jeder, der leistungsfähig ist, zur Finanzierung des Staatshaushalts beitragen. Jedem Rechtsunterworfenen sei aber auch die Unverletzlichkeit des Eigentums garantiert. Das mache die Auferlegung von Sonderopfern unzulässig…