…Ausschüttung darstellt, ist zunächst die Gesamtentlohnung des Geschäftsführers betragsmäßig festzustellen. Dazu ist dem Barlohn des Geschäftsführers der Wert der Überlassung der Wohnungsnutzung hinzuzurechnen, wobei eine Wohnungsnutzung mit dem Marktpreis und nicht mit dem aus der Sachbezugswerte-Verordnung für Dienstnehmer abzuleitenden Sachbezug anzusetzen ist. Die Gesamtentlohnung…
…dass unter Berücksichtigung des Barlohns und eines fremdüblichen Mietentgelts iHv 900 Euro der Vorteil aus der Nutzung der Räumlichkeiten als Dienstwohnung für den Geschäftsführer zu keiner unangemessenen Gesamtentlohnung geführt hat. Der anlässlich der Außenprüfung angesetzte Privatanteil für den PKW im Ausmaß von 20% wurde lediglich…
…Gemäß § 78 Abs. 4 EStG habe der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Deckung der Lohnsteuer erforderlichen Betrag, soweit er nicht Barlohn sei, zu bezahlen. Mit Berufungsentscheidung vom 11.06.2012. der UFS die verfahrensgegenständlichen Bescheide auf und verwies die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zurück…
…Fahrten nicht überwachen. Aus den seitens des Arbeitgebers mitvorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass der Bf einen sogenannten "Wagen" (gegen Gehaltsverzicht bzw. laut Angabe in der Liste gegen "Barlohn") am 2.5.2013 übergeben bekommen hätte. In der Gehaltsumwandlungserklärung des Bf erklärt dieser u.a. unwiderruflich…
…nicht als begründungslos anzusehen sind. 3.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft überließ dem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zum Barlohn von ***47*** Euro eine Wohnung mit einer Gesamtnutzfläche von ***77*** m² an der Adresse ***72*** für dessen private Wohnzwecke, wobei das angemessene Entgelt von der Abgabenbehörde mit jährlich…
…nicht eingegangen war. Eine derartige Sachverhaltskonstellation liegt dem ggst Beschwerdeverfahren nicht zu Grunde. Im ggst Fall erhielt DAM von der Bf für seine Geschäftsführungstätigkeit nicht nur einen Barlohn iHv 2.000,- Euro, sondern auch die ggst Überlassung von 70% des Gebäudes um 2.800,- Euro…
…geldwerten Vorteilen zufließen, sind diese in Geld zu bewerten. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug ist nach dem dEStG von Bedeutung, da § 8 Abs…
…0126 mit Verweis auf VwGH 31.1.2018, Ra 2015/15/0006). Im gegenständlichen Fall erhielt der Geschäftsführer und gleichzeitig Ehemann einer Gesellschafterin bzw Sohn des zweiten Gesellschafters von der Beschwerdeführerin einen monatlichen Barlohn iHv 3.500 Euro. Zusätzlich wurde ein Sachbezug iHv 477,40…
…eines Fremdvergleiches zu ermitteln (vgl. VwGH 31.1.2018, Ra 2015/15/0006). Im gegenständlichen Fall erhielt die Geschäftsführerin von der GmbH für ihre Geschäftsführungstätigkeit nicht nur einen Barlohn, sondern auch einen Sachbezug in Form der Überlassung der gegenständlichen Wohnung, eines Dienstfahrzeuges sowie eine Pensionszusage…
…dass dem Geschäftsführer als Entgelt für seine Arbeitsleistung neben dem Barlohn eine Dienstwohnung und ein Dienstwagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden. Hinsichtlich der unentgeltlichen Überlassung der Dienstwohnung wurde Folgendes ausgeführt: "Dem Geschäftsführer wird im Rahmen des bestehenden Dienstvertrages eine Dienstwohnung [in angemieteten Räumlichkeiten in ***P…
…wenn eine grundsätzlich im betrieblichen Geschehen einsetzbare Immobilie um weniger als 50% der Renditemiete überlassen wird. Dem zitierten Vorjudikat liegt eine als Sachbezug qualifizierte Nutzungsüberlassung sowie eine Barlohnzahlung an den Gesellschaftergeschäftsführer zu Grunde. Der VwGH geht dabei auf die Maßgeblichkeit einer insgesamt angemessenen Gesamtentlohnung ein…
…§ 184 BAO die an die ***EU-Mitgliedstaat 1*** Fahrer bar ausbezahlten Löhne bei der ***1*** gewinnmindernd als Betriebsausgaben berücksichtigt. Da keine Belege und Aufzeichnungen über die in den Jahren 2013 - 2017 getätigten Barlohnzahlungen an die ***EU-Mitgliedstaat 1*** Fahrer vorliegen würden, wäre der jährliche Aufwand…
…12.2005, 2003/15/0063; explizit zum Gesellschafter-Geschäftsführer ergangen). Eine Änderung des Jahre zuvor schriftlich abgeschlossenen Dienstvertrages wie auch eine Reduktion des Barlohnes ist unstrittig nicht erfolgt. Unbestritten ist jedenfalls, dass der gewerberechtliche Geschäftsführer JS deutlich höhere Einkünfte als FT bezogen hat, wobei aber…
…selbst ihre Einkünfte bzw. allenfalls Umsätze vor dem Fiskus und /oder der Sozialversicherung geheim gehalten oder wollten aus anderen Gründen (fehlende Arbeitserlaubnis, andrängende Gläubiger etc.) nicht als offizielle Empfänger der Entgelte aufscheinen und hatten aus diesem Grund lediglich die erhaltenen Barlöhne bzw. Barzahlungen quittiert, jedoch -…