…Adresse , Polen,über die Beschwerde vom 15.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 20.07.2015 betreffend Ausgleichszahlung für den Zeitraum Jänner 2014 bis April 2015 für ihr Kind B zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…näher angegebenen ungarischen Arbeitgebern beschäftigt. Eine Verzichtserklärung gemäß § 2a Abs. 1 FLAG 1967 wurde nicht abgegeben. Beantragt werde: Ausgleichszahlung von 1.1.2013 bis 31.12.2015 für die im Jänner 1997 geborene ***9*** ***10***, ungarische Staatsbürgerin, ständig beim Bf wohnhaft, der auch monatlich die…
…werden. § 4 FLAG 1967 lautet: § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die…
Damit ginge aber die Beschwerde zum Großteil ins Leere, da der Abweisungsbescheid einen Anspruch auf Familienleistungen (abgesehen von ***7*** ***8***) gerade für den Zeitraum Juni 2013 bis November 2014 nicht verneint, sondern Familienleistungen für ***9*** ***10*** für den Zeitraum Jänner 2013 bis Juni 2013 sowie…
…Beschwerdezeitraum gezahlt. Laut Aktenlage hat die Bf aus genannten Gründen in Übereinstimmung mit den angeführten Rechtsnormen und der genannten VO keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung iSd FLAG 1967 id im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung. Nichtzulassen der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn…
…dass die Kindesmutter einer Beschäftigung in Deutschland nachgeht. Der Bf geht von einem Anspruch auf gekürztes Differenzkindergeld in Österreich und die belangte Behörde von einer gekürzten Ausgleichszahlung nach § 4 Abs 2 FLAG aus. Beide Parteien sind aus folgenden Überlegungen im Unrecht. V.3.2.1…
…Beschäftigung des Kindsvaters und des Wohnortes des Kindes jeweils in Deutschland, sei Deutschland ausschließlich für die Familienleistungen zuständig. Es bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe oder Ausgleichszahlung iSd FLAG 1967, somit stehe auch kein Familienbonus Plus zu. Aus Sicht der Abgabenbehörde sei eine Auslegung des …
…4 FLAG 1967 idFBFGl 201/1996 lautete auszugsweise: "(1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 3 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung…
…ist § 5 Abs. 4 FLAG 1967. "§ 5. … (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs…
…aufhalten. § 4 FLAG 1967 lautet: § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die…
…Ehegattin anzuwenden, sodass nach der VO kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw Differenzzahlung in Österreich besteht. Daher besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach dem FLAG 1967. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe , wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist § 4 FLAG 1967 [Ausgleichszahlung bei Anspruch auf geringere ausländische Beihilfe] (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe . (2) Österreichische Staatsbürger, die…
…Darstellung des Sachverhaltes und der Darlegung des § 2 Abs. 2 FLAG 1967, wies das FA darauf hin, dass Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit nur dann bestehe, wenn eine lückenlose monatliche Kostentragung mindestens in Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, mit entsprechenden Belegen (Daueraufträgen…
…Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des EWR oder der Schweiz aufhalten, steht ein – für die Ermittlung der Ausgleichszahlung iSd § 4 FLAG 1967 zu berücksichtigender – KAB nicht zu. Art. 1 lit. a der, bei länderübergreifenden, d…
…im konkreten Fall auch die Prüfung der Kumulierung nach § 4 Abs 1 und 2 FLAG 1967 (Ausgleichszahlung) auf sich beruhen kann. Das Unionsrecht garantiert dem Unionsbürger auch als Rentenbezieher ohne Kumulierung die Familienleistungen im höchstmöglichen Ausmaß, und sei es durch Zuzahlung (BFG 22.03.2018…
…Familienbeihilfe. Österreichische Staatsbürger, die insoweit vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre (§ 4 Abs. 2 FLAG).
…Adr5, somit nicht im Haushalt des Bf, wohnhaft. Der Bf erhielt nach den Feststellungen des Finanzamtes eine Ausgleichszahlung nach dem FLAG. Wie oben erläutert wurde, ist eine Lebensgemeinschaft des Bf im Jahr 2013 nicht feststellbar. In den Jahren 2014 - 2016 haben die Einkünfte der A…
…Bf bzw. dessen steuerlichem Vertreter aufgezeigte Rechtsfrage stellt sich daher gar nicht und der tatsächliche Zufluss der schweizerischen Familienleistung beim Bf war folglich von der belBeh auch nicht nachzuweisen. Bei einer Ausgleichszahlung gem § 4 Abs 2 FLAG 1967 kommt es nicht darauf an, ob dieser…
…des § 4 FLAG zusteht. Diese Bestimmung normiert: (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, erhalten eine Ausgleichszahlung, wenn…
…Übersetzung aus dem Polnischen). Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG für die Weitergewährung der Ausgleichszahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres liegen daher nicht vor. Auch das Vorliegen anderer Verlängerungstatbestände, welche eine Weitergewährung der Familienbeihilfe ermöglichen würden, ist weder behauptet worden noch…