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BFG RV/4200199/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 1/2

…Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt (Hinweis auf die Entscheidung vom 28.2.1997, GZ 94/13/0200). Zur Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (…

BFG RV/4200199/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 2/2

P veranlasst und/oder zu verantworten. Durch eine entsprechende Befragung des P bzw. des N und der (ehemaligen) Zollbeamten der Verwahrstelle des Zollamtes Wien (ausgenommen L, der dazu schon befragt wurde) könnte möglicherweise das zollrechtliche Schicksaal der 214 zunächst auf der Rampe des Zollamtes Wien…

BFG RV/4200197/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 1/2

…Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt (Hinweis auf die Entscheidung vom 28.2.1997, GZ 94/13/0200). Zur Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (…

BFG RV/4200197/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 2/2

…zum Ausdruck, warum vom Zollamt Wien ein teilweise ausgefüllter Versandschein verbindlich angenommen wurde. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind in Feld 50 eines Versandscheines (vom Hauptverpflichteten) unter anderem der Name und Vorname bzw. die Firma und die vollständige Anschrift des Hauptverpflichteten und dessen Unterschrift bzw. eine…

BFG RV/4200205/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 1/2

…Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt (Hinweis auf die Entscheidung vom 28.2.1997, GZ 94/13/0200). Zur Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (…

BFG RV/4200205/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 2/2

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind in Feld 50 eines Versandscheines unter anderem (vom Hauptverpflichteten) der Name und Vorname bzw. die Firma und die vollständige Anschrift des Hauptverpflichteten und dessen Unterschrift bzw. eine ihm zurechenbare Unterschrift in Original anzugeben. In Feld 54 sind Ort und Datum…

BFG RV/4200201/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 1/2

…Überlegungen zur Beweiswürdigung als erwiesen annimmt (Hinweis auf die Entscheidung vom 28.2.1997, GZ 94/13/0200). Zur Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (…

BFG RV/4200201/2012Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss15.01.2015Teil 2/2

…zum Ausdruck, warum vom Zollamt Wien ein teilweise ausgefüllter Versandschein verbindlich angenommen wurde. Nach den gesetzliche Vorgaben sind in Feld 50 eines Versandscheines (vom Hauptverpflichteten) unter anderem der Name und Vorname bzw. die Firma und die vollständige Anschrift des Hauptverpflichteten und dessen Unterschrift bzw. eine…

BFG RV/7102062/2026Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache gem § 278 BAO - Sachverhalt nicht ermittelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss11.08.2026

…ferner der Senat ungeachtet eines Antrages (§ 274 Abs 1 Z 1 BAO) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt (§ 278 BAO). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 4.3. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des…

BFG RV/1100278/2023Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO); ig Erwerb neuer Fahrzeuge; widerrechtliche Verwendung von Fahrzeugen; Verjährung bei hinterzogenen Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.05.2024Teil 1/2

…Kraftfahrzeug der Marke Porsche Panamera mit der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer) ***FG2*** sowie die Beschwerdevorentscheidung vom 09.10.2023 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…

BFG RV/1100278/2023Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO); ig Erwerb neuer Fahrzeuge; widerrechtliche Verwendung von Fahrzeugen; Verjährung bei hinterzogenen Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.05.2024Teil 2/2

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

BFG RV/1100266/2023Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.05.2024

…Juli 2023 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Zum bisherigen Verfahren und zum vorliegenden Sachverhalt: 1…

BFG RV/3100241/2023Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.06.2023

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

BFG RV/3100566/2022Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2022

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

BFG RV/2100891/2017Aufhebung unter Zurückverweisung (hier: kein nachvollziehbarer Sachverhalt, umfangreiche weitere Ermittlungen erforderlich, rechtliche und rechnerische Auswirkungen der "Feststellungen" nicht erkennbar)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2023Teil 1/2

…ist, geht aus der Begründung des Finanzamtes nicht hervor, zumal die Außenprüfung nach der Aktenlage nur die Jahre 2009 bis 2011 (zuzüglich der Nachschau 2012) umfasst hat. Im vorliegenden Fall ist eine Aufhebung unter Zurückverweisung aber noch aus folgenden weiteren Gründen geboten: Nach § 93 Abs…

BFG RV/2100891/2017Aufhebung unter Zurückverweisung (hier: kein nachvollziehbarer Sachverhalt, umfangreiche weitere Ermittlungen erforderlich, rechtliche und rechnerische Auswirkungen der "Feststellungen" nicht erkennbar)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2023Teil 2/2

…getätigt, die umfassende Vorlage von Unterlagen angeboten und in mehreren Punkten die Akteneinsicht beantragt. Angesichts der aufgezeigten Mängel war im Sinne der oa. Judikatur die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache zu verfügen (zur Ermessensübung s. unten). Im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 Abs…

BFG RV/1100065/2022Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.07.2022

…Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung ist unzulässig…

BFG RV/7102683/2019Aufhebung unter Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.08.2021

…2015/16/0037; 26.01.2017, Ra 2015/15/0063; 31.01.2018, Ra 2017/15/0017). Auch die Aufhebung unter Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO steht im Ermessen des Gerichtes. Zulässig ist sie nach dem Gesetz aber erstens nur dann, wenn Ermittlungen unterlassen…

BFG RV/3100163/2018Aufhebung unter Zurückverweisung (§ 278 Abs. 1 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.08.2021

…des § 278 Abs. 1 BAO ist angesichts der dargestellten Umstände die Aufhebung der angefochtenen Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde geboten. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…

BFG RV/3100313/2021Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.07.2021

…ersichtlich, unterlassen. Zudem ist es nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes auch zweifelsfrei nicht ausgeschlossen, dass bei Vornahme der gebotenen Sachverhaltsermittlungen seitens des Finanzamtes ein anders lautender Bescheid erlassen werden hätte können. Die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde liegt im Ermessen. Zur Ermessensübung (zu …