…In den ersten sechs Monaten sei jedoch jene Gemeinde hebeberechtigt, in der die Betriebsstätte des Unternehmens oder Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens unterhalten werde. In den oben erwähnten Gemeinden würde die ***1*** GmbH je eine Betriebsstätte mit Büroräumlichkeiten und Mitarbeitern unterhalten. Im Standort in ***7*** würden im gegenständlichen Zeitraum…
…dass die ***1*** GmbH lt Firmenbuch ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen ist und die Arbeitskräfte nach dem AÜG überlassen werden. Auch nach Ansicht der bf ***Bf1*** handelt es sich bei der ***1*** GmbH um ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (siehe Seite 3 des Beschwerdeschreibens vom 7.1.2019). Vor dem Hintergrund…
Gegenständlich würden nur in der Betriebsstätte mit Unternehmenssitz in ***11*** die überlassenen Mitarbeiter angemeldet, die Dienstverträge erstellt und die Lohnverrechnung vollzogen. Auch das Marketing- und Qualitätsmanagement befinde sich in ***11***. Zur Befragung hinsichtlich des Qualitätsmanagements hätte der Geschäftsführer der ***1*** GmbH, ***9***, ausgeführt, dass um…
…Wesentlichen vor, dass im Falle der Entlastung an der Quelle bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid gem § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82…
…und Lohnzettel sowie mit den österreichischen Firmen ("Beschäftigern") abgeschlossene Verträge und Befreiungsbescheide. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz in Ungarn und einer Betriebstätte in Österreich, 2100 Korneuburg. Sie unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Die Bf…
…Bf. und übermittelte die entsprechenden Unterlagen per Mail am 10.07.2024. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz in Ungarn und einer Betriebstätte in Österreich, ***Ort***. Sie unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Die Bf. sucht…
…aus § 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung eindeutig ergebe, dass im Falle der Entlastung an der Quelle bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit einem Befreiungsbescheid das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen bzw. der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82…
…sowie unter Berücksichtigung der fehlenden Nachweise zur Untermauerung dieser Behauptung und der Tatsache, dass der tatsächliche Tätigkeitsort des Beschwerdeführers aufgrund seiner Beschäftigung bei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht eindeutig aus dem Verwaltungsakt hervorging, führte das Bundesfinanzgericht im Rahmen seines Ermittlungsauftrags Erhebungen durch und forderte von den damaligen Arbeitgebern…
…vorgebracht, dass der Bf. bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Sitz in der Slowakei angestellt gewesen sei und von diesem nach Stadt1 entsendet worden sei. Der Arbeitgeber führte die Lohnabgaben beim zuständigen Finanzamt ab. Der Beschwerde lagen Reisekostenabrechnungen (aus welchen die Anzahl der Fahrten ersichtlich seien), das…
…Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten für maximal sechs Monate geltend gemacht werden könnten, da er bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen tätig und somit eine Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort auch mehrmals im Jahr denkbar sei, weshalb ein Wechsel des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei. In der abweisenden…
…Qualifizierung. 3. An Sachverhalt liegt dem Beschwerdefall zugrunde, dass ein ausländisches (tschechisches) Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen seine bei ihm angestellten Arbeitskräfte einem inländischen Unternehmen (der X , im Folgenden kurz Bf) auf Basis eines Arbeitskräftegestellungsvertrages gegen eine entsprechende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum überlassen hat. Nach der Art der…
…beigelegt. Danach wurden die vorgelegten Jahreslohnkonten in Augenschein genommen, die grundsätzliche Einhaltung der Sechsmonatefrist wurde überprüft. Ein Unternehmen, auch ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, unterliegt grundsätzlich der Kommunalsteuer in der Gemeinde, in der von ihm die Betriebsstätte unterhalten wird. Wird jedoch im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung eine Arbeitskraft einem…
…Bruck Eisenstadt Oberwart kann über Antrag eines abkommensberechtigten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger)…
…dass die ausländischen (ein ungarisches und ein slowenisches) Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen die bei ihnen angestellten Arbeitskräfte einem inländischen Unternehmen (der Bf.) auf Basis von Arbeitskräftegestellungsverträgen gegen eine entsprechende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum überlassen haben. Die Arbeitskräftegesteller haben im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz noch…
…Behörde angenommen, dann hätte die belangte Behörde nach Ansicht des BMF auch zu prüfen gehabt, ob das als Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen auftretende Unternehmen nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß als Arbeitskräftevermittler wirkt (vgl EStR 2000 Rz 8004a). Es wäre dann wohl der Schluss zu ziehen gewesen, der Bf…
…sondern nur für ihre grundsätzliche Qualifizierung. Im gegenständlichen Fall haben ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (kurz "***SK***-Gruppe" genannt) ihre bei ihnen angestellten Arbeitskräfte dem inländischen Unternehmen der Bf auf Basis von Kooperationsverträgen gegen eine entsprechende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Der Lieferant (Arbeitskräfteüberlasser) haftet laut Vertrag…
…wirtschaftlicher Arbeitgeber"). Rz 114 und Rz 115 (S 152/103): Besonders große Auswirkungen hat dieses Erkenntnis für "Inbound-Fälle", in denen ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oft tausende Leiharbeirskräfte österreichischen Beschäftigern zur Verfügung stellen und dabei vorgesorgt wird, diese Leiharbeitskräfte noch vor Ablauf der 183-Tage-Frist auszutauschen…
…Bruck Eisenstadt Oberwart) über Antrag eines abkommensberechtigten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für…
…sondern auch jene der (inhaltlich rechtswidrigen) Bescheide vom 17. Mai 2017 aufsummiert herangezogen wurden. Ergänzend wurde seitens der beschwerdeführenden Partei die Beischaffung der Steuerakten der drei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beantragt; dies zum Nachweis dafür, dass diese Unternehmen die Lohnabgaben für die bei diesen Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer abgeführt…
…sondern auch jene der (inhaltlich rechtswidrigen) Bescheide vom 17. Mai 2017 aufsummiert herangezogen wurden. Ergänzend wurde seitens der beschwerdeführenden Partei die Beischaffung der Steuerakten der drei Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beantragt; dies zum Nachweis dafür, dass diese Unternehmen die Lohnabgaben für die bei diesen Unternehmen beschäftigten Dienstnehmer abgeführt…