…Darin führte sie zusammengefasst aus, die gegenständlichen Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung in Deutschland würden zu ⅔ aus Arbeitgeber- und zu ⅓ aus von der Bf. geleisteten Arbeitnehmerbeiträgen resultieren. Ihr sei vom Finanzamt die Auskunft erteilt worden, dass unter diesen Umständen nur ⅔ dieser Einkünfte…
…zu diesem Stichtag Leistungsberechtigten ausgewiesene Deckungsruckstellung aus Arbeitgeberbeitragen........ unterliegt einer pauschalen Einkommensteuer von ..." Unverständlicher Weise wurden die Renten aus Arbeitnehmerbeitragen nicht mit einbezogen. Relevanter Zusatz-Text des Gesetzgebers: "Vor Anwendung der pauschalen Einkommensteuer ist die Deckungsrückstellung um die im Kalenderjahr 2012 ausgezahlten Bruttopensionen zu vermindern". …
…eine Begünstigungsbestimmung handelt. Durch die pauschale Vorwegbesteuerung gemäß § 48b PKG werden die Renten aus Arbeitgeberbeiträgen, die nach dem Einkommensteuertarif zu versteuern waren/sind, in Renten aus Arbeitnehmerbeiträgen, die pauschal mit 25% versteuert werden, umgewandelt. Dass der Bf. aus seinem Rechtsempfinden die Rechtsansicht vertritt, dass durch…
…erhoben. In der Beschwerde wurde einerseits die Einbeziehung eines zu hohen Sachbezuges für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges durch den Geschäftsführer in den Jahren 2011 bis 2014, andererseits die Einbeziehung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, welche aus einer Vorprüfung resultierten und im Jahr 2012 bezahlt wurden, in…
…Beschwerde war somit in diesem Punkt Folge zu leisten. Im Ergebnis bedeutet dies die steuerliche Gleichstellung der überobligatorischen Beiträge mit obligatorischen. Demzufolge stellen auch die überobligatorischen Arbeitnehmerbeiträge im Beschwerdefall Werbungskosten dar. Und auch bei den überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen handelt es sich um nichtsteuerbare Einkünfte. Der Umstand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 9.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 25.11.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
…Pflichtbeiträge. Diese Pflichtbeiträge wären im österreichischen Einkommensteuerrecht als Betriebsausgaben bzw Werbungkosten zu behandeln. Die Arbeitnehmerbeiträge des Beschwerdeführers wurden in den Vorjahren als Werbungskosten anerkannt. Es liegen daher alle Voraussetzungen für eine Besteuerung gemäß § 35 Abs 1 Z 3 lit c EStG vor. Im Übrigen wird…
…und die Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungen daher zu keiner steuerlichen Auswirkung führen hätten können. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde dahingehend begründet, dass bei Bestehen eines Anspruches auf den Arbeitnehmerabsetzbetrag, bei geringem Einkommen 10% der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, höchstens jedoch Euro 110, als Negativsteuer gutgeschrieben werden…
…österreichische Höchtsbemessungsgrundlage verwendet wird, dann muss aber der deutsche Krankenversicherungsprozentsatz von 7,95 % genommen werden. Die Arbeitnehmerbeiträge zur deutsche Pflegeversicherung in Höhe von 1,875 % sind Pflichtbeiträge. Kein Arbeitnehmer kann sich durch die Wahl der Krankenkasse von Beitragszahlung zur PV befreien lassen. Somit betragen die…
…Da die Arbeitgeberbeträge nicht der britischen Steuer zu unterwerfen seien bzw. die Arbeitnehmerbeiträge das steuerpflichtige Einkommen des BF im Ausland vermindert hätten, wären beide Beträge der inländischen Tarifsteuer zu unterwerfen. Gegen diesen Bescheid erhob der BF durch seine ausgewiesene Vertreterin binnen verlängerter offener Rechtsmittelfrist fristgerecht…
…eingezahlten, damals versteuerten und mit Sozialabgaben belasteten Arbeitnehmerbeiträge. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, dass es dadurch, dass ihre ehemals in Deutschland bereits versteuerten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerbeiträge nunmehr im Rahmen der Auszahlung der Betriebsrente erneut der österreichischen Einkommensteuer unterliegen zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung komme. Wäre…
…Für laufenden Lohn (357) | 19.830,36 | Für Bezüge gem. KZ 351 | 0 | Arbeitnehmerbeiträge zur Pensionsk. | 1697,06 | Tariflicher Demografiebeitrag | 340 | AG-Zuschuss zur freiw. KV | 5442,24 | Corona-Bonus | 500 Mit der verfahrensgegenständlichen…
…das am 28.02.2018 fällig wurde, als Einmalkapital ausgezahlt werden. Aufgrund unserer Anfrage bei der Firma MH* handelt es sich dabei um eine rein arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage, und es erfolgten keine Arbeitnehmerbeiträge. Es liegt somit ein zur Gänze steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. (…) Gemäß Artikel 18…
…getragen. Jener Teil, welcher auf Arbeitgeberbeiträge entfällt, ist zu 100% steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG). Jener Teil, der auf Arbeitnehmerbeiträge entfällt, ist gemäß Einkommensteuergesetz nur zu 25% steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. b iVm § 25 Abs. 1 Z 2…
…Einkünfte vermindert hätten. Dies treffe jedoch weder auf die rechtlich verpflichtend und steuerfrei bezogenen Arbeitgeberbeiträge noch auf die aus gesetzlichen Zinserträgen resultierenden Pensionsleistungen zu. Das potentiell begünstigungsfähige Vorobligatorium sei daher mit dem aus den Arbeitnehmerbeiträgen gespeisten Guthabensstand (Deckungskapital) zum 31. Dezember 1984 begrenzt. Da der…
…diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Beschwerde brachte der Bf. unter Hinweis auf eine diesem Schreiben beigefügte Bestätigung der APK Pensionskasse AG vor, dass es sich bei den von dieser bestätigten sonderausgabenfähigen Arbeitnehmerbeträgen iHv Euro 2.408,45, um abzugsfähige Sonderausgaben, bei denen auch keine Deckelung stattfinde…
…Anteil, welcher auf Arbeitgeberbeiträge entfallen sei, sei jedoch gem. § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zu 100 % steuerpflichtig. Und nur jener Anteil, welcher auf Arbeitnehmerbeiträge entfallen sei, sei gem. § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b iVm § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…seien. Der Anteil, welcher auf Arbeitgeberbeiträge entfalle, sei gem. § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zu 100 % steuerpflichtig. Jener Anteil, welcher auf Arbeitnehmerbeiträge entfalle, sei gem. § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b iVm § 25 Abs. 1 Z 2 lit. a sub lit…
…vorobligatorische, das sind vor dem 01.01.1989 eingezahlte Beiträge, und mit einem Betrag in Höhe von CHF 2.611,90 auf obligatorische Beiträge. Mit dem angefochtenen Bescheid unterzog das Finanzamt den auf die vorobligatorischen Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Teil der Pensionskassenpension, das waren 50% bzw. CHF…