…UFS) zwar nicht zuständig gewesen, über die Unionsrechtskonformität des EnAbgVergG idF BBG 2011 zu entscheiden, doch hätten sie sich, aufgrund des Anwendungsvorranges von unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, zweifelsohne an selbiges zu halten. Der EuGH, als das zur Entscheidung zuständige Gericht, hätte nun im Nachhinein darüber befunden…
…halten, dass der Verfassungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis einen Anwendungsvorrang von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht nicht offenkundig gegeben sieht. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des EuGH stellen Maßnahmen, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten, eine…
…Unionsrechtliche Bedenken Den von Seiten der Bf. geäußerten unionsrechtlichen Bedenken ist zunächst entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof im o.a. Erkenntnis VfGH 15.10.2004, G 49/04, einen Anwendungsvorrang von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht als nicht offenkundig gegeben sieht. Abgesehen davon ist mit dem AbgÄG 2004…
…iV. mit § 37 Abs. 8 EStG für den gegenständlichen Erwerbe von Todes wegen noch keine Geltung und kann daher auch nicht auf Grund des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes bzw. hier noch des Gemeinschaftsrechtes herangezogen werden. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu Art. 46 Z 2 (§15…
…aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht die Aussage des VfGH, dass die Bestimmung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 EG-konform sei auch auf § 42 Abs. 1 InvFG 1993 erstrecken. Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts…
…Umsetzung von Gemeinschaftsrecht auch auf die so genannte ,Inländerdiskriminierung' übertragen (vgl. VfSlg. 14.863/1997, 14.963/1997, 15.683/1999, 18.656/2008). Verstößt eine gesetzliche Bestimmung des nationalen Rechts gegen unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht, dann wird sie in Fällen mit Gemeinschaftsbezug (aufgrund des Anwendungsvorranges…
…ICMPD die nationale Norm des § 2 Abs 1 Z 1 KBGG verdränge (nochmals OGH, 10ObS20/20v, Rn 2.2, Anwendungsvorrang von Amtssitzabkommen). § 2 Abs 1 Z 1 KBGG regelt die Voraussetzungen, bei deren Erfüllung Anspruch auf das KBG besteht, wobei diese Norm auf das FLAG…
…den Anwendungsvorrang des durch ein solches EuGH-Urteil ausgelegten Gemeinschaftsrechts ein nationales Gesetz - mit den Worten der belangten Behörde - "ersetzt" (richtig: eine nationale Bestimmung nicht angewendet) wird, vermag für sich noch keine Änderung der Sachverhaltsgrundlage zu bewirken…" Vor diesem rechtlichen Hintergrund vermochte der von…
…verlangt wird. Nichtdiskriminierende Bestimmungen des mitgliedstaatlichen Rechts sind auch auf EU-Ausländer anzuwenden, zB Studienerfolg von volljährigen Kindern gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG. Art 67 VO 883/2004 ist ein typischer Fall für den relativen Anwendungsvorrang von Unionsrecht, denn leg.cit. lässt die…
…der EU, es gilt daher Gemeinschaftsrecht und der Grundsatz des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht gegenüber entgegenstehenden nationalen Normen und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Es gilt auch der Grundsatz der gemeinschaftsrechtlich konformen und nicht gleichheitswldrigen Gesetzesauslegung. Auch ist der EuGH in Luxemburg Kontrollinstanz für Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten, weshalb…
…in einem Sachverhalt wie diesen die Ungleichbehandlung nicht von vorneherein unmittelbar durch österreichische Normen, sondern erst durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts bewirkt wird, ändert nichts an der unzulässigen Diskriminierung (s VfSlg. 17.150/2004.): „Verstößt eine gesetzliche Bestimmung des nationalen Rechts gegen unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht…
…iV. mit § 37 Abs. 8 EStG hat für den gegenständlichen Erwerbe von Todes wegen keine Geltung und kann daher auch nicht auf Grund des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes bzw. hier noch des Gemeinschaftsrechtes herangezogen werden. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu Art. 46 Z 2 (§15…
…Anwendungsvorrang zu beachten, hätte bereits der VwGH festgehalten, dass - sofern dementsprechende Argumente einer Partei plausibel wären - sich die Behörde im Rahmen der in der Rechtsprechung des VwGH entwickelten Grundsätze damit auseinanderzusetzen hätte. Gegebenenfalls wäre zu begründen, weshalb die Anwendung der nationalen Regelung entgegen einer von…
…Österreich der erkennbare gesetzgeberische Wille sein (Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064). Zu einem Erwerb von Todes wegen von ausländischem bzw. im Ausland gelegenen Kapitalvermögen mit Todestag vor Inkrafttreten…
…Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064). Das Ergebnis der Bf, wonach die Bestimmung des § 57 Abs. 1 GSpG zur Gänze durch Unionsrecht verdrängt werde und daher für die von der Bf…
…Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064). Das Ergebnis der Bf, wonach die Bestimmung des § 57 Abs. 1 GSpG zur Gänze durch Unionsrecht verdrängt werde und daher für die von der Bf…
…Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412, 194 unter Hinweis auf VwGH 17.4.2008, 2008/15/0064). Das Ergebnis der Bf, wonach die Bestimmung des § 57 Abs. 1 GSpG zur Gänze durch Unionsrecht verdrängt werde und daher für die von der Bf…
…gegenüber einem von der Republik Österreich gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG abgeschlossenen und auf einfacher Gesetzesstufe stehenden Staatsvertrages Anwendungsvorrang und kann von letzterem schon aufgrund des Stufenbaus der Rechtsordnung weder aufgehoben noch abgeändert werden. Es besteht daher eine Pflicht zur gemeinschaftsrechts-…
… 63 VwGG wird zwar durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts verdrängt; dieser kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn im (aufhebenden) Erkenntnis des VwGH auf gemeinschaftsrechtliche Fragen (etwa mangels Relevierung durch die Verfahrensparteien) überhaupt nicht eingegangen wurde. Im vorliegenden Fall hatte sich der VwGH allerdings mit…
…ein Anwendungsvorrang zukommt. Für diese Prüfung sind folgende Bestimmungen von Interesse: Art 49 AEUV lautet: "Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen…