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727 Treffer404 msnur geltende Fassungen
EAS 3125Privateinlage einer Beteiligung in eine slowakische K.S.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201018.03.2010

…EStG 1988 jenem Tatbestand entspricht, der den Anlass zur Aufdeckung der stillen Reserven infolge des Besteuerungsverlustes gebildet hat; denn das Prinzip des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht gilt auch bei der Auslegung von innerstaatlichem Recht (BFH 13.06.2002, VI R 168/00). Bundesministerium für Finanzen, 18…

UFSW RV/0692-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich iSd §§ 8 und 9 NAG ab 2006.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…vorgelegt werden könne, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: Er beantragte die vollinhaltliche Aufhebung des Abweisungsbescheides wegen des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht vor entgegenstehenden Bestimmungen des österreichischen Rechts. Der Bw. pflichte der Finanzbehörde erster Instanz zu, dass infolge der…

UFSW RV/0691-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne rechtmäßigem Aufenthalt iSd §§ 8 und 9 NAG ab 2006.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…des Europäischen Gerichtshofes berufen. Grundsätzlich sei dieses auch von allen Finanzämtern anerkannt worden. Dies meist ohne Bescheiderlassung, indem einfach die Auszahlung erfolgt sei. Daher verweise der Bw. bzw. sein steuerlicher Vertreter auf den Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber entgegen stehenden österreichischen Bestimmungen und stelle den Antrag…

UFSW RV/2947-W/07Gemäß § 3 FLAG , in der ab 1.7.2006 geltenden Fassung haben türkische Staatbürger Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8,9 NAG in Österreich rechtmäßig aufhalten oder Ihnen Asyl oder subsidiäres Schutzrecht nach Asylrecht 2005 gewährt worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…handelt. Es gilt hier der Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber der entgegenstehenden nationalen Vorschriften, sodass hier die angewendeten Bestimmungen des § 3 Abs.1 FLAG und die §§ 8 und 9 NAG 2005 im konkreten Fall nicht zur Anwendung kommen, da sie durch den Anwendungsvorrang zurückgedrängt werden. Sollte…

BFG RV/5100497/2018Keine Wiederaufnahme des Verfahrens - keine Parteienidentität zu EuGH Verfahren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019

…UFS) zwar nicht zuständig gewesen, über die Unionsrechtskonformität des EnAbgVergG idF BBG 2011 zu entscheiden, doch hätten sie sich, aufgrund des Anwendungsvorranges von unmittelbar anwendbarem Unionsrecht, zweifelsohne an selbiges zu halten. Der EuGH, als das zur Entscheidung zuständige Gericht, hätte nun im Nachhinein darüber befunden…

UFSL RV/1098-L/071) Vertreterhaftung nach § 9 iVm. § 80 BAO 2) Zustellung an eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…249/1955 fallenden Angelegenheiten als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen sein. Da § 6 EIRAG - was Abgabensachen anbelangt - gegen Primärrecht (Art. 49f EG) verstößt, kommt diese Bestimmung wegen des Anwendungsvorranges des Primärrechtes für Zustellungen von Erledigungen in Abgabensachen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Anwendung. 2) Zur Haftung: Gemäß…

BFG RV/6100643/2011Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge aus schwarzen Investmentsfonds, wenn kein Selbstnachweis möglich ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2015Teil 2/2

…halten, dass der Verfassungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis einen Anwendungsvorrang von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht nicht offenkundig gegeben sieht. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des EuGH stellen Maßnahmen, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten, eine…

BFG RV/2101087/2014Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge aus "schwarzen" Investmentfonds, wenn kein Selbstnachweis möglich ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2016Teil 1/2

…Unionsrechtliche Bedenken Den von Seiten der Bf. geäußerten unionsrechtlichen Bedenken ist zunächst entgegenzuhalten, dass der Verfassungsgerichtshof im o.a. Erkenntnis VfGH 15.10.2004, G 49/04, einen Anwendungsvorrang von unmittelbar anwendbarem Gemeinschaftsrecht als nicht offenkundig gegeben sieht. Abgesehen davon ist mit dem AbgÄG 2004…

UFSS RV/0353-S/08Vorsteuerabzug und Umsatzsteuersatz für die Eigennutzung einer überwiegend fremdvermieteten, möblierten Ferienwohnung - Anwendungsvorrang Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…2 Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben Artikel 13 Teil B Buchstabe b der sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG) bzw. kurz 6. MwSt-RL sieht eine Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…

UFSW RV/2726-W/02Richtlinienkonforme Auslegung des Begriffes "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" durch den nationalen Mitgliedsstaat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…der Einzelne seine Rechte in vollem Umfang erkennen und sich vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann". Nach dem Effektivitätsprinzip sind - auch bei einem weiten Spielraum der Mitgliedstaaten - hohe Anforderungen an die Qualität des Umsetzungsaktes bei der Übernahme von Gemeinschaftsrecht zu stellen (Streinz, EGV…

EAS 3056Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/200924.04.2009

Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…

UFSZ1W ZRV/0052-Z1W/03Einfuhr von Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005Teil 1/2

…Bestimmungen des ZK überlagern insoweit die Vorschriften der BAO (hier: §§ 20 und § 244), so dass das der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu beachten ist, der alle Entscheidungen - ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung - erfasst (vgl. EuGH vom 11.01.2001 - Rs. C-226/99). Insoweit ist auch …

BFG RV/7102944/2013Erwerb von Todes wegen von im Ausland gelegenen Kapitalvermögen iSd § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG mit Todestag nach Wirksamkeit des § 37 Abs. 8 EStG idF BBG 2003 aber vor Wirksamkeit des § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG idF BBG 2003 (Erbschaftssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2017Teil 1/2

…iV. mit § 37 Abs. 8 EStG für den gegenständlichen Erwerbe von Todes wegen noch keine Geltung und kann daher auch nicht auf Grund des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes bzw. hier noch des Gemeinschaftsrechtes herangezogen werden. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu Art. 46 Z 2 (§15…

UFSL RV/0449-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0462-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0427-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0428-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0439-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

BFG RV/7105109/2016Die Anwendung von § 42 Abs. 1 InvFG 1993 auf ausländische Kapitalgesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2017

…aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht die Aussage des VfGH, dass die Bestimmung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 EG-konform sei auch auf § 42 Abs. 1 InvFG 1993 erstrecken. Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts…

UFSW RV/1703-W/07Die Anwendung von § 42 Abs. 1 InvFG 1993 auf ausländische Kapitalgesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2013

…aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht die Aussage des VfGH, dass die Bestimmung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 EG-konform sei auch auf § 42 Abs. 1 InvFG 1993 erstrecken. Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts…