…97 Abs 4 EStG 1988 die Besteuerung veranlagungsendbesteuerter bzw. KESt-endbesteuerter Kapitalerträge zum "normalen " Einkommensteuertarif erfolgt, da gem. § 97 Abs 4 Z 7 EStG 1988 auch in diesem Fall die Kapitalerträge ohne jeden Abzug anzusetzen sind. Werbungskosten sind per definitionem Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…Gewinne 2007 ist zur Gänze im Jahr 2008 nachzuversteuern. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 3. Februar 2010 wurde infolge der Nachschau einerseits die Nachversteuerung wegen Eigenkapitalabfall durchgeführt (begünstigte Besteuerung betreffend 2007), anderseits die neu beantragte Begünstigung nicht gewährt. Dies mit folgender Begründung: ... Die Veranlagung erfolgte unter…
…der Schriftform und sind vom Leiter der Abgabenbehörde zu unterfertigen. Auskunftsersuchen und ihre Begründung sind im Abgabenakt zu dokumentieren. Gemäß § 8 Abs 3 KontRegG sind im Verfahren zur Veranlagung der ESt, KÖSt und USt Auskunftsverlangen nicht zulässig, außer wenn - nach Ausräumung von Zweifeln durch einen…
…nur zum Zweck der Ermittlung des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte endbesteuerte Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur Einkommensteuer einzubeziehen, um den Grenzbetrag des § 18 Abs 1 Z 8 lit c EStG 1988 anzuheben und dennoch für die unter das Endbesteuerungsgesetz fallenden Kapitaleinkünfte die günstigere Endbesteuerung zu genießen…
…werden (§ 37 Abs. 8 EStG 1988). So wie nach der derzeitigen Rechtslage der Steuerpflichtige bei kapitalertragsteuerpflichtigen endbesteuerten Erträgen auf den (günstigeren) Tarifsteuersatz optieren kann, soll er auch bei Einkünften, die der Sondersteuer unterliegen, eine Veranlagung zur Anwendung der (günstigeren) Tarifsteuer beantragen können. § 97 Abs. 4…
…ihr von der Schweizer Bank zur Verfügung gestellten Konto- und Depotauszüge vorgelegt worden seien. Sie sei auf die Erklärungspflicht hingewiesen worden, die gemeinsame Einsicht in die Unterlagen habe aber ergeben, dass bei einer Antragsveranlagung und unter Berücksichtigung der endbesteuerten Kapitaleinkünfte die hohen Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung…
…Zuge einer Außenprüfung bei der AG sei festgestellt worden, dass die Ausschüttung keine nach § 27 EStG endbesteuerten Kapitaleinkünfte mit besonderem Steuersatz seien, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Veranlagung zu erfassen seien. Am 19.08. 2013 wurde der Einkommensteuerbescheid für 2008 erlassen. Beim Bf…
…einer Außenprüfung bei der AG festgestellt, dass die Ausschüttungen keine nach § 27 EStG endbesteuerten Kapitaleinkünfte mit besonderem Steuersatz sind, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Veranlagung bei den AG-Mitgliedern (darunter auch den Bf.) zu erfassen sind. Beim Bf. wurde dies aber im Gegensatz…
…festgestellt, dass die Ausschüttungen keine nach § 27 EStG endbesteuerten Kapitaleinkünfte mit besonderem Steuersatz sind, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Veranlagung bei den AG-Mitgliedern (darunter auch die Bf) zu erfassen sind. Daher wurde der ursprüngliche Erstbescheid der Bf vom 14.10.2009 gem …
…Aktien, lnvestmentfonds-Zertifikate oder Ähnliches angeführt. Dies indiziere somit deutlich‚ dass es sich bei Vermögenswerten im Sinne des Steuerabkommens jedenfalls um solche handelte, welche mit einer entsprechenden Veranlagungsstrategie zur Veranlagung gebracht worden seien. Bei bloßen Gehalts- bzw. Girokonten, auf welche lediglich das monatliche Gehalt (welches…
…Aktien, lnvestmentfonds-Zertifikate oder Ähnliches angeführt. Dies indiziere somit deutlich‚ dass es sich bei Vermögenswerten im Sinne des Steuerabkommens jedenfalls um solche handelte, welche mit einer entsprechenden Veranlagungsstrategie zur Veranlagung gebracht worden seien. Bei bloßen Gehalts- bzw. Girokonten, auf welche lediglich das monatliche Gehalt (welches…
… 10 Abs. 4 KStG 1988 (Niedrigbesteuerung und Passivgesellschaft - siehe unten) bei der Zwischenholding der österreichischen Körperschaftsteuer zu unterziehen gewesen. Allerdings wäre es hier (über Antrag) zur gleichen Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer gekommen, wie sie nach der nF möglich ist. 3.6. Rechtsfolgen der Anwendung der…
…auch bei Privatstiftungen erstmals eine generelle Steuerpflicht für Grundstücksveräußerungen zu verankern… Da im Bereich der Einkommensteuer die Besteuerung generell mit einem besonderen Steuersatz in Höhe von 25% erfolgen soll, sind Grundstücksveräußerung von Privatstiftungen systembedingt - analog zu endbesteuerten Kapitaleinkünften - in die Zwischenbesteuerung nach § 13 Abs…
…erhalten habe. Fakt sei, dass Herr XY in den Treuhandaufträgen beauftragt worden sei, die hingegebenen Gelder zur Veranlagung in Substanzgenussscheine zu verwenden. Aus diesen Feststellungen ziehe das Finanzamt nun den Schluss, dass es sich bei der Geldhingabe an Herrn XY um ein Privatdarlehen bzw. ein…
…dem in Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl 1993/11) kommt es allgemein zur Abgeltung der Einkommensteuer für institutionelle Kapitalveranlagungen natürlicher Personen. Ebenso wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte in keiner Steuererklärung aufscheinen, sofern sie nicht antragsgemäß veranlagt werden sollen oder von Gesetzes wegen zu veranlagen sind, finden auch endbesteuerte…
…dem in Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl 1993/11) kommt es allgemein zur Abgeltung der Einkommensteuer für institutionelle Kapitalveranlagungen natürlicher Personen. Ebenso wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte in keiner Steuererklärung aufscheinen, sofern sie nicht antragsgemäß veranlagt werden sollen oder von Gesetzes wegen zu veranlagen sind, finden auch endbesteuerte…
…dem in Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl 1993/11) kommt es allgemein zur Abgeltung der Einkommensteuer für institutionelle Kapitalveranlagungen natürlicher Personen. Ebenso wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte in keiner Steuererklärung aufscheinen, sofern sie nicht antragsgemäß veranlagt werden sollen oder von Gesetzes wegen zu veranlagen sind, finden auch endbesteuerte…
…gegen den Sinn der Endbesteuerung von privaten Kapitaleinkünften in der Einkommensteuer richten, die im Regelfall nicht einmal in eine Veranlagung münden sollen. Belegpflichten abseits einer Aufzeichnungspflicht sind sehr wohl vorstellbar, bedürfen aber einer ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung. Daran fehlt es im einkommensteuerlich endbesteuerten Privatbereich weithin. 2.…
…der Bank einbehaltene anrechenbare Quellensteuer. In seiner „Selbstanzeige“ führte der Bf aus, dass eine Veranlagung der ausländischen Kapitaleinkünfte nur mehr für die Jahre 2008 bis 2012 möglich sei. Eine Abgabenhinterziehung, welche die Erstreckung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre zur Folge hätte, liege gegenständlich nicht vor…
…wurden die Erträge auch nicht mit KESt belastet und waren nicht endbesteuert. Die betreffenden Erträge unterliegen vielmehr § 37 Abs 8 Z 3 EStG idF BBG 2003, BGBI 2003/71. Die Bestimmung ist als „Veranlagungsendbesteuerung" konzipiert und sollte zur steuerlichen Gleichbehandlung in- und ausländischer Kapitalerträge führen…