…Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011 betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011, betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen am 27. März 2014 in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 14.07.2011 und 15.07.2011 betreffend Anspruchszinsen zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…vertreten durch die Wirtschaftstreuhand, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 des Finanzamtes vom 04.03.2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…des Finanzamtes Salzburg-Land vom 12. August 2009, St.Nr., betreffend Anspruchszinsen für das Jahr 2007, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 30. Juli 2013 betreffend Anspruchszinsen am 27. März 2014 in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Adresse, vertreten durch STB gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14.08.2013, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Leopold-Werndl-Straße 44 Tür 1, 4400 Steyr, über die Beschwerden vom 03.03.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr jeweils vom 03.02.2014, über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 (§ 205 BAO), StNr. xxxx zu Recht erkannt:…
…8-10, Eingang Wallnerstraße 1, vom 04.01.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 06.12.2012 betreffend Anspruchszinsen 2007 und 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…steuerlichen Vertreter (StV) gegenüber der Betriebsprüfung (BP) erklärten Beträgen in Ansatz gebracht.“ Zudem wurden mit Bescheid vom 22.12.2015 die Anspruchszinsen für 2005 mit € 9.164 festgesetzt. Bei der elektronischen Ausfertigung dieser Bescheide wurde vom Sachbearbeiter die voreingestellte Zustellverfügung „Zustellung mit Fensterkuvert“ belassen…
…vertreten durch YY, über die Beschwerde vom 03.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 01.08.2018, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Stb, über die Beschwerde vom 26.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 25.02.2013, StNr betreffend Anspruchszinsen 2011 zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend Anspruchszinsen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe …
…Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 12.07.2013, betreffend Anspruchszinsen 2011 nach nicht öffentlicher Sitzung am 27.03.2014 zur Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bescheide der belangten Behörde FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26.02.2013 und 18.10.2013, betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2009 und Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. Juli 2010, St.Nr., betreffend Anspruchszinsen 2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Anschluss…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, AdresseI gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2006 des Finanzamtes vom 10.01.2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…