…Ausgleichszahlung dann zum Zug kommt, wenn ein Anspruch auf gleichartige ausländische Beihilfe durch Drittstaaten besteht. Besteht hingegen ein Anspruch auf Familienleistungen durch EU-Staaten, liegt ein Anwendungsfall der VO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 (in Geltung seit…
…eine gleichartige ausländische Beihilfe für die Kinder gehabt habe, da sie keinen Wohnsitz im Ausland gehabt haben. Somit wären auch die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 und § 5 Abs. 4 FLAG 1967 nicht anwendbar. Zu diesem Vorbringen ist festzuhalten, dass der Anspruch auf…
…Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. (3) Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und…
…dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem…
…dass österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beilhilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem…
…der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach diesem Bundesgesetz zu gewähren wäre, geleistet. ... (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. ... § 5 FLAG: ... (4) Kein Anspruch auf…
…Beihilfe500+ als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl. BFG 1. 10. 2018, RV/7103000/2018; BFG 19. 2. 2018, RV/7104342/2017). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob aufgrund des Anspruches auf eine gleichartige ausländische…
…hatte somit ohne jeden Zweifel dem Grunde nach Anspruch auf Familienbeihilfe, was vom Finanzamt durch Gewährung einer „Ausgleichszahlung“ auch zutreffend erkannt wurde. Gemäß § 4 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach dessen Abs…
… 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichzahlung…
…haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs 2 FLAG 1967 erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 oder gemäß § 5 Abs 5 (nunmehr § 5 Abs 4) vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung…
…1 und § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Gem…
…die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Beschwerdeführerin besitzt neben der lettischen auch die österreichische Staatsbürgerschaft und ist nach den Bestimmungen des Artikel X Abschnitt 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation nicht von…
…in der Slowakei Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe (Kindergeld) hat. Da der Beschwerdeführer als Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedstaates nach § 53, FLAG 1967 österreichischen Staatsbürgern im Anwendungsbereich des FLAG 1967 gleichgestellt ist, hat er nach Ansicht des Richters des Bundesfinanzgerichtes Anspruch auf die Gewährung einer…
…nicht bezogen wurde. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Ebenso besteht nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe , für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht…
…Vater und damit eine andere Person des dem Beschwerdeführerin in seiner teilweisen übertragenen Obsorge für das Kind NB in der Slowakei Person Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat. Der minderjährige NB wohnt seit August 2010 im gemeinsamen Haushalt mit dem Beschwerdeführer und seiner Großtante…
…I Nr. 109/2020 (kurz: idgF) (1) … (2) … (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. (4) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung…
…Erst in einem nächsten, nachgelagerten Schritt ist nunmehr der Anspruch auf Ausgleichszahlung zu prüfen. Eine Ausgleichszahlung gemäß § 4 Abs. 2 FLAG 1967 steht nämlich nur zu, wenn dieser österreichische Familienbeihilfenanspruch durch den Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe verdrängt wird. Dies ist - wie aus dem…
…haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs. 2 FLAG 1967 erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs. 1 oder gemäß § 5 Abs. 5 (nunmehr § 5 Abs. 4) vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung…
…nicht bezogen wurde. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Ebenso besteht nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 für Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe , für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht…
…nicht österreichische Staatsbürger sind. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 5 Abs. 4 FLAG 1967 für Kinder, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht…