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BFG RV/7100220/2009Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Ausweises der richtigen Anschrift des leistenden Unternehmens in den betreffenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2014

…Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten hat, sondern auch der Sicherstellung der Besteuerung beim leistenden Unternehmer. Diesem Sinn des Gesetzes entsprechend…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 5/7

…1994 "Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens" reichen Rechnungen mit richtigen Namen ohne richtige Adresse des leistenden Unternehmers für den Vorsteuerabzug nicht aus (VwGH 26.09.2000, 99/13/0020). Das Recht auf Vorsteuerabzug kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich nur…

BFG RV/7101039/2013Kein Vorsteuerabzug, wenn die Angabe des leistenden Unternehmers in der Rechnung unrichtig war und überdies der Gutglaubensschutz des Leistungsempfängers verneint werden musste.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2017

…folgt, dass die Bezeichnung des leistenden Unternehmers in den streitgegenständlichen Rechnungen falsch war. In rechtlicher Hinsicht ist auszuführen: Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

BFG RV/7104927/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 1/2

…geprüftem Firmenbucheintrag, in Wien gelegen wäre. Eine Anschrift kann auch unrichtig sein, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt (VwGH vom 24.02.2010, 2005/13/0006). Ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher…

BFG RV/7100857/2014Unzulässigkeit des Vorsteuerabzuges bei unrichtiger Rechnungsanschrift und fehlendem Gutglaubensschutz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

… 11 Abs. 1 UStG 1994 müssten Rechnungen ua den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Andernfalls sei im Sinne des § 12 Abs…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…geprüftem Firmenbucheintrag, in Wien gelegen wäre. Eine Anschrift kann auch unrichtig sein, wenn sie mit der im Firmenbuch eingetragenen übereinstimmt (VwGH vom 24.02.2010, 2005/13/0006). Ob die auf den Rechnungen angeführte Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers mit jener übereinstimmt, unter welcher…

BFG RV/7102079/2016Kein Vorsteuerabzug/Gutglaubensschutz bei den materiellen Voraussetzungen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 nicht entsprechenden Eingangsrechnung!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2016Teil 2/2

…des § 11 Abs.1 Z1. UStG 1994 und waren daher nicht als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen (§ 11 UStG 1994) anzuerkennen. Müssen Rechnungen gemäß § 11 Z.1. UStG 1994 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens enthalten, so wäre selbst die Anführung des…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 1/3

…die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte UmsatzsteuerIdentifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

BFG RV/5100622/2022Kein Vorsteuerabzug ohne Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2025Teil 2/2

…kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass in diesen Räumlichkeiten die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen und dies die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers begründen konnte. Im gegenständlichen Fall kommt es nicht nur zum Zusammenspiel zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger. Mangels beschäftigter Mitarbeiter war der Geschäftsführer…

BFG RV/5101632/2016Nachweis der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen zumindest anhand anderer Dokumente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2020Teil 1/2

…nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung, so gelten die ersten drei Sätze sinngemäß (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994). Gemäß § 11 Abs 1 Z 3 lit a UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Auf…

BFG RV/7105867/2016Kein Vorsteuerabzug aufgrund fehlender materieller Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2018Teil 1/2

…vom Inland aus betreibt oder sich die Betriebsstätte, von der aus die Leistung erbracht wird, im Inland befindet, (...) 3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

BFG RV/7100370/2013Umsatzhinzuschätzung bei Gastronomieunternehmen, Vorsteuerausschluss bei Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehung, erforderliche Rechnungselemente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018

…vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. ….. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 in der im Streitjahr 2011 geltenden Fassung muss eine Rechnung die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers…

BFG RV/7103219/2012Rechnungen von Scheinfirmen - kein Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2017

…den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…

BFG RV/7102644/2016Kein Vorsteuerabzug gemäß §12 Abs.1 UStG 1994 wegen nichtgesetzter Überprüfungsmaßnahmen bei Verdacht der Steuerhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2024Teil 1/3

…habe dabei ausdrücklich festgehalten: Es könne auf den guten Glauben des Leistungsempfängers nicht ankommen. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 11 UStG 1994 habe eine Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke hinsichtlich der eindeutigen Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des vollständigen Namens…

BFG RV/7100114/2011Falsche Adresse auf der Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2014

…fortlaufende Nummer und soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens bedeutet, dass dieser unter der Anschrift auch tatsächlich einen Betrieb hat…

BFG RV/7101846/2010Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2017

…a. Name und Anschrift des tatsächlichen liefernden oder leistenden Unternehmens ein­deutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Wenn ein Unternehmen zum Zeit­punkt der Ausstellung der gegenständlichen Rechnung an der in dieser Rechnung ange­ge­be­nen Adresse nicht bekannt war, ist die angegebene Adresse eindeutig falsch. Der VwGH führt…

BFG RV/7102917/2010Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn der Leistungserbringer an der angegebenen Adresse eine tatsächliche Geschäftstätigkeit nicht ausübt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2014

…für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Diese Rechnungen müssen -soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

BFG RV/7103350/2014Scheinrechnung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2018Teil 1/2

…auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 4/7

…UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige Adresse zu enthalten. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheine…

BFG RV/7102315/20131. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…muss, um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 ausgehen zu können (vgl. VwGH 28.5.1997, Zl. 94/13/0230). Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers müssen sich eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH…