…bzw. ob für eine zeitliche Begrenzung sprechende Umstände vorliegen. Der Anlaufzeitraum ist als eine Art Beobachtungszeitraum anzusehen und findet seine Rechtfertigung darin, dass der Beginn typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen grundsätzlich immer mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftet ist. Während des Anlaufzeitraumes muss der sich Betätigende allerdings erkennen…
…Anlaufzeitraum trage die Verordnung typisierend dem Gesichtspunkt Rechnung, dass das Anfallen von Verlusten in den ersten Jahren einer Betätigung nicht ungewöhnlich ist und im Interesse der Gesamtrentabilität in Kaufgenommen werden müsse. Das Finanzamt stelle ohne Erläuterungen lapidar fest, dass im Jahr 2012 der dreijährige Beobachtungszeitraum…
Wird eine Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamterfolges beendet, so liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor und sind grundsätzlich nur die Ergebnisse innerhalb dieses Zeitraumes heranzuziehen. Lässt die Art der Tätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erwarten, so liegt ungeachtet der Gründe, die zur…
…Prognoserechnung für die Jahre 2005 bis 2024 Laut Beilage (tatsächliche Einnahmen und Ausgaben 2017 wurden schon berücksichtigt) d) Aufteilung der Einkünfte auf die Miteigentümer Laut Beilage e) Kopien aller Mietverträge Laut Beilage f) Begründung Beginn Beobachtungszeitraum: Gemäß Liebhaberei-Verordnung gilt für Betätigungen im Sinne des …
…ist erst im Zeitpunkt oder der Periode des endgültigen Missglückens, sohin am Ende des Sanierungsversuches zulässig. Erst nach Ablauf eines Beobachtungszeitraumes (idR 3 Jahre und somit zum 31.1.2008) ist zu beurteilen, ob die Belebungsmaßnahme Erfolg hatte (VwGH 29.04.1992, 90/13/0228…
…die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Hochzeitsplanerin sei in den Jahren 2012 bis 2013 auf nebenberuflicher Basis ausgübt worden. Somit sei ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum gegeben; in diesen beiden Jahren sei bei einem kumulierten Erlös von 550 Euro ein Gesamtverlust von etwa 24.650 Euro erzielt worden…
…iSd. § 1 Abs. 1 LiebhabereiVO eingestuft. Bis zum Jahr 2004 (Anlaufzeitraum) wurden die erklärten Verluste anerkannt. Für die Jahre 2005 bis 2009 wurden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit Null (als Liebhaberei) festgestellt. Begründend führte die Betriebsprüfung im Wesentlichen aus: "Gem. § 1 Abs. 1…
…einer solchen aus, da der Bf. auch nichtselbständige Einkünfte aus der Tätigkeit als Musiker erzielt. Die Betriebsprüfung gehe ab 2012 vom Vorliegen eines eigenständigen Beobachtungszeitraumes aus, in dem ein Streben nach der Erzielung eines Gewinnes nicht mehr erkennbar sei. Weiters wurde ausgeführt, dass einerseits ein…
…prüfen, ob jeweils auch bei den einzelnen Gesellschaftern Liebhaberei in Sinne der zit. VO vorliegt. Durch die Übertragung der Kommanditanteile liegt ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum vor, in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im…
…dann spreche ein Gesamtverlust innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes für Liebhaberei (vgl. VwGH 25.11.2000, 97/15/0144). Dabei sei der begrenzte Zeitraum zu beurteilen (VwGH 3.7.2003, 99/15/0017). Ein Anlaufzeitraum für die Zuerkennung der Verluste sei bei der großen Vermietung nicht…
…Betriebseröffnung im Jahr 2006 seien laufend Verluste erwirtschaftet worden und der Betrieb sei vor Erreichen eines Gesamtgewinnes eingestellt worden. Es stehe daher ein abgeschlossener Beobachtungszeitraum zur Verfügung. Es sei dem Beschwerdeführer während des gesamten Zeitraumes eine andere Einkunftsquelle zur Deckung der Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestanden…
…gelegener Beobachtungszeitraum dient der Gewinnung von Erkenntnissen über die Erfolgsaussichten der Tätigkeit. Wie der VwGH im Erkenntnis vom 24.3.1998, 93/14/0028, ausgeführt hat, ist ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen wie auch das Auftreten höherer als der prognostizierten Werbungskosten in diesem Beobachtungszeitraum im…
…wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung seien die genannten Tätigkeiten (einerseits Immobiliengutachter/Sachverständiger/Immobilienvermittler, andererseits Buchhalter) nicht als einheitlicher Betrieb zu sehen. Es liege ein 20jährigen Beobachtungszeitraum vor, wobei den Gewinnen in Höhe von € 9.461,- Verluste in Höhe von € 69.077,- gegenüberstünden. Die vom…
…wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung seien die genannten Tätigkeiten (einerseits Immobiliengutachter/Sachverständiger/Immobilienvermittler, andererseits Buchhalter) nicht als einheitlicher Betrieb zu sehen. Es liege ein 21jährigen Beobachtungszeitraum vor (1993 bis 2013), wobei den Gewinnen in Höhe von € 9.461,- Verluste in Höhe von € 72.762…
…von Finanzprodukten als Liebhaberei eingestuft. Das Prüforgan verweist auf die UFS-Entscheidung vom 12. April 2005, RV/0161-K/04 wo bei der Tätigkeit eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen der Beobachtungszeitraum (Anlaufzeitraum) von 3-5 Jahren im Sinne des § 2 Abs. 2 LVO nicht gewährt wurde…
…bei diesen äußeren Umständen um externe Verlustursachen, die die Bf selbst nur schwer beeinflussen konnte. Es war ihr in diesem Zusammenhang ein längerer, jedenfalls über den nicht einmal zweieinhalbjährigen Anlaufzeitraum hinausgehender Zeitraum zuzugestehen, der es ihr erlaubte, abzuwarten, ob sich die von ihr gewählte Strategie…
…X-Straße nicht als Einkunftsquelle eingestuft, da laut Finanzamt keine Entwicklung erkennbar ist, die bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes die Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses erkennen lässt, und die Einkünfte dafür mit Null Euro festgestellt. Das Finanzamt begründet seine Entscheidung damit, daß es ausgehend von der im…
…Liegenschaft getilgt werden. Der Werbungskostenüberschuss 2008 resultiere im Wesentlichen aus einer Umschuldung (Verzugszinsen). Die Ergebnisse 2002 bis 2008 würden einen Gesamteinnahmenüberschuss in Höhe von € 20.364,01 aufweisen. Auch wenn der Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 neu beginnen sollte, habe der Bf. den Plan gehabt…
…In der Anfangsphase eines Unternehmens komme es naturgemäß oft zu einem Verlust (siehe § 2 Abs. 2 LVO, wonach in den ersten fünf Kalenderjahren (Anlaufzeitraum) jedenfalls Einkünfte vorlägen). Wichtig sei, dass alle Maßnahmen gesetzt würden um diese Verlustphase so kurz wie möglich zu halten. Die Bf…
…spruchgemäß zu entscheiden." Im dagegen am 15.5.2026 erhobenen Vorlageantrag führte die Bf. aus, dass der Beobachtungszeitraum bzw. die Anlaufphase für die Beurteilung als Liebhaberei von der belangten Behörde zu kurz bemessen worden sei, zumal der Nutzungsbeginn des Objektes ***1*** mit 2016 erfolgt sei…