…a FinStrG (bei zumindest einem Täter) außer Streit gestellt. Die Prüfung war daher nach freier Beweiswürdigung des Senates der Anlass auch für nicht vom Prüfungsauftrag umfasste Zeiträume Selbstanzeige zu erstatten, weil ein Prüfer bei Entgegennahme einer solchen Selbstanzeige den Prüfungszeitraum unzweifelhaft bei der Annahme von…
…grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 leg. cit. zu entrichten ist. Ist als Anlass der Darlegung der Verfehlung für Zeiträume oder Abgabenarten, die nicht vom Prüfungsauftrag umfasst waren, ein Entdeckungsrisiko durch die Prüfungshandlung zu sehen, wird die Selbstanzeige auch "anlässlich" der…
…Die Selbstanzeige wurde nach Prüfungsanmeldung anlässlich einer Umsatzsteuernachschau erstattet. Die Prüfungshandlung war der Anlass für die Richtigstellung von Vorsteuerabzügen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit Vermietung von Wohnungen einer im Eigentum der Bf. befindlichen Liegenschaft zu nicht fremdüblichen Konditionen geltend gemacht wurden. Die Selbstanzeige wurde…
…bis 2019 ua. grundsätzlich eine zulässige Form der Prüfungsankündigung iSd § 29 Abs. 6 FinStrG dar. Allerdings betont der VwGH in seiner Judikatur, dass, neben der erforderlichen Kenntnis über die Maßnahme, die Prüfungsankündigung auch den Anlass für die Erstattung der Selbstanzeige gebildet haben muss, indem bei…
…Umsatzsteuer für die Jahre 2012 bis 2014 grundsätzlich eine zulässige Form der Prüfungsankündigung iSd § 29 Abs. 6 FinStrG dar. Allerdings betont der VwGH in seiner Judikatur, dass, neben der erforderlichen Kenntnis über die Maßnahme, die Prüfungsankündigung auch den Anlass für die Erstattung der Selbstanzeige gebildet…
…einer erhöhten Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht gegeben ist und begründet dies damit, dass Anfang April 2016 der Vorstand entschieden hat, Selbstanzeige zu erstatten. Diese wurde Ende 2016, somit vor Ankündigung der Außenprüfung am 02.03.2017, erstellt und war daher unmittelbar vor der Einreichung. Der Anlass für…
…sich auf eine Selbstanzeige (ebenfalls vom 28.3.2012, die in Vollmacht für die Beschwerdeführerin erstattet wurde und zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern von € 48.038,20 auswies). Festsetzungsbescheide Umsatzsteuer 2011 Am 30.4.2012 wurden Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuern für die…
…bezieht sich auf eine Selbstanzeige (ebenfalls vom 28.3.2012, die in Vollmacht für die Beschwerdeführerin erstattet wurde und zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern von € 48.038,20 auswies). Festsetzungsbescheide Am 30.4.2012 wurden Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuern für die Zeiträume…
…Obmann und Obmannstellvertreter tätig. Beide Funktionäre sind mittlerweile verstorben. GPLA-Prüfung Die verfahrensgegenständliche GPLA-Prüfung wurde am 15.12.2010 zunächst für die Zeiträume 01.01.2005 - 31.12.2009 begonnen. Zu Prüfungsbeginn hat der steuerliche Vertreter des Bf. eine Selbstanzeige erstattet. Mit Prüfungsauftrag vom…
…war die Prüfungsbekanntgabe der Anlass für die eigenständige Offenlegungen sämtlicher Behebungen als Verrechnungsforderungen. Die Bemessungsgrundlage für die Abgabenerhöhung stellt nach der Textierung des § 29 Abs. 6 FinStrG nicht die Summe der Verkürzungsbeträge, sondern die Summe der sich aus Selbstanzeigen ergebenden "Mehrbeträge" dar. Umfasst ein "Mehrbetrag"…
…Umsatzsteuervorauszahlungen für einen nicht vom Prüfungsauftrag erfassten Zeitraum nach Prüfungsbeginn Selbstanzeige zu erstatten (mit der Einschränkung, dass deren Rechtswirksamkeit allenfalls durch eine Verfolgungshandlung oder durch eine Tatentdeckung hintangehalten werden könnte), jedoch ist, wenn eine Prüfungsankündigung Anlass einer Selbstanzeige ist, eine Abgabenerhöhung zur Erzielung einer strafaufhebenden…
…sich das Wort "anlässlich" einer Prüfungsmaßnahme erstattete Selbstanzeige nicht auf einen im Prüfungsauftrag angeführten Prüfungszeitraum bezieht, sondern inhaltlich zu prüfen ist, ob die Annahme zutrifft, dass die Prüfungsanmeldung auch Anlass für die Erstattung einer Selbstanzeige für weitere Tatzeiträume und/oder für andere verkürzte Abgaben war.…
…Rahmen der Aufbuchung aller Rechnungen für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen durch die im Unternehmen beschäftigte Frau ***2*** keiner näheren inhaltlichen Prüfung unterzogen, wobei sie rein auf Grund der Höhe dieser Rechnung nach ihren Vorerfahrungen im Betrieb auch keinen Anlass für eine eingehendere Prüfung der Rechnung erkannte…
…Der Anlass für die Außenprüfung war dem Beschwerdeführer daher nicht bekannt. b) Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG - Verwertungsverbot Da der Beschwerdeführer tatsächlich über Konten bei der JB ("JB") verfügte und es Vermögenszuflüsse auf diesen Konten gab, erstattete der Beschwerdeführer bis zum Prüfungsbeginn eine Selbstanzeige Im Sinne…
…und Belege keinerlei Anlass für eine Änderung ergeben habe, sodass die Abgaben in Entsprechung der in der Selbstanzeige angeführten Beträge festgesetzt worden seien. Gleichzeitig mit der Selbstanzeige sei rechtzeitig ein Zahlungserleichterungsansuchen gestellt sowie darüber hinaus der Schaden zwischenzeitig großteils gutgemacht worden. Nach einer dem Bf…
…T-GmbH eine Selbstanzeige b e im Finanzamt Wien 3/11 einge bracht . Anlass für die Selbstanzeige habe iZm dem Verkauf von gehaltenen Beteiligungs- und Genussrechtsanteilen an der K-GmbH an die G-GmbH bestanden. Die G-GmbH habe es ver säumt, eine durch den…
…Finanzverwaltung niederschriftlich als Zeuge gem. § 161 StPO einvernommen. Gegenstand der Befragung waren die Geschäfte mit der H (H). Anlass für diese Einvernahme war eine sog. "Artikel 5 - Anfrage" aus Tschechien betreffend die innergemeinschaftlichen Lieferungen des Bf. an die Fa. H , da sich in Tschechien der…
…1030 Wien. Diese Umsätze seien entgegen der Selbstanzeige nicht zu den Beträgen des Erstbescheides, sondern den seitens der Abgabenbehörde abgeänderten Beträgen zuzurechnen. Diese Änderungen wurden seitens des Finanzamtes im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO für das Jahr korrigiert. Tz 3:…
…nach den Gesamtumständen für möglich gehalten hat, dass er den Tatbestand verwirklicht und dies gebilligt oder doch in Kauf genommen hat. In der Beschwerde wird eingewendet, dass die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG nur zu Anwendung gelangt, wenn die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…
…ist. Dass die Festsetzungen für die verfahrensgegenständlichen Jahre abgabenrechtlich noch zulässig waren und keine Festsetzungsverjährung vorliegt, wird ebenfalls in der Selbstanzeige bereits außer Streit gestellt. Zu den Einwänden, eine Abgabenerhöhung dürfe wegen des Günstigkeitsvergleichs sowie wegen Selbstanzeigenerstattung nicht erst aus Anlass einer Prüfungshandlung nicht festgesetzt…