…Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen kann (zB VwGH 12.4.1994, 90/14/0044; VwGH 21.7.1998,93/14/0187). Eine - allenfalls auch erst im Beschwerdeverfahren erfolgte - Ergänzung einer offensichtlich mangelhaften Begründung in Richtung der…
…dieser enthält jedoch seinerseits ebenso keine Begründung, die den angeführten Anforderungen einer Begründung der Verfügung der Wiederaufnahme entspricht. Die Behörde hat es jedoch unterlassen, die maßgebenden Tatsachen und Beweismittel konkret darzustellen bzw. zu benennen und diese näher auszuführen. Die mangelnde Bescheidbegründung kann auch nicht nachgeholt…
…2015 mit dem unzutreffenden Umsatzsteuersatz von 10% der Umsatzsteuer unterzogen wurden." Als "neu hervorgekommen" findet sich - begründend für die verfügte Wiederaufnahme - somit bloß der Umstand angeführt, dass Eintrittsgelder offenbar (nach Beurteilung durch die belangte Behörde) einem unzutreffenden Umsatzsteuersatz unterzogen worden wären. Tatsächlich neu hervorgekommene Tatsachen…
…und 2012 vom 27.05.2014 für die Begründung der bekämpften Wiederaufnahmsbescheide heranzuziehen, ist jedenfalls dieser Bescheidbegründung zur Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens überhaupt kein Begründungsinhalt zu entnehmen. Selbst wenn man nämlich den bekämpften Bescheiden einen zulässigen Verweis auf die Bescheidbegründung vom 27.05.2014…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann das Finanzamt zur Begründung des Wiederaufnahmebescheides auch auf den Betriebsprüfungsbericht oder die Niederschrift verweisen (vgl. z.B. VwGH 29.1.2015, 2012/15/0030; VwGH 22.11.2012, 2012/15/0172). Die Verfügung einer Wiederaufnahme eines Verfahrens ist nur dann zulässig…
…in einem gemeinsamen Schriftsatz Beschwerde erhoben. Als Begründung zum Wiederaufnahmebescheid ist darin folgendes ausgeführt: "Zum Wiederaufnahmebescheid: Es ist weder aus der Niederschrift noch aus dem Betriebsprüfungsbericht erkennbar, wann welcher Sachverhalt für die belangte Behörde erstmalig hervorgekommen sein soll. Der Wiederaufnahmebescheid ist daher ebenfalls mit dem…
…FA erledigt wurden. Darin wurde hinsichtlich der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide begründend wiederum festgehalten, dass die nunmehr vorliegenden (berichtigten) Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung neue Tatsachen oder Beweismittel darstellen und dazu berechtigen würden, eine Wiederaufnahme zu veranlassen. Die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen hatte drei Vorlageanträge des Bf, jeweils vom…
…seinerseits die Anforderungen an eine Bescheidbegründung erfüllen muss). Die Anforderungen für die Begründung einer Wiederaufnahme sind laut Rechtsprechung restriktiv. Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen…
…Dazu hat sie die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen (VwGH 17.10.1984, 84/13/0054). 1.5. Die Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (VwGH 20…
…2003, 99/15/0120). Da die für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten im konkreten Fall maßgebenden Umstände erst im Zuge der Außenprüfung der belangten Behörde offengelegt wurden, besteht für einen Ausschluss der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Raum. Die Verfügung der Wiederaufnahme lag im Ermessen…
…Die - wie nachfolgend ausgeführt wird - aufgelisteten Unterlagen bzw Sachverhalte sind - entgegen der Äußerungen der Behörde - im Rahmen der gegenständlichen Außenprüfung eben gerade nicht neu hervorgekommen oder sind für die Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerverfahrens nicht relevant. Von der Abgabenbehörde wird in der Begründung der Wiederaufnahme lediglich allgemein…
…Wiederaufnahme begründen. Letztendlich wurden von der belangten Behörde im Zuge einer zweiten verfügten Wiederaufnahme die Gründe für die ursprüngliche (erste) Wiederaufnahme nachgeschoben, da sich der erste Wiederaufnahmebescheid als unzureichend begründet herausstellte. Ein derartiges „Nachschieben“ der Wiederaufnahmegründe umgeht jedoch klar die strengen Anforderungen an die Wiederaufnahme…
…eines Bescheides vollinhaltlich genügt und dort auch alle im Rechtsmittelverfahren vorgetragenen Argumente nachvollziehbar in zusammengefasster Darstellung widerlegt würden (VwGH 28.5.1997, 94/13/0200; 27.5.1998, 95/13/0282, 0283). Neben den Gründen der Wiederaufnahme seien in der Begründung auch die für die…
…diese Feststellung eine Wideraufnahme nicht begründen hätte können, etwa weil der belangten Behörde dieser Umstand bereits vor Bescheiderlassung im Jahr 2008 bekannt gewesen sei, wurden seitens der Beschwerdeführer nicht behauptet. Die Textziffer 5 wurde seitens der belangten Behörde nicht maßgebend für die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Zeitpunkt existiert hätten, jedoch erst danach hervorgekommen und somit der Behörde bei ihrer Entscheidung nicht zur Verfügung gestanden wären. Tatsachen oder Beweismittel, die erst nach Eintritt der Rechtskraft im maßgeblichen Verfahren entstanden wären, sogenannte "novae causae supervenientes bzw. productae" wären für eine Wiederaufnahme nach § 303…
…für 2020, den neuen Feststellungsbescheid 2020, sowie den Feststellungsbescheid 2021. In der Begründung des Bescheides betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von Einkünften § 188 BAO 2020 heißt es wie folgt: "Anlässlich der Veranlagung 2021 sind Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen die eine Wiederaufnahme…
…werden, dass die Verfügung einer Wiederaufnahme eine Ermessensentscheidung sei. Die Ermessensübung sei von Seiten der Abgabenbehörde zu begründen. Die Begründung des angefochtenen Bescheides genüge diesen Anforderungen nicht. Es werde darin lediglich formelhaft festgehalten, dass die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden sei…
…Rz 46f und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Die Verfügung einer Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Behörde. Dabei kommt dem Gleichheitssatz, dem Normzweck und den im § 20 BAO genannten Kriterien Bedeutung zu. Von zentrale Bedeutung für die Ermessensübung ist die Berücksichtigung des Zwecks der…
…gesetzlichen Anforderungen an eine Bescheidbegründung (§ 93 Abs. 3 lit.a BAO) auch nicht ansatzweise gerecht. So würden die Begründungen überhaupt keine expliziten Ausführungen zu der Frage beinhalten, wann welche Beweismittel neu hervorgekommen sein sollen. Es wäre aber nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes…
…als Beweis für den Umstand, dass die fakturierten Leistungen von Ing K X. bzw der XYZ Bau … auch erbracht wurden, seine Befragung als Zeuge … Zur Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren und der „begründeten Vermutung“ nicht erbrachter bzw überfakturierter Leistungen: Zur Begründung für die verfügte WA…