…insbesondere weil keine uneinheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes vorliegt, siehe dazu betreffend Aufhebung eines Aufhebungsbescheides VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032, betreffend Anfechtung abgeleiteter Bescheide VwGH 7.7.2001, 2004/13/0069 und betreffend Verjährung VwGH 4.7.1995, 95/14/0036. Wien, am 6…
…Eine abgesonderte Anfechtung abgeleiteter Bescheide mit der Begründung, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig, ist schon auf Grund von § 252 Abs. 2 BAO nicht zielführend. In Hinblick auf die wiederholt der Beschwerdeführerin zur Kenntnis gebrachte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide im Falle…
…Eine abgesonderte Anfechtung abgeleiteter Bescheide mit der Begründung, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig, ist schon auf Grund von § 252 Abs. 2 BAO nicht zielführend. In Hinblick auf die wiederholt dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebrachte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide im Falle…
…werden kann, dass die im F-Bescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ist damit insoweit eingeschränkt, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen mit Erfolg nur in dem den Grundlagenbescheid betreffenden Verfahren vorgebracht werden können. Die Anfechtung eines Steuerbescheides (Bescheidbeschwerde), welche…
…einem Feststellungsbescheid abgeleitete Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des mit Bindungswirkung übernommenen steuerlichen Ergebnisanteiles nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die Entscheidungen in dem Feststellungsbescheid unzutreffend seien. Auf dieser Basis sei auch die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erfolgt und die gegen diesen Bescheid gerichtete…
…abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Beschwerde abzuweisen (Ritz, BAO6, § 252, Tz 3 mwV). Die in der Beschwerde angeführte Anfechtung…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Es liegen keine Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung vor, da sich die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, unmittelbar aus dem Gesetz ergibt…
…würden sich ausschließlich auf das Feststellungsverfahren beziehen. Gemäß § 295 könnten aus Feststellungsbescheiden abgeleitete Bescheide nicht mit Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen angefochten werden. Da es sich bei den Funktionsgebühren um Vergütungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes handle, könnten diese nur beim Fleischuntersuchungs-Organ…
…auf die Bindungswirkung kann jedoch eine Anfechtung mit der Begründung, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, von vornherein nicht zum Erfolg führen (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 252 E 12, Stand 1.1.2014, rdb.at). Der Bescheid betreffend die Anspruchszinsen kann daher nicht…
…einem aufzuhebenden Einkommensteuerbescheid abgeleiteten gem § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide daher selbst rechtswidrig und aufzuheben seien, lässt er außer Acht, dass die angeführten Einkommensteuerbescheide unangefochten geblieben sind und erst folgende Erledigungen Gegenstand des anhängigen Beschwerdeverfahrens sind: | Einkommensteuer des Jahres | Bescheid vom |…
…da es der Rechtsprechung des VwGH entspricht, dass der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners anzusehen ist. Weiters ergibt sich die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 28…
…Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners anzusehen ist, entspricht der zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Somit liegt keine Rechtsfrage grundlegender Bedeutung vor und…
…Einkommensteuerfestsetzung des Bf zugrunde zu legen und folglich die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Anpassung nach § 295 Abs. 1 BAO durchzuführen. Dem steht – siehe oben – auch nicht entgegen, dass der Grundlagenbescheid noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Eine Anfechtung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides mit der Begründung…
…so kann der abgeleitete Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die aus dem Feststellungsbescheid hervorgehenden Entscheidungen unzutreffend sind. Wäre daher der Vorlageantrag erkennbar auch gegen den Einkommensteuerbescheid gerichtet gewesen, so wäre ihm aufgrund der zitierten Gesetzeslage auch hierin kein Erfolg zu bescheiden gewesen…
…unbegründet abzuweisen. In Hinblick auf die wiederholt dem Beschwerdeführer zur Kenntnis gebrachte ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach ein Rechtsschutz gegen abgeleitete Bescheide im Falle der Abänderung des Grundlagenbescheides jedenfalls gegeben ist, sind auch die vom Beschwerdeführer geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nachvollziehbar. Zulässigkeit einer Revision Gemäß…
…vom 25. Februar 2014 den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht gestellt habe. Bei positiver Entscheidung über die Beschwerde (den Vorlageantrag) resultiere keine Abgabennachforderung aus der Umsatzsteuer 2011. Da der beschwerdegegenständliche Bescheid ein aus der Umsatzsteuer 2011 abgeleiteter Bescheid sei, verweise er…
…beschwerdegegenständlichen Grundstück um ein bebautes oder unbebautes Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 handelt. Eine Entscheidung darüber ist dem Bundesfinanzgericht in dem hier lediglich den abgeleiteten Bescheid betreffenden Beschwerdeverfahren allerdings entgegen der in der Eingabe vom 09.04.2026 erstmals vertretenen Ansicht des Bf. verwehrt…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge, dass ein abgeleiteter Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden kann, dass der Feststellungsbescheid unrichtig sei, ergibt sich unmittelbar aus…
…§ 252 Abs 1 BAO schränkt das Beschwerderecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Die Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet…
… 295 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Österreich zu Steuernummer ***OG-StNr*** vom 09.12.2024 erfolgt, neu festgesetzt. Ebenfalls am 17.01.2025 erging der davon abgeleitete Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2018. Mit Schreiben vom 18.02.2025 brachte die Bf…