…1.070 Euro fest. Einkommensteuer 2007: Es wurden Subprovision in der Höhe von 4.576 Euro, Anbahnungsspesen in der Höhe von 2.650,13 Euro, Kfz Kosten in der Höhe von 4.868,25 Euro sowie Reisediäten in der Höhe von 2.420,60 Euro…
…abgeschrieben werden. Vertreter sind Personen, die ausschließlich Vertretertätigkeit (= überwiegend im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung) ausüben. Aus den nachgereichten Unterlagen geht hervor, dass das vorrangige Ziel Ihrer Tätigkeiten nicht das Herbeiführen von Geschäftsabschlüssen ist. Das Vertreterpauschale…
…Am 1.6.2018 forderte das Bundesfinanzgericht die X GmbH zur Stellungnahme zu folgenden Fragen auf: 1) In einem Schreiben vom "Jänner 2013" bestätigen Sie, dass Bf im Kalenderjahr 2012 "zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften" tätig war. Geben Sie bitte bekannt…
und durch wen erfolgte die Anbahnung der Geschäftsbeziehung konkret? Von wem, in welcher Form und an welchem Ort wurde der Erstkontakt hergestellt? Zu A) diesbezüglich gibt es schon eine Niederschrift; den Geschäftsführer habe ich im Cafe P. im 16. Bezirk kennengelernt. Durch meinen Vorarbeiter Herr…
Darüberhinaus entspricht es auch nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, dass sich P nicht bereits bei Anbahnung der Geschäftsbeziehungen von der Seriosität der Geschäftspartner überzeugt hat, indem er mit der Firma in Kontakt getreten ist oder die Geschäftsräumlichkeiten aufgesucht hat. Das Vorbringen, er sei schon…
Wie oben dargestellt, hat der Beschuldigte detaillierte und schlüssige Angaben zur Anbahnung der Zigarettenkäufe, zu den Mengen und zu den näheren Umständen bei den einzelnen Fahrten nach Samnaun gemacht. So ist er nach seinen Angaben 2012 bei der Urlaubsrückreise von Italien nach Samnaun gefahren, 2013…
…Ergänzungsauftrag vom 2. 11.2018 begehrte das FA vom Bf -eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Vertretertätigkeit mit genauer Beschreibung der Tätigkeit im Außendienst, ob im Außendienst die Anbahnung und der Abschluss von Geschäften getätigt werden würden, ob die Außendiensttätigkeit überwiegend ausgeübt werde; das FA…
…Partei eingeladen hat, weil er sich von ihnen eine Mithilfe im Wahlkampf erhofft hat, erzeugt keinen Leistungsaustausch, sondern erweist die Getränkespesen als Anbahnungsmaßnahme. Getränkeeinladungen zur Anbahnung einer erhofften Gegenleistung sind keine abzugsfähigen Werbungskosten, sondern dienen nur der Kontaktpflege (vgl. VwGH 30.4.2003, 99/13…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das erkennende Gericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) war im Beschwerdezeitraum 2011 bis 2014 für seine Arbeitgeberin überwiegend im Außendienst für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften zum Vertrieb deren Produkten tätig…
…Im Einkommensteuerbescheid vom 16. August 2016 berücksichtigte das Finanzamt das Vertreterpauschale nicht und führte in der Begründung aus: "Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht…
…ersucht, folgende Fragen zu beantworten: "1) Üben Sie ausschließlich eine Vertretertätigkeit aus? 2) Verbringen Sie mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Außendienst? 3) Dient der Zweck der Tätigkeit der Anbahnung, [dem Abschluss] von Geschäften, und ist vorrangiges Ziel der Vertretertätigkeit die Akquisition von Aufträgen…
…dass der Bf 2008 als „Kundenbetreuer für den Bereich Ortopaedics im Projektgebiet Österreich im Außendienst“ tätig gewesen sei. Die Tätigkeit habe die Anbahnung und Vorbereitung von Geschäften, Betreuung von Kunden und Geschäftspartnern und Repräsentation von Veranstaltungen umfasst. Bereits im Zuge der Veranlagungen für 2005 bis…
…behandelt wurden. 3. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 hat der Beschwerdeführer Beschwerde erhoben und mit der Begründung, er sei im Außendienst zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig gewesen, die Berücksichtigung des Vertreterpauschales beantragt. 4. Auf Vorhalt des Finanzamtes hat…
…ebenso das Finanzamt im Bescheid vom 15. November 2016). Aufgrund der Arbeitsteilung im Betrieb (eigene Disponenten für Innendienst und Suche von Personal) liegt der Tätigkeitsinhalt der Beschwerdeführerin in der Anbahnung und im Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung. Aufgrund der zahlreichen aufgelisteten Firmen ist diese…
…bzw Verträge abzuschließen (§ 74 Arzneimittelgesetz). Das wesentliche Kriterium der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sei bei den Tätigkeiten als Pharmareferenten nicht gegeben. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf am 25.9.2015 über Finanz-Online eine Beschwerde, wobei er vorbrachte, dass er für das…
…1. bis 31.12.2011. Im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 22.Juli 2015 wurde das Vertreterpauschale vom Finanzamt mit folgender Begründung nicht zuerkannt: " Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit…
…Personen seien, die ausschließlich im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Das Vertreterpauschale würde demnach nicht zustehen. Im Übrigen werde auf die Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2006 verwiesen. Berufungsvorentscheidung 2006: Um den Sachverhalt umfassend wiederzugeben, wird…
…01.01.2012 bis 31.12.2012 im Unternehmen als Außendienstmitarbeiter tätig gewesen sei. Er sei ausschließlich für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften sowie zum Zwecke der Kundenberatung zuständig gewesen bzw. zuständig. Laut einer im Akt befindlichen Unterlage erfolgte am 08.10.2013…
…Der Unternehmensgegenstand war im Wesentlichen der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und die Vermietung von Luxusfahrzeugen. Jährlich wurden in den Streitjahren ca 1000 Fahrzeuge gehandelt. Die Anbahnung erfolgte auch über diverse Plattformen ("***Name3***", "***Name4***"). Die Kunden waren in den Streitjahren ca 70% Osteuropäer. Der Beschwerdeführer erklärte in…
…4100311/2018 geführten Beschwerdeverfahren der KG ging es, wie bereits ausgeführt, um die Frage der Abzugsfähigkeit der von Seiten der KG an die ***C*** GmbH geleisteten Anzahlungen von € 350.000 (2006) bzw. € 30.000 (2007). Die Abgabenbehörde versagte die Anerkennung dieser Ausgaben mit…