…jedoch strittig, ob die dem Bf. in ***Wohnort-Ö*** zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten seinen "Familienwohnsitz" im Sinne der Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung begründen können. Die Rechtsprechung leitet den Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung aus dem allgemeinen Werbungskostenbegriff ab. Die Regelung des § 20 Abs. 1…
…gelagert waren. Die geltend gemachten € 290,40 konnten daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Parteiabgabe: Klubbeiträge (Fraktionsbeiträge) politischer Funktionäre, die nichtselbständige Bezüge erhalten, fallen unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff. Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen dann…
…sei, komme eine ao. AfA mangels Deckung im Werbungskostenbegriff nicht in Betracht. Im Vorlageantrag verwies der Bf ergänzend darauf, dass in der Umwidmung des zuvor landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in Bauland („Änderung der Infrastruktur“) und dem allenfalls fehlenden Bedarf des neuen Mieters wirtschaftliche Umstände eingetreten seien…
…auch keine Steuervergünstigung dar, sondern dienen zur Besteuerung des Nettoeinkommens. Der Werbungskostenbegriff entspricht den Betriebsausgaben bei den betrieblichen Einkünften. Demgemäß müssen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit von den Einnahmen die Werbungskosten abgezogen werden. Werbungskosten eines Arbeitnehmers sind Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind…
…wie teilweise in der Literatur und Judikatur postuliert, eine im Ergebnis unsachliche Begünstigung in Richtung einer großzügigeren Auslegung des Werbungskostenbegriffs darstellen: So unterliegt die Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht einem derartigen (faktischen) Zwang, Ausgaben für Spenden und Geschenke in einer derartigen Höhe zu tätigen. Diese Ausgaben…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten…
…Steuerpflichtige hat der Abgabenbehörde bedeutsame Umstände im Rahmen seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht bekannt zu geben (§§ 115, 119, 138 BAO). Auch Arbeitsmittel fallen unter den Werbungskostenbegriff (§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988). Arbeitsmittel sind nicht nur Arbeitsgeräte für die Verrichtung körperlicher Arbeiten, sondern alle Hilfsmittel…
…Ausführungen zum Parteienvorbringen, zum Sachverhalt, zur Beweiswürdigung und zur rechtlichen Beurteilung sind, soweit sie allgemein von Bedeutung sind, in Abschnitt 2 dieses Erkenntnisses und ansonsten beim jeweils strittigen Punkt in Abschnitt 3 dieses Erkenntnisses angeführt. 1. Verfahrensgang 1.1. Abgabenbehördliches Verfahren Beim Beschwerdeführer (Bf.) fand…
…Auch für Spielzeug gilt, dass Aufwendungen für diese Gegenstände in typisierender Betrachtungsweise und nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise ihre Wurzeln im privaten Bereich haben. Auch wenn diese Gegenstände für den Kindergarten angeschafft wurden und solange sie für den Kindergarten als notwendig erachtet werden im Kindergartengebäude verbleiben…
…in der Tat eindeutig der beruflichen Fortbildung des Steuerpflichtigen dienen, aber nicht nach § 16 Abs. 1 Z 3 Werbungskosten sind, sondern unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 erster Satz fallen (vgl. das wenig beachtete Erkenntnis zu VwGH 28.4.1987, 86/14/0174…
…auf Teilnehmer ab, die in einem Berufsfeld tätig sind, wie die Beschwerdeführerin. Die Aufwendungen für die von der Beschwerdeführerin in Anspruch genommenen Supervision- Einzelsitzungen stellen zwar keine Fortbildungskosten dar, sind aber nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 abzugsfähig, haben sie doch…
…oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. Beiträge zu (beinahe) ausschließlich im beruflichen Bereich tätigen Berufsverbänden fallen zwar bereits unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff; nach Z 3 lit. b leg.cit…
…0094; Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 16 Tz 220). Davon kann im gegenständlichen Fall keine Rede sein. Auch nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 EStG 1988, wonach es sich wie bereits wiederholt ausgeführt, bei Werbungskosten um Aufwendungen zu Erwerbung oder Sicherung der Einnahmen handelt, ist…
…unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Fahrtkosten: Fahrtkosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise des Arbeitnehmers stellen nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 im tatsächlich…
…1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der Werbungskostenbegriff ist bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten gleich und deckt sich im Hinblick auf den Veranlassungszusammenhang im Allgemeinen mit dem Inhalt des Betriebsausgabenbegriffs. Aufwendungen sind betrieblich veranlasst, wenn die Leistung…
…eine doppelte Haushaltsführung (Familienwohnsitz, weiterer Wohnsitz am Beschäftigungsort) und Familienheimfahrten sind steuerlich nur zu berücksichtigen, wenn eine berufliche Veranlassung für die doppelte Haushaltsführung besteht. Die Rechtsprechung stützt sich als Rechtsgrundlage ausschließlich auf den allgemeinen Betriebsausgaben- bzw Werbungskostenbegriff nach § 4 Abs 4 bzw § 16 EStG (vgl…
…Vier Pfotene etc.) sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Beiträge an Berufsverbände; sie fallen auch nicht unter den allgemeinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenbegriff (VwGH 17.5.1989, 88/13/0038). Die vom Bf als Werbungskosten begehrten Beiträge sind den privat veranlassten Mitgliedsbeiträgen zuzuordnen und daher…
…mit Ihrer beruflichen Tätigkeit erläutert. Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung vom 30.9.2009 (Einkommensteuer 2003) ausgeführt wurde, stellt Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse ist, keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar (vgl…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, b. Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, b. Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden…