…531 ABGB), gehören nicht dazu. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist es zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zur Leistung einer Schuld oder Last, die nach…
…andere Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. Der Abzug von Schulden und…
…Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Eine „Jahresabrechnung“ ist ebenfalls noch kein Hinweis auf einen „Einkommensteuercharakter“, da es diese auch bei der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer gibt…
…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. § 20 Abs. 2 EStG 1988 lautet: Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie…
…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. § 20 Abs. 2 EStG 1988 lautet: Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie…
…Wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger und die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Abs. 2: Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert…
…Rechtsprechung (vgl. etwa das HG Erkenntnis vom 31.Mai 2006, Zlen 2002/13/0145,0146, mit weiteren Nachweisen) ist weiters der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe…
…dienen. Was die These des BFH "die Mehraufwendungen dienten nur der Tilgung des Darlehens und dürften demgemäß nicht abgesetzt werden" anlange, liefe diese - generell angewendet - darauf hinaus, die Ergebnisermittlung durch Einnahmen/Ausgabenrechnung unanwendbar zu machen, da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben als Werbungskosten davon abhängig mache…
…dienen. Was die These des BFH "die Mehraufwendungen dienten nur der Tilgung des Darlehens und dürften demgemäß nicht abgesetzt werden" anlange, liefe diese - generell angewendet - darauf hinaus, die Ergebnisermittlung durch Einnahmen/Ausgabenrechnung unanwendbar zu machen, da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben als Werbungskosten davon abhängig mache…
…dass Schulden, andere Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden würden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger ober Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichne. Nach der Rechtsprechung (VwGH 31.5.2005, 2002/13/0145, 0146 m.w.N.) sei der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der…
…ihre Kommanditistin alle ihnen zumutbaren Schritte und darüber hinaus auch ihnen grundsätzlich nicht zumutbare Schritte vorgenommen hätten, um die Schulden zu tilgen und keine weiteren verwertbaren Aktiva vorhanden gewesen seien bzw. faktische Verwertungshindernisse bestanden hätten, würde die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungsaufwendungen (und damit auch der Fremdwährungskursverluste)…
…die Abzugsfähigkeit der Tilgungsmehrbeträge bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung anzuerkennen. Doch entgegen dieser zwingend logischen Schlussfolgerung äußert sich das Finanzamt Österreich in der vorliegenden Stellungnahme vom 31.3.2023 bezüglich der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts ("Abzug von wechselkursbedingten Mehraufwendungen bei Tilgung fremdfinanzierter CHF-Schulden…
…eines aushaftenden betrieblichen Darlehens (Bankschulden an der Frühstückspension) seines Vaters iHv 240.000,- Euro. Der Bf hat eine Umschuldung vorgenommen und das übernommene Darlehen iHv 240.000,- Euro gemeinsam mit anderen privaten Schulden auf ein neu eröffnetes Darlehenskonto, lautend auf den Bf und MMag. ***13***…
…über die Beschwerden betreffend die Veranlagungsjahre 2011 und 2012 zu entscheiden und die Beschwerden betreffend die Veranlagungsjahre 2013 bis 2015 gemäß § 271 BAO auszusetzen. 12.2. Anregung auf Vorabentscheidung an den EuGH Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von Fremdwährungskursverlusten führt der Beschwerdeführer im Schriftsatz vom…
…aushaftenden betrieblichen Darlehens (Bankschulden an der Frühstückspension) seines Vaters iHv 240.000,- Euro. Der Bf hat eine Umschuldung vorgenommen und das übernommene Darlehen iHv 240.000,- Euro gemeinsam mit anderen privaten Schulden auf ein neu eröffnetes Darlehenskonto, lautend auf den Bf und MMag. Maria ***29***…
…18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungen beruhen, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gegenleistungsrenten sind Renten, die für den Erwerb von Wirtschaftsgütern bezahlt werden. Die Beschwerdeführerin…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung existiert bereits eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009 und vom 21.10.1999, 98/15/0201). Graz…
…genau bezeichnet, wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden. Gemäß § 162 BAO Abs. 2 BAO sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen, soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert. Der BF führt zunächst aus, dass…
…Mai 2007 dargestellten Sachverhaltes in Zusammenhang mit den im Arbeitsbogen vorhandenen Beweismitteln wird daher die Richtigkeit dieses von der Bp festgestellten Sachverhaltes angenommen. Rechtslage Gemäß § 162 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden…
…4 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen nicht abgezogen werden, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. Gemäß § 162 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden…