RIS AI
10 286 Treffer301 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101099/2013Können von den „Jahresbruttospieleinnahmen“, der Bemessungsgrundlage der Spielbankabgabe und des Finanzierungsbeitrages, die Zahlungen gemäß § 25 Abs. 3 GSpG abgezogen werden, die von den Zivilgerichten als Schadenersatz iSd § 1311 ABGB wegen Obliegenheitsverletzungen behandelt werden? (Abweisung, Zulassung der Revision)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.11.2015Teil 3/4

…Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Eine „Jahresabrechnung“ ist ebenfalls noch kein Hinweis auf einen „Einkommensteuercharakter“, da es diese auch bei der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer gibt…

BFG RV/7102520/2012Bei Zuwendung von Liegenschaften an eine Privatstiftung (Zuwendung 2008) ist die Steuer nach § 2 Abs. 2 StiftEG vom 3fachen Einheitswert zu berechnen, ohne dass die mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2015

…der Erwerber; die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Zuwendung (§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach § 1 Abs. 5 StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Für die…

BFG RV/2100569/2017Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer bei Stiftung von GmbH-Anteilen einer nicht aktiven GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2025

…privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen. Die Steuer beträgt generell 2,5 % vom Wert der Zuwendung (Stiftungseingangssteuergesetz). Die Steuer ist gem § 1 Abs 5 StiftEG vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen…

BFG RV/7103990/2010Abweichung von der Bewertung nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2016

…Wesentlichen der oben dargestellte Verfahrensablauf zusammengefasst sowie weiters Folgendes vorgehalten: "..................... Dazu [zu den Erbschaftssteuererklärung gelten gemachten "Darlehen"] ist zu sagen, dass § 20 ErbStG eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, enthält und den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG)…

BFG RV/7101885/2013Grunderwerbsteuer bei einer teils entgeltlichen, teils unentgeltlichen Zuwendung einer Liegenschaft an eine Privatstiftung nach der Rechtslage des Schenkungsmeldegesetzes 2008 - keine Durchbrechung der Rechtskraft des Grunderwerbsteuersteuerbescheides durch Stiftungseingangssteuerentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.11.2015

…StiftEG ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich. Für die Bewertung ist § 19 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 anzuwenden…

BFG RV/7102496/2017Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2019

…andere Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. Der Abzug von Schulden und…

BFG RV/7101366/2019Keine neuerliche Wiederaufnahme, wenn bereits rechtskräftiger Wiederaufnahmebescheid vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2019Teil 1/4

…Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. 15 Der Abzug von Schulden und…

BFG RV/7105250/2017Ermittlungen in Zusammenhang mit Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO (fortgesetzes Verfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.11.2017

…Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs. 2 BAO nicht anzuerkennen. 15 Der Abzug von Schulden und…

BFG RV/7102818/2012Unternehmen am Firmensitz unbekannt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2015

…die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs 2 BAO nicht anzuerkennen. Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. etwa das hig. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, Zlen 2002/13/0145, 0146, mit weiteren Nachweisen) ist der Abzug von Schulden und…

BFG RV/7103123/2011Nachweispflicht hinsichtlich geleisteter Provisionen eines Unternehmensberaters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2014

…dass Schulden, andere Lasten und Aufwendungen abgesetzt werden würden, verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger ober Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichne. Nach der Rechtsprechung (VwGH 31.5.2005, 2002/13/0145, 0146 m.w.N.) sei der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der…

BFG RV/7102433/2013Keine zutreffende Empfängerbenennung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2016

…die von der Abgabenbehörde verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nach § 162 Abs 2 BAO nicht anzuerkennen. Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 2006, Zlen 2002/13/0145, 0146, mit weiteren Nachweisen) ist der Abzug von Schulden und…

BFG RV/7102944/2013Erwerb von Todes wegen von im Ausland gelegenen Kapitalvermögen iSd § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG mit Todestag nach Wirksamkeit des § 37 Abs. 8 EStG idF BBG 2003 aber vor Wirksamkeit des § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG idF BBG 2003 (Erbschaftssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2017Teil 1/2

…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. (2) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für Kapitalerträge, die zu den Betriebseinnahmen gehören und für die eine Abgeltung der Einkommensteuer eintritt (…

BFG RV/2100729/2021Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022

…der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug…

BFG RV/5101505/2018Sorgfaltsmaßstab bei der Beauftragung von Subunternehmen iZm § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2022Teil 5/5

… 9.3.2005, 2002/13/0236; 22.11.2012, 2008/15/0256). Der Abzug von Schulden und Aufwendungen ist mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger der Empfänger bezeichnet werden, grundsätzlich noch nicht gesichert. Die bloße Nennung einer falschen oder beliebigen Person (VwGH 30…

BFG RV/7103234/2011Zwingende Aberkennung von Betriebsausgaben im Fall der Anwendung von § 162 BAO soferne maßgebliche Gründe dafür sprechen, dass die vorleistenden Firmen nicht existieren bzw. die Leistungen nicht erbracht haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2016Teil 2/3

…der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die genannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug…

BFG RV/2100860/2014Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Beweispflicht des Abgabepflichtigen, dass der Rechnungsaussteller tatsächlich der Leistungserbringer und somit der Empfänger der abgesetzten Beträge war
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2018Teil 2/2

…abgabenbehördlichen als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Empfänger der in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge bezeichnet (siehe zB das Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 08.05.2014). Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung ist der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen…

BFG RV/7100136/2020Regelbesteuerungsoption (§ 27a Abs. 5 EStG 1988) und Abzugsverbot (§ 20 Abs. 2 EStG 1988 zweiter TS)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2020

…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. § 20 Abs. 2 EStG 1988 lautet: Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie…

BFG RV/7105498/2018Regelbesteuerungsoption (§ 27a Abs. 5 EStG 1988) und Abzugsverbot (§ 20 Abs. 2 EStG 1988 zweiter TS)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2020

…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. § 20 Abs. 2 EStG 1988 lautet: Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie…

BFG RV/2100604/2016Empfängerbenennung (§ 162 BAO): Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018Teil 2/2

…der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug…

BFG RV/5101590/2016Verfassungskonformität des Abzugsverbotes bei Einkünften, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 oder § 30a Abs 1 EStG 1988 anwendbar ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2016

…Gesamtvermögens (§ 76 des Bewertungsgesetzes 1955) und des Erwerbes von Todes wegen (§ 20 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955) Werbungskosten, Schulden und Lasten nicht berücksichtigt werden. (2) Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß für Kapitalerträge, die zu den Betriebseinnahmen gehören und für die eine Abgeltung der Einkommensteuer eintritt (…