…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl. ErläutRV 24 BlgNr 25. GP 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl. ErläutRV 24 BlgNr 25. GP 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…zu ermitteln. Die biometrischen Faktoren sind durch die unternehmensrechtliche Bewertung gem. § 211 UGB bereits berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen müssten nach den Grundsätzen der Bewertung von Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt werden. 3.3.2. Antrag 2. Die Streichung der Z 6 in § 14 Abs. 6…
…Preissteigerung (den Erfüllungsbetrag) mit einem diesem Preis entsprechenden Zinssatz auf den jeweiligen Bilanzstichtag abgezinst wird. Somit ist die Abzinsung von steuerlichen Rückstellungen an sich nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Unterschiede sieht das Gesetz hinsichtlich der Ermittlung des Rückstellungsbetrages vor. So sind Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd. …
…gebe es keine Regelung hinsichtlich einer verpflichtenden Abzinsung von Verbindlichkeiten ist entgegen zu halten, dass Kaufgutscheine mit dem bestmöglich zu schätzenden Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag zu bewerten sind, da sowohl der Grund als auch die Höhe der rechtlich entstandenen Verpflichtung feststehen (vgl. Serwo, Bilanzierung von Gutscheinen…
…eine steuerliche Gleichbehandlung trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl ErläutRV 24 BlgNr 25. GP 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverluste und jene für Jubiläumsgelder bzw. Pensionszahlungen…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl ErläutRV 24 BlgNr 25. GP 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…Gutscheinverbindlichkeit sei von der Bf. nicht abgezinst worden. Vollständigkeitshalber werde darauf verwiesen, dass auch diese Feststellung eine Fortführung der letzten BP für die Jahre 2008 bis 2011 sei. Es sei allerdings anzumerken, dass im Rahmen der Vor-BP 2008-2011 eine Abzinsung der Verbindlichkeit vorgenommen…
…ergäbe. Die von der BP vorgenommene Hinzurechnung sei nicht gerechtfertigt, da die Bf. einerseits wirtschaftlich bis zu 30 Jahre nach dem Verkauf eines Gutscheins für dessen Einlösung gerüstet sein müsse und andererseits das österreichische Steuerrecht keine Rechtsgrundlage für eine Abzinsung langfristiger unverzinslicher Verbindlichkeiten (ohne Zinskomponente…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl EBRV 24 BlgNr 25. GP, 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl EBRV 24 BlgNr 25. GP, 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl EBRV 24 BlgNr 25. GP, 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…trotz der unterschiedlichen Rückstellungdauer gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 die Abzinsung langfristiger Rückstellungen eingeführt (vgl EBRV 24 BlgNr 25. GP, 3). Eine Unterscheidung von langfristigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und jene für Jubiläumsgelder, kann somit dem Grunde nach nicht erkannt…
…weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 unterscheiden, erscheint die Gleichbehandlung nach den Grundsätzen des § 9 EStG 1988 gerechtfertigt…
…weiterhin nach Maßgabe des § 9 EStG 1988 gebildet werden können. Da sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 unterscheiden, erscheint die Gleichbehandlung nach den Grundsätzen des § 9 EStG 1988 gerechtfertigt…
…Inanspruchnahme (Klage) durch die Käufer darlegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 20.04.2018 werde unter "Grundsätzliches" ausgeführt, dass bei Bildung von Rückstellungen, Bewertung von Verbindlichkeiten und des Umlaufvermögens im Sinne der Werterhellung stets der Wissensstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung maßgeblich sei, insbesondere für § 5-Ermittler…
…VfGH weist Normenprüfungsanträge des BFG ab, SWK 2021, 89 ff; Deutsch, Abzinsung von Rückstellungen - verfassungskonform, BFGjournal 1/2021, 5 ff). Die Beschwerden sind in diesem Punkt daher abzuweisen. Drohverlust- bzw. Verbindlichkeitsrückstellungen § 9 Abs. 1 EStG 1988 normiert: "§ 9. (1) Rückstellungen können nur gebildet werden für…
…und einer Abzinsung von 3,5% = 1.211.831,11 -789.719,04 (2014) = 422.112,07 Euro Erhöhung im Jahr 2015. Dazu wird vom Bundesfinanzgericht festgestellt: Wie aus der oben genannten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ersichtlich, ist bei einer drohenden Verbindlichkeit mit über…
…Inanspruchnahme (Klage) durch die Käufer darlegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 20.04.2018 werde unter "Grundsätzliches" ausgeführt, dass bei Bildung von Rückstellungen, Bewertung von Verbindlichkeiten und des Umlaufvermögens im Sinne der Werterhellung stets der Wissensstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung maßgeblich sei, insbesondere für § 5-Ermittler…
…Inanspruchnahme (Klage) durch die Käufer darlegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 20.04.2018 werde unter "Grundsätzliches" ausgeführt, dass bei Bildung von Rückstellungen, Bewertung von Verbindlichkeiten und des Umlaufvermögens im Sinne der Werterhellung stets der Wissensstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung maßgeblich sei, insbesondere für § 5-Ermittler…