…die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht im Sinn des § 83 Abs. 2 FinStrG erfolgte." Beantragt wurde, das Bundesfinanzgericht "wolle in Stattgebung dieser Beschwerde das angefochtene Erkenntnis aufheben und das Finanzstrafverfahren einstellen." II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Absehen von der Verhandlung Nach…
… 25 Abs. 1 FinStrG anwendbar wäre: Demnach hat die Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat…
…von der Einleitung und Durchführung eines Finanzstrafverfahrens ab, da ein grob fahrlässiges Verhalten der beteiligten Personen nicht nachweisbar war (Aktenvermerk vom 8. Februar 2016, GZ. ***3333***). Beweiswürdigung Der angeführte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Zollamt vorgelegten Verwaltungsakten sowie aus den Angaben und Vorbringen der…
…gelegt wurden. Am selben Tag erging ein Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens an die Bf. 2, mit Anlastungen hinsichtlich der Verkürzungen von Umsatzsteuer für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 im Gesamtausmaß von € 82.777,61 (wie oben berechnet) als gewerbsmäßige…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…Untersuchungsverfahrens einer rechtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen: Demnach hat gemäß § 124 Abs. 1 Satz 4 FinStrG ein belangter Verband nach Ablauf von sechs Monaten ab der Einleitung des Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu beantragen, wenn aus seiner Sicht auf Basis der Ermittlungsergebnisse…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…der Verständigung verwiesen werde, lediglich den Zeitraum Umsatzsteuer 1-8/2005 betroffen habe und nur insoweit von einer die Verjährung ausschließenden Einleitung des Finanzstrafverfahrens auszugehen sei (§ 31 Abs. 2 FinStrG). Für alle anderen, von der Umsatzsteuersonderprüfung nicht erfassten Abgabenarten und Zeiträume sei nach Ablauf der…
…an die Hand gegeben ist, den Umstand eines anhängigen finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens einer rechtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen: Demnach hat gemäß § 124 Abs. 1 Satz 4 FinStrG ein Beschuldigter nach Ablauf von sechs Monaten ab der Einleitung des Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genannten Beträge wurde zwischenzeitig von der Beschuldigten an die Behörde abgeführt. Aufgrund dieses Umstandes wird der Beschuldigten eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 u. Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes zur Last gelegt. Der der Beschuldigten zur Last gelegte Tatbestand der…
…die Bf in ihrer Beschwerde darin von "fehlenden", "unzureichenden" und "nicht stichhaltigen" Beweismitteln spricht und dazu auch den Grundsatz "in dubio pro reo" ins Spiel bringt, sind diesem Vorbringen die obigen Ausführungen entgegenzuhalten, wonach bei der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens die Beweiswürdigung nicht vorweggenommen zu werden…
…Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die nicht fristgerechte Steuerentrichtung abgabenrechtliche Konsequenzen auslösen können (Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO, Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO, eventuell auch Einleitung eines Finanzstrafverfahrens). In der Folge erließ die belangte Behörde mit 24. März 2022…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…ies)er Niederschrift gelesen hat. Ein Finanzstrafverfahren wurde nicht eingeleitet. Die Waren wurden nicht für verfallen erklärt und auch das Vorverfahren wurde zwischenzeitlich (Datum Bekanntgabe) gemäß § 82 FinStrG in der Weise "abgeschlossen", dass von der Einleitung eines Strafverfahrens aus den in dessen Absatz 3 genannten…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…Auswahl einer geeigneten Person nicht nachgekommen, ihm seien seit dem Jahr 2002 - nach einem Zwangsausgleichsverfahren - keine umsatzsteuerrechtlichen Unrechtmäßigkeiten bis zur UVA für den Monat August 2010 bekannt gewesen und habe er von dieser Tasache erst am 18.1.2012 anläßlich der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens Kenntnis…
…Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine…
…würde, wäre der Strafausschließungsgrund des § 25 FinStrG zur Anwendung zu bringen gewesen, womit sich die Finanzstrafbehörde nicht auseinandergesetzt hat. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn…