Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…
…beschränkt sein kann, vgl BFG 20.5.2016, RV/7102395/2013) liegt vor, der Abschichtungserlös orientiert sich ausschließlich am Verkehrswert, und auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung kann nicht geschlossen werden. Dass die Verlustzuweisung vorrangig den Kommanditisten zukommt und insgesamt beschränkt ist, vermag angesichts…
…Der Beschwerdeführer (Bf.), ein pensionierter Apotheker, geboren 1945, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung 2015 für den Abschichtungserlös (xxx) aus der Veräußerung seines 20%-igen Kommanditanteiles an der Apotheke 1 (Apotheke 1) im Jahr 2015 den Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 5 EStG 1988; diesen verwehrte das Finanzamt…
…Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der BCC ergebende höhere Abschichtungserlös stelle rechtlich und wirtschaftlich gesehen „den Abschichtungserlös für das Genussrecht" und nicht einen auf der Ebene des Genussscheininhabers gesondert festzustellenden und als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu…
…ob im Jahr 2016 durch die GmbH ein Verzicht causa societatis auf den ihr zustehenden Abschichtungserlös zu Gunsten ihrer Gesellschafter - Herrn A und Herrn B - vorlag und somit eine verdeckte Ausschüttung an die Herren A und B erfolgte. Zum Verzicht Die GmbH und auch die…
…ob im Jahr 2016 durch die GmbH ein Verzicht causa societatis auf den ihr zustehenden Abschichtungserlös zu Gunsten ihrer Gesellschafter - Herrn A und Herrn B - vorlag und somit eine verdeckte Ausschüttung an die Herren A und B erfolgte. Zum Verzicht Die GmbH und auch die…
…Berücksichtigung des Firmenwertes und der seit Vertragsbeginn entstandenen stillen Reserven abgefunden, wobei der Abschichtungserlös betraglich weder nach oben noch nach unten begrenzt sei und sich ausschließlich nach dem Anteil des stillen Gesellschafters am Unternehmenswert bestimme. Der anteilige Unternehmenswert werde nach der Ertragswertmethode auf Grundlage des…
…Gesellschaft sei im Bereich der Hoch- und Wachstumstechnologie bzw. deren Entwicklung tätig. Der Abschichtungserlös der atypisch stillen Gesellschafter sei betraglich nicht begrenzt und errechne sich ausschließlich nach dem Unternehmenswert. Im Gesellschaftsvertrag seien keine Vereinbarungen enthalten, die auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung der Beteiligung…
…und allgemein eine entsprechende Renditeerzielung erreichbar wäre. Dabei wird in aller Regel in einer abstrakten Betrachtung vom Höchststeuersatz und der optimalen Ausnutzung von Steuervorteilen (etwa beim Abschichtungserlös) auszugehen sein. Die Renditeberechnung wird sich weiters daran zu orientieren haben, zu welchem Zeitpunkt der Anleger nach der…
…nur bei negativen Jahresergebnissen ergeben. Es kommt nach Ansicht des Finanzamts vorliegendenfalls darauf an, ob die Forderung auf einen Abschichtungserlös in Höhe der Einlage in den Jahren 2015/2016 einbringlich war und nicht, ob eine Darlehensforderung 2007 oder 2011 (temporär) uneinbringlich war. In den Jahren…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…50 % | 3,50% | Laufzeit | | 7 | 10 | Steuersatz | | 50 % | 50 % | Abschichtungserlös | 2 | 160.000,00 | 195.000,00 | Steuer auf Gewinn nominell | | 30.000,00 | 47.500,00 |…
…Wachstums-/Hochtechnologie, F&E) liege, die Gewinn-/Verlustzuweisung sich ausschließlich am Beteiligungsausmaß orientiere und betraglich nicht limitiert sei, der Abschichtungserlös sich ausschließlich am Verkehrswert orientiere und nicht auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung geschlossen werden könne (Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG14, § 2 Tz…
…angelehnt sind, keinen systematischen Fehler erkennen. Gegen die angesetzten Grundannahmen (Höhe des Abschichtungserlöses modellhaft in zwei Varianten 160 % bzw 220 % jeweils nach sieben Jahren, Zinssatz von 3,5 %) sind keine Einwendungen seitens der belangten Behörde ersichtlich. Nicht erklärlich ist aber, weshalb die Bf bei einer…
…Wachstums-/Hochtechnologie, F&E) liege, die Gewinn-/Verlustzuweisung sich ausschließlich am Beteiligungsausmaß orientiere und betraglich nicht limitiert sei, der Abschichtungserlös sich ausschließlich am Verkehrswert orientiere und nicht auf eine von vornherein beabsichtigte zeitliche Begrenzung geschlossen werden könne (Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG14, § 2 Tz…
…und allgemein eine entsprechende Renditeerzielung erreichbar wäre. Dabei wird in aller Regel in einer abstrakten Betrachtung vom Höchststeuersatz und der optimalen Ausnutzung von Steuervorteilen (etwa beim Abschichtungserlös) auszugehen sein. Die Renditeberechnung wird sich weiters daran zu orientieren haben, zu welchem Zeitpunkt der Anleger nach der…
…auf den Veräußerungsgewinn aus der Anteilsveräußerung bei der D-KG zurückzuführen sind: | | Lt Bescheid 5.7.12 | Kpt-Konto ohne Verlustzuweisung | Abschichtungserlös D-KG | 5.166,08 | 5.166,08 | | | | Fixes Kptkto (Einzlg) | -7…
…sie würden beabsichtigen, die Immobilie zu veräußern, und der Abschichtungserlös wäre bei Ermittlung des Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten zu berücksichtigen, so ist auf obige Rechtsausführungen zu verweisen, wonach Erlöse aus der Veräußerung der Einkunftsquelle bei der Liebhabereibeurteilung einer Vermietung nicht zu berücksichtigen sind…
…Jahresfrist abgelaufen war. Der noch nicht an die Investoren ausgezahlte Abschichtungsbetrag wurde in Luxemburg veranlagt. Im Jahr 2008 erfolgte die endgültige Abrechnung der Genussscheine dergestalt, dass dem Abschichtungserlös noch die in der Zwischenzeit angefallenen Veranlagungszinsen zugewiesen und ausbezahlt wurden. Auch daraus ist ersichtlich, dass die…