IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerden der Stadtwerke W_GmbH, der Kommunalbetriebe H_GmbH und der Kraftwerk K-GmbH, Adr_1, 1.) vom 29.07.2010 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2006 vom 11.05.2010 sowie die…
…in der Verpflegung der jeweiligen Belegschaften oder Kundschaften. Die Abschreibung der "Standortrechte" auf 7 Jahre sei mit einem früheren Prüfer der Großbetriebsprüfung vereinbart worden. Die Abnutzbarkeit der "Standortrechte" ergebe sich aus der befristeten bzw. jederzeit kündbaren Laufzeit, eine Abschreibung auf 15 Jahre sei jedenfalls zu…
…den Steuerpflichtigen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach der objektiven Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung des Wirtschaftsgutes. Zukünftige Verhältnisse sind bei der Frage der Abnutzbarkeit im Wege der AfA nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (vgl. Hofstätter/Reichel…
…den selbst geschaffenen Firmenwert ein Aktivierungsverbot bestehe und dem Antrag auf Ansatz des Firmenwertes in der Ergänzungsbilanz nicht stattgegeben werden könne. Die Abnutzbarkeit eines originären Firmenwertes sei aus folgenden Gründen nicht gegeben: Der Firmenwert sei ursprünglich bis zum EStG 1967 ausdrücklich unter den nicht abnutzbaren…
…C, damalige StNr. qqqc, nunmehrige StNr. qqqc1, Dauerakt). 8.7. Die Abnutzbarkeit und damit Abschreibbarkeit von entgeltlich erworbenen Markenrechten ist strittig (Jakom, Laudacher EStG, 2017, § 6 Rz 81), wird aber wohl im Falle einer Verknüpfung mit der zeitlich begrenzten Karriere eines Profisportlers denkmöglich sein. Im…
…Es sei aber sehr wohl zu prüfen, ob bzw. in welchem Ausmaß von einer Abnutzbarkeit des im Kaufpreis des Betriebes enthaltenen Wirtschaftsgutes „Kundenstock“ bzw. „Firmenwert“ auszugehen ist. Das Finanzamt vertrete die Auffassung, dass - im Gegensatz zu keinem Gebietsschutz unterliegenden Unternehmen - im vorliegenden Fall zweifellos von…
…und deshalb, wie das Finanzamt zu Recht eingeworfen hat, nicht vertretbar. Die fehlende Abnutzbarkeit wird seitens des Bf dem Grunde – nicht jedoch der Höhe nach bestritten. Der vom Finanzamt mit 25% geschätzte Anteil entspricht dem in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 200 Rz 2292a) genannten Erfahrungswert, der…
…1580/57 , in dem der Gerichtshof einem Strombezugsrecht mangels Voraussehbarkeit einer bestimmten Dauer die Abnutzbarkeit absprach, lag ein vom beschwerdegegenständlichen verschiedener Sachverhalt zugrunde: Im damaligen Fall wurde gegen die Überlassung eines Wasserrechts ein kostenloses immerwährendes Strombezugsrecht erworben. Im nunmehrigen Fall wird die Netznutzung vom Entnehmer…
…Immobilienleasing kommen aufgrund der Nichtabnutzbarkeit von Grund und Boden unterschiedliche Zurechnungsmethoden einerseits für den Grund und andererseits für das Gebäude zur Anwendung. Mangels Abnutzbarkeit wird Grund und Boden dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, während das Gebäude nach den allgemeinen Kriterien zu beurteilen ist (Doralt/Toifl aaO…
…sind. 1.2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann der Geschäftswert (Firmenwert) sowohl ein abnutzbares als auch ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, dass der Firmenwert auf die persönliche unternehmerische Fähigkeit und Leistung des Rechtsvorgängers zurückzuführen ist (vgl. VwGH 2.5…
…Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sind sie grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Da Wirtschaftsgüter des Kapitalvermögens mangels Abnutzbarkeit nicht abschreibungsfähig sind und vergebliche Anschaffungskosten das steuerrechtliche Schicksal erfolgreicher Anschaffungsaufwendungen teilen, sind diesbezügliche Anschaffungskosten samt Nebenkosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht berücksichtigungsfähig. Vergeblich aufgewendete Beratungskosten…
…000 € verkaufen zu können, zumal für See-Zulassungen im Streitzeitraum Preise in den Größenordnungen von 200.000 € - 300.000 € bezahlt worden sind. Schon auf Grund der unbegrenzten Lebensdauer und Übertragbarkeit der Seezulassung und der Abnützbarkeit des neuen Bootes, sowie aus dem unvergleichlich…
…1580/57 , in dem der Gerichtshof einem Strombezugsrecht mangels Voraussehbarkeit einer bestimmten Dauer die Abnutzbarkeit absprach, lag ein vom beschwerdegegenständlichen verschiedener Sachverhalt zugrunde: Im damaligen Fall wurde gegen die Überlassung eines Wasserrechts ein kostenloses immerwährendes Strombezugsrecht erworben. Im nunmehrigen Fall wird die Netznutzung vom Entnehmer…
…kann. § 8 Abs. 3 EStG ist aber nur anwendbar, wenn der Erwerb des Firmenwertfaktors ob seiner Qualität als wesentliche Grundlage einem Betriebserwerb gleichkommt. Andernfalls wäre die Wirtschaftsgut-Eigenschaft sowie Abnutzbarkeit und Nutzungsdauer des erworbenen Wirtschaftsguts gesondert zu prüfen (Jakom, EStG, Kommentar 2012, Tz. 48 zu …
…der belangten Behörde zitierten Erkenntnis vom 24. September 1996, 94/13/0240, Vw Slg 7122/F, auf das hinsichtlich der für die Abnutzbarkeit von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Kriterien gemäß § 43 Abs. 2 VwGG zu verweisen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, zwar unterlägen "auch Antiquitäten grundsätzlich einer…
…den Steuerpflichtigen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach der objektiven Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung des Wirtschaftsgutes. Zukünftige Verhältnisse sind bei der Frage der Abnutzbarkeit im Wege der AfA nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (vgl. Hofstätter/Reichel…
Handelt es sich bei der im Anlageverzeichnis 2012 unter der Inv-Nr 3-00 aufscheinenden Einlage in der Höhe von € 10.000 vom 01.01.2011 um den "Stall mit Gewölbe", der laut Fax vom 03.07.2018 nunmehr seitens des Beschwerdeführers zu Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch OPTIMA Die Steuerberater GmbH, Dr. Gaisbauer-Straße 1, 4560 Kirchdorf an der Krems, und Steindl Steuerberatung GmbH, Römerstraße 48, 4800 Attnang-Puchheim, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch FM Steuerberatung GmbH, Lindenbreite 19, 2460 Bruckneudorf, über die Beschwerde vom 10. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 14. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Alexander Hajicek und die Richterin Mag. Helga Hochrieser sowie die Beisitzer KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl und Mag. Michael FRANZ in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Schneeweiß & Kainz Steuerberatungsges.m.b.H., Wienerstraße 13, 3385…