…Anordnung dient der klaren Abgrenzung der Zuständigkeit des FA von jener des Bundesfinanzgerichtes. Eine konkurrierende Zuständigkeit wird im ersten Satz des § 300 Abs. 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Die Entscheidungsfrist für das Verwaltungsgericht beginnt im Verfahren über Bescheidbeschwerden aber erst mit einer (rechtmäßigen) Vorlage der Beschwerde gem…
…weder abändern noch aufheben. Diese gesetzliche Anordnung dient der klaren Abgrenzung der Zuständigkeit des FA von jener des Bundesfinanzgerichtes. Eine konkurrierende Zuständigkeit wird im ersten Satz des § 300 Abs. 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29.1.2015, Ro 2015/15/0001…
…die Schwierigkeit im Bereich der Abgrenzung der einzelnen Abfallarten und die anzustrebende Kosteneinsparung hingewiesen und dies als wesentlichen Grund für die Trennung der Zuständigkeit einerseits in den Bereich des damaligen BM für Umwelt für die Frage der Feststellung der Abfalleigenschaft und der daraus resultierenden Altlastenbeitragspflicht…
…die Schwierigkeit im Bereich der Abgrenzung der einzelnen Abfallarten und die anzustrebende Kosteneinsparung hingewiesen und dies als wesentlichen Grund für die Trennung der Zuständigkeit einerseits in den Bereich des damaligen BM für Umwelt für die Frage der Feststellung der Abfalleigenschaft und der daraus resultierenden Altlastenbeitragspflicht…
…Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde hat nämlich das Gericht zu entscheiden (VwGH 26.1.1993, 92/14/0164, 17.2.1992, 92/15/0010). Damit steht gegen eine Unzuständigkeitserklärung des Spruchsenates keine Beschwerde zu. Zur Bestimmung des § 54 Abs. 1 FinStrG ist zunächst festzuhalten, dass die Abgrenzung…
…Gebrauch dient. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zum selbständigen Bestandteil schwierig sein. Dies ist aber weiter nicht problematisch, weil es für die rechtliche Lage nicht entscheidend ist, ob selbständiger Bestandteil oder Zubehör vorliegt: Beide sind sonderrechtsfähig, folgen aber im Zweifel dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache…
…dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Mit 1.1.2014 ging die Zuständigkeit zur Erledigung auf das Bundesfinanzgericht über. e) Ergänzendes Vorbringen des Beschwerdeführers vom 10. Oktober 2022 Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 brachte der Beschwerdeführer einen ergänzenden Schriftsatz zur Beschwerde vom 29. März 2013 zum…
…Die davon einbehaltene Kapitalertragsteuer beträgt insgesamt 7.511,01 €. Der Beschwerdeführer nahm bei den endfälligen Termingeldern eine jahresweise Abgrenzung der am Ende der Laufzeit ausbezahlten Zinsen und Kapitalertragsteuern vor. Die Zustellung des angefochtenen Bescheides vom 6.8.2015 erfolgte am 22.9.2015 in…
…Der Bw geht von einem gültigen Vertrag aus und dass das Fruchtgenussrecht auf die C übertragen wurde. Erst als Ergebnis dieser beiden Rechtsgeschäfte wird das Eigentum an den Geschäftsanteilen und das Fruchtgenussrecht an diesen in einer Person vereinigt." 2. Übergang der Zuständigkeit auf das BFG…
…sind, wobei die Merkmale Unternehmensinitiative und Unternehmensrisiko nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist somit nach den objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt (Rz 411 EStR). Demnach gelten folgende Merkmale zur Abgrenzung der organisatorischen, wirtschaftlichen…
…wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - d. h. ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Maßnahmenbeschwerde in Zusammenhang mit einer…
…dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben;" Die sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ist gem. § 61 BAO geregelt. § 61 BAO enthält keine spezielle Regelung für Verkaufskommissionäre oder für Unternehmer, die die Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG 1994 anwenden. Für den Begriff der Umsatzerlöse verweist § 61 BAO auf…
…wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - d. h. ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Maßnahmenbeschwerde in Zusammenhang mit einer…
…Die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten wird in Art. 131 B-VG geregelt. Nach Art. 131 Abs. 3 B-VG erkennt das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis 3 in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit…
…Für das erste Halbjahr 2014 belegt zudem der Bezug von Arbeitslosenunterstützung einen inländischen Lebensmittelpunkt des Bf. Die Zuständigkeit der österreichischen Abgabenbehörden für die Ertragsbesteuerung der XY-Einkünfte 2014 des Bf lag ohne Zweifel vor. Aufgrund des Verfahrensergebnisses erachtet das BFG für den angefochtenen ESt-Bescheid…
…Die Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten wird in Art. 131 B-VG geregelt. Nach Art. 131 Abs. 3 B-VG erkennt das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis 3 in Rechtssachen in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit…
…und 2013 erwuchsen diese am 17.07.2023 (Einlangen des Schreibens auf Zurücknahme der Beschwerden beim BFG) in Rechtskraft (vgl. Ritz/Koran, BA08, § 256 Rz 15, VwGH 17.03.1970, 1855/68). Das Bundesfinanzgericht hat durch die Zurücknahme seine Zuständigkeit zur meritorischen Erledigung verloren (vgl…
…sondern die Versendungen der Waren in einen anderen Mitgliedstaat jener Person, die unter Verschleierung ihrer Identität als Geschäftsführer des genannten Unternehmens nach außen aufgetreten ist, zuzurechnen sind (vgl. hierzu auch VwGH 2.9.2008, 2008/16/0031). Die Abgrenzung der "offensichtlichen Fahrlässigkeit" im Sinn des…
…2.9.2008, 2008/16/0031). Die Abgrenzung der "offensichtlichen Fahrlässigkeit" im Sinn des Art. 239 Abs. 1 ZK von sonstiger Fahrlässigkeit erfolgt danach, ob es sich um einen Fehler handelt, der "nicht hätte passieren dürfen" oder um einen Fehler der "passieren kann". Die fachliche…
…Abs. 1 Z 2 IO eine zeitraumbezogene Abgrenzung von Sachverhalten, die die Masse betreffen. Die insolvenzrechtliche Beurteilung hat danach zu erfolgen, inwieweit zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch bis dahin verwirklichte Sachverhalte ein begründeter Vermögensanspruch des Steuergläubigers bestanden hat. Nach Kanduth-Kristen in Konecny…