…Anteil des Grund und Bodens - 30% auszuscheiden, wenn das Gebäude mehr als 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst, oder - 40% auszuscheiden, wenn das Gebäude bis zu 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst. Eine eigene Geschäftseinheit liegt jedenfalls pro angefangenen 400 m2 Nutzfläche vor. (3) Für die Bestimmung…
…der Berufungserledigung beiliegt und aus der sich bei vollpauschalierter Landwirtschaft ein steuerpflichtiger Anteil der Entschädigungssumme von 69% ergibt. Die zusätzlich von Ihnen begründend herangezogenen Rz 6409 der EStR 2000 ist für den Anlassfall unbeachtlich, da der auf die Wertminderung des Grund und Bodens entfallende Teil…
…für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Bei der Ermittlung der Wertminderung des Grund und Bodens ist vom Wert des Grundes vor der durch die Verlegung der Datenleitung bewirkten Wertminderung auszugehen (vgl. OGH 26.05.1983, 60b802/81, zu Enteignungsentschädigungen). Es ist gleichgültig, ob die…
…Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern…
…Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden betreffen grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft (vgl. VwGH 01.06.2006, 2003/15/0093). Wer eine Bodenwertminderung geltend machen will, hat die Entwertung des Grund und…
…für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz, 3. Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung…
…land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Abgeltung von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit des auf die Bodenwertminderung entfallenden Anteils…
……] "Abgeltungen von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse." Diese Bestimmung befreit von der Einkommensteuer nur solche Entschädigungen, die für eine tatsächlich eingetretene dauernde Wertminderung des Grund und Bodens geleistet werden. Diese Wertminderung der Vermögenssubstanz…
…die Wertminderung nur zu behaupten, reicht jedenfalls nicht aus. Der Beschwerdeführer hat auch nicht zu den von der belangten Behörde in Beschwerdevorentscheidung plausibel vorgebrachten Argumenten Stellung bezogen, die gegen die behauptete Wertminderung sowie gegen eine verminderte Ertragskraft des Grund Bodens sprechen. Für das Bundesfinanzgericht besteht…
…das - Entschädigung für die entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz - Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens sowie das - Entgelt für den Ertragsausfall im land- u. forstwirtschaftlichen Bereich. Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Mit BGBl. 62/2018 wurde die steuerliche Behandlung…
…für die Benützung des Grund und Bodens und andererseits für die Wertminderung der Substanz. Das Entgelt für die Benützung sei steuerpflichtig, die Höhe der Wertminderung lediglich auf Grund eines Gutachtens feststellbar. Aus Vereinfachungsgründen bestünden keine Bedenken, bei Einmalzahlungen 4.500 Euro als Anteil der Bodenwertminderung…
…Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse steuerfrei. Die Steuerbefreiung für Wertminderungen gilt unabhängig davon, welcher Einkunftsart die Abgeltung zuzurechnen wäre (vgl. Kuprian in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 3 Anm 160b). Eine Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des…
…Bf.) auf Grund eines mit der Verbund Austrian Power Grid AG (in der Folge: V-AG) geschlossenen Dienstbarkeits- und Nutzungsübereinkommens zugeflossenes (pauschales) Entgelt der Einkommensteuer unterliegt. Nach Ansicht der Bf. ist dieses Entgelt als (zur Gänze) steuerfreie Abgeltung für die eingetretene Wertminderung ihrer Liegenschaft anzusehen…
…Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung…
…für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern (wobei noch anzumerken ist, dass bei Grundstücken des Privatvermögens (dh. solchen Grundstücken, die keinem Betriebsvermögen zuzuordnen sind) - wie es im gegenständlichen Fall vorliegt - ein Entgelt für…
…FA gab auf Grund einer vom Fachbereich Bewertung und Bodenschätzung eingeholten Stellungnahme eine Gegenäußerung zu dem Immobiliengutachten ab: Der maßgebliche Stichtag für die Ermittlung des Bodenwertes und für die daraus abgeleitete Feststellung der Wertminderung des Grundstückes sei der Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstbarkeitsvertrages vom 12…
…für den Zeitraum 01/2017 bis 10/2017 traf der Prüfer in der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO anlässlich der Außenprüfung vom 02. Mai 2018 folgende Feststellungen: In "Tz 1 Gebäude und Grund & Boden" wurde betreffend der Veräußerung des Gebäudes und…
…Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse steuerfrei. Die Steuerbefreiung für Wertminderungen gilt unabhängig davon, welcher Einkunftsart die Abgeltung zuzurechnen wäre (vgl. Kuprian in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 3 Anm 160b). Eine Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des…
…die steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind, insbesondere: a) Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens b) Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz c) Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Das Benützungsentgelt (Punkt a) zählt…
…die steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind, insbesondere: a) Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens b) Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz c) Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Das Benützungsentgelt (Punkt a) zählt…