…die Abgabenbehörde die Unbilligkeit auf Ebene der ersten Stufe, so ist für eine Ermessenentscheidung kein Raum mehr und wäre ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Nachsicht abzuweisen (VwGH 27.06.2013, 2013/15/0173). Mit der Abgabennachsicht gem. § 236 BAO sollen besondere rechtliche oder wirtschaftliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-M. Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Nord-Süd Treuhand Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater GmbH, Hausergasse 27/II, 9500 Villach, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 28. Mai 2013, betreffend Nachsicht nach § 236 Bundesabgabenordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 28. Oktober 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr2***, mit dem das Nachsichtsansuchen vom 24. September 2024 betreffend…
…Krankheitskosten in den §§ 34, 35 EStG 1988 geregelt. Eine Erkrankung stellt daher regelmäßig keinen Grund für eine Abgabennachsicht dar. Gleiches gilt für den geltend gemachten Wasserschaden. Sofern Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden vorliegen, können diese ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988…
…nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Liegt Unbilligkeit nach der Lage des Falles nicht vor, fehlt die gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabennachsicht und das Ansuchen ist aus Rechtsgründen (keine Ermessensentscheidung) abzuweisen. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin n1 in der Beschwerdesache n2, vertreten durch vt, über die Beschwerde vom 26. November 2008 gegen den Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten der belangten Behörde FA s1 vom 24. Oktober 2008 zu…
…Abgaben gefährdet ist, sodass mit einer Abgabennachsicht die Existenzgefährdung abgewendet werden könnte, liegt im hier vorliegenden Beschwerdefall aufgrund der ausführlich dargestellten Sach- und Rechtslage nicht vor und konnte von der steuerrechtlichen Vertretung auch nicht konkretisiert werden. Abschließend ist noch anzumerken: Eine Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gernot Palensky in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21 Tür 5, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt, so ist es allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 15. Februar 2019 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 4. Februar 2019, Zahl: ***000***, über die Zurückweisung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***1***, den Richter***2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***16*** und ***17*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15…
…Verneint sie diese Frage, ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr und der Antrag abzuweisen. Im Zusammenhang mit der von der Bf. beantragten Erlassung eines Begünstigungsbescheides in Form einer Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO trifft die Antragstellerin eine erhöhte Mitwirkungspflicht, sie hat einwandfrei und unter Ausschluss…
…Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 18. Jänner 2013 betreffend Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…der Begründung ab, dass weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit vorliege. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit Berufungsschreiben vom 10.07.2013 und beantragt die Abgabennachsicht im beantragten Ausmaß. Zur Begründung wiederholt der Beschwerdeführer im Wesentlichen seine Ausführungen im Antragsschreibens zur Abgabennachsicht. Ergänzend bringt…
Dass die Bf. bei besserer Aufklärung über allfällige steuerliche Konsequenzen ihres Geschäftes allenfalls andere wirtschaftliche Entscheidungen getroffen hätte, ist Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer…
…des § 236 BAO vorliegt, fehlt es bereits an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer Abgabennachsicht, es bleibt daher für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr. Die Beschwerde erweist sich damit insgesamt als unbegründet. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…bedürfe, sei allein schon aus diesem Grund ausgeschlossen, eine Abgabennachsicht zu gewähren (VwGH 30.9.1992, 91/13/0225). Aus den im Antrag vorgebrachten Gründen könne ohne weitere Aufforderung zur Darstellung einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit nicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels festgestellt werden…
…Wurde damit der durch die sofortige Abgabenentrichtung begründeten Härte abgeholfen, bedurfte es keiner Abgabennachsicht. Da weder eine sachliche noch eine persönliche Unbilligkeit vorlagen, waren die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht nicht gegeben. Mangels Vorliegens einer Unbilligkeit blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Es war daher spruchgemäß…
…gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch ihrer Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt ist (VwGH 4.6.2020, Ra 2019/15/0117). Eine Abgabennachsicht gemäß § 236 BAO setzt die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung voraus; eine solche kann grundsätzlich nicht damit begründet…