…zugeteilt. Strittig ist, inwieweit sich die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen auf die Abgabenhöhe auswirkt bzw. eine Abgabengutschrift zusteht. Als Vorfrage ist für das Bundesfinanzgericht zu klären, wer nach dem Ableben der Beschwerdeführerin als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten derselben eintritt. 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin…
…Angabe, dass die bisher festgesetzte Einkommensteuer (gerundet) € 8.853,00 betragen hat. Der Saldo dieser Beträge ergibt eine Abgabengutschrift von € 3.052,00. 2. Am 29.04.2024 wurde der Einkommensteuerbescheid 2022 vom 15.11.2023 aufgehoben und ein neuer Einkommensteuerbescheid erlassen. Dies…
…Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagungsbescheid) für 2021, mit dem es den als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend gemachten Betrag von 21.124,96 € anerkannte. Der Bescheid ergab eine Abgabengutschrift iHv 2.802,00 €. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. fristgerecht Beschwerde, in der sie eine Neuberechnung…
…sich in der Folge durch berücksichtigung der anrechenbaren Lohnsteuer iHv EUR -2.688,45 sowie EUR 0,23 zu Rundungszwecken und ergab eine Abgabengutschrift iHv insgesamt EUR-3.643,00. Hinsichtlich der Berücksichtigung der Anerkennung der Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung war dem Beschwerdebegehren im…
…der Ausweis der Abgabennachforderung als Differenz des festgesetzten Abgabenanspruches und der bisher erklärten Umsatzsteuervoranmeldungen im Umsatzsteuerbescheid 2017 einen Teil des Bescheidspruches darstelle. Die Worte "Bisher vorgeschriebene Umsatzsteuer“ oder "Berechnung der Abgabennachforderung/Abgabengutschrift" im angefochtenen Bescheid gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.08.2002…
…E.B. (Beschwerdeführerin, in der Folge Bf.) mit Bescheid vom 14.2.2017 und ergab eine Abgabengutschrift von € 889,00. Mit im elektronischen Wege am 15.2.2017 eingebrachtem Antrag begehrte die Bf. die Rückzahlung der angeführten Gutschrift. Das Finanzamt gab der Bf. wies…
…Rahmen der (trägerübergreifenden) Aufrechnung vornehmen, der das Existenzminimum unterschreiten würde. Aus diesen Gründen sei die Abgabengutschrift von € 110,00 erstattungsfähig und an die Beschwerdeführerin auszubezahlen. Die Einhebung von Abgaben sei in Bezug auf die Beschwerdeführerin zudem ausgesetzt, sodass auch aus diesem Grund die Rückzahlung…
…bei der Aussetzung der Einhebung strittiger Abgabenbeträge Aussetzungszinsen anfallen, wenn sich die Nachforderung als rechtmäßig erweist. Im Gegensatz dazu erfolgt eine Abgabengutschrift unverzinst, wenn die Abgaben vorläufig entrichtet wurden und sich eine Abgabennachforderung im Berufungsverfahren als rechtswidrig erweist. Der Abgabenpflichtige trägt somit das einseitige Zinsrisiko…
…strittig, ob die beantragten Werbungskosten für einen WIFI-Kurs in Höhe von EUR 1.050,00 einkommensmindernd zu berücksichtigen sind und die Abgabengutschrift im Vergleich zu den Vorjahren zu niedrig berechnet worden ist. Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die vom FA vorgelegten Akten. Insbesondere…
…entrichtete Immobilienertragsteuer i.H.v. 15.749 € dem Bf. wieder gutzuschreiben, sodass sich die ursprüngliche Abgabengutschrift i.H.v. 787 € auf nunmehr 16.536 € erhöht (siehe beiliegendes Berechnungsblatt). Dies wurde dem Bf. bereits mit Schriftsatz vom 27. März 2018 zur Kenntnis gebracht…
…Daraus ergab sich eine Zahllast in Höhe von 5.606,82 Euro. Im Bescheidteil "Berechnung der Abgabennachforderung/Abgabengutschrift" wurde die bisher vorgeschriebene Umsatzsteuer in Höhe von 3.866,42 Euro berücksichtigt, sodass sich eine Abgabennachforderung in Höhe von 1.740,40 Euro ergab. Zur Begründung…
… 82 Tz 6). In Anlehnung war daher im Ermessen, da die Abgabenfestsetzung ein Aktivvermögen in Form einer Abgabengutschrift erzeugen würde, ein Antrag an das für die Verlassenschaftsabhandlung des Beschwerdeführers zuständige Gericht auf Bestellung eines Verlassenschaftskurators zu stellen. Durch die Bestellung des Sohnes des Beschwerdeführers ***1…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
…nicht an. Mangels Nachforderung kommt eine Entrichtung nicht in Frage, sodass auch Beschwerdezinsen nicht in Betracht kommen. … 27 Ein Streit im Rechtsmittelweg um die Zuerkennung einer Abgabengutschrift führt hingegen - entgegen dem Revisionsvorbringen - weder zu der Möglichkeit einer Aussetzung der Einhebung (vgl. etwa Ritz, aaO…
weitere GZ. RV/6300011/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dipl.-Ing. Rainer Herbrich und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr in der Finanzstrafsache gegen A…
…Spruchbestandteil. Diese Zahlungsbeträge können geringer als die ausgesetzten Abgabenbeträge sein (zB - beides trifft auf den Beschwerdefall zu - aufgrund eines zum Zeitpunkt der Verbuchung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung bestehenden Guthabens am Abgabenkonto und/oder durch sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts ergebende Abgabengutschriften, deren…
…sohin um "reduzierte Abgabengutschriften" handelt, steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts - entgegen den Ausführungen des Bf. in seinen Schreiben vom 24.02.2017, Seite 11 - der Annahme einer Abgabenschuldigkeit nicht entgegen. Auch in diesen Fällen ist eine Abgabenschuld entstanden. Die "Reduktion von Abgabengutschriften" ist nur aufgetreten…
…Der ehemalige Geschäftsführer und Liquidator war daher nicht berechtigt, für die (im Hinblick auf die im Raum stehenden Abgabengutschriften möglicherweise noch fortbestehende) GmbH einzuschreiten, weshalb die Säumnisbeschwerde diesem gegenüber als Einschreiter mangels Legitimation als unzulässig zurückzuweisen war. Abschließend sei zu dem Vorbringen des Einschreiters (zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 02.08.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27.07.2010, betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: Der…
Auch die Verwendung von Abgabengutschriften zur Rückstandsabdeckung führt regelmäßig zu keinem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der damit bewirkten Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Beschwerdeführer die Vorsteuerguthaben aus den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Fertigstellung…