…wiederholend, vom Vorhandensein der Schmuggelzigaretten keine Kenntnis gehabt zu haben. In finanzstrafrechtlicher Hinsicht sind folgende, auszugsweise angeführte Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes in der anzuwendenden Fassung relevant: Gemäß § 2 Abs. 1 FinStrG sind Abgaben im Sinne dieses Artikels a) ......; b) ......; c) die in einem anderen Mitgliedstaat der…
…Täterin Fahrlässigkeit zuzurechnen. Wenn - wie im gegenständlichen Fall - eine das Vorliegen der Abgabenhinterziehung aussprechende Entscheidung der Strafbehörde nicht vorliegt, hat die Abgabenbehörde festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und…
…der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO erfüllt, die Einkommensteuerbescheide seien daher innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erlassen worden. 13. Mit Schriftsatz vom 11. Februar 2015 wurde ohne weitere Begründung die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
…doch zumindest billigend in Kauf genommen habe. Da somit der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO erfüllt sei, sei die Erlassung der angefochtenen Bescheide innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgt. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass die Veranlagung für das Jahr…
…sind im Sinne des vorhergehenden Satzes unbeachtliche Anbringen kenntlich zu machen. Das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wird im Finanzstrafgesetz grundsätzlich eigenständig geregelt. Für einige Bereiche des Verfahrensrechts verweist das FinStrG jedoch auf die entsprechenden Bestimmungen der Bundesabgabenordnung; so werden durch § 56 Abs. 2 FinStrG die Bestimmungen des…
…Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (FinStrG-Nov. 2014, BGBl I 2014/65 ab 1.10.2014). Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind Abgaben im Sinn dieses Bundesgesetzes, wenn nicht anderes bestimmt ist, neben den im § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben…
…gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war." Ob Abgaben hinterzogen sind, bildet eine Vorfrage nach § 116 Abs. 1 BAO für die Frage, ob die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO anzuwenden ist. Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des …
…die Abgabenerhöhungen Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde auch befugt, zur Klärung des Sachverhaltes Nachschauen und Prüfungen im Sinne der Abgaben- oder Monopolvorschriften anzuordnen. Die einschränkenden Bestimmungen des § 148 Abs. 3 und 5 BAO gelten für solche Prüfungen nicht. Die mit einer solchen…
…zu entrichten. Die Vorauszahlung und der Überschuß sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Ein vorangemeldeter Überschuß ist gutzuschreiben, sofern nicht Abs. 3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück…
…Ergehen eines endgültigen Bescheides geltend zu machen. Wird eine Abgabe gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt und erwächst ein derartiger Bescheid in Rechtskraft, ist für die Frage, wann die Verjährung nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt, von der Ungewissheit im Sinne des …
…Der Entwurf dieses Erkenntnisses wurde den im Spruch genannten Senatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht, sie haben der Entscheidung im Sinne des Entwurfes zugestimmt. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. 19XX, whft. WS, vertreten durch Martin Heinemann, Rechtsanwalt, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…bei Wetten im Sinne des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG mit der Bezahlung des Spieleinsatzes entsteht. - Steuerschuldner: Gemäß § 59 Abs. 2 GSpG ist bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach…
…auch mit einem erhöhten Aufwand an Rezeptgebühr für die notwendige medizinische Behandlung, was auch bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Finanzstrafgesetz zweifelsfrei zu berücksichtigen ist. Die wiederholten Tathandlungen wurden als erschwerend vom Spruchsenat bereits berücksichtigt, unserer Meinung nach teilweise zu stark…
…VwGH 26.02.2015, 2011/15/0121): "Die Abgabenbehörde ist nicht daran gehindert, im Abgabenverfahren - ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen Entscheidung bedarf - festzustellen, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO hinterzogen sind. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare…
…Abgabenkonto überwiesen habe, weswegen er die Tathandlung des § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG erfüllt habe. Die Überweisung irgendwelcher ungewidmeter Beträge auf das Abgabenkonto komme einer Entrichtung bzw. Abführung von solchen Abgaben im Sinne des § 33 Abs 2 Finanzstrafgesetz jedenfalls dann nicht gleich, wenn damit…
…als Finanzstrafe im Sinne des Finanzstrafgesetzes bei Weitem überhöht und daher zu mildern ist. 4. Aus all diesen Gründen stellen wir, ***Bf1*** und ***6***, an das Bundesfinanzgericht nachstehende ANTRÄGE a) auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 160 Finanzstrafgesetz b) das angefochtene Straferkenntnis des Spruchsenates beim…
…Verfahrensvorschriften auf. Er bekräftigte dabei zunächst, dass im Abgabenverfahren - ohne dass es einer finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedarf - festgestellt werden kann, dass Abgaben im Sinne des § 207 Abs 2 zweiter Satz der Bundesabgabenordnung (BAO) hinterzogen sind (vgl dazu auch VwGH 11.2.2025, Ra 2023…
…wenn im zu beurteilenden Veranlagungszeitraum (§ 43) Handlungen der Geschäftsführung gesetzt wurden, auf Grund derer über die Körperschaft wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung oder eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens im Sinne des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), BGBl. Nr. 129/1958, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, rechtskräftig eine Verbandsgeldbuße im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes…
…vergleiche VwGH 20.12.1994, ZI. 89/14/0149, VwSlgNF 6957/F u.a.). Finanzstrafrechtlich trifft kein Verschulden - weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit inklusive grobe Fahrlässigkeit im Sinn des § 8 Finanzstrafgesetz - denjenigen, der aufgrund einer vertretbaren Rechtsansicht handelt. Eine Rechtsauffassung ist vertreterbar, wenn sie nicht offensichtlich…