…nur die Abdeckung der Verluste sichergestellt werden soll, das Gesellschaftsvermögen nicht erhöht, dann ergibt sich aus dieser EuGH- Judikatur im Konnex mit der in § 5 des Gesellschaftsvertrages vom 9. Dezember 2004 eingegangenen Verpflichtung zur Verlustabdeckung für den Beschwerdefall die unbedenkliche Schlussfolgerung, dass der von den…
…Kommanditisten zur Abdeckung von Verlusten, ausgenommen aus zukünftigen Gewinnanteilen, besteht nicht. § 7 Rechnungslegung: Die KEG ist handelsrechtlich nicht zur Buchführung verpflichtet, sofern sie nicht einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Da beabsichtigt ist, dass die Tätigkeit der KEG von ihrem…
…Kreditkonditionen könnten nicht willkürlich verändert werden. Die Verrechnung eines höheren Zinssatzes (mit der Begründung der Abdeckung von Verlusten der ***C1-AG***) sei nicht fremdüblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (Seite 4-5 des Berichts). Verwaltungsentgelt ***C2-AG*** (2010-2011) Die ***C2-AG*** ist laut Handelsregisterauszug…
…1995, 93/16/0044, 28.9.1998, 95/16/0302 - 0305). Eine Werterhöhung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter Leistungen zur Abdeckung von Verlusten erbringt (VwGH 3.10.1996, 95/16/0049, 0050). Bei Geldleistungen wird die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen…
…1995, 93/16/0044, 28.9.1998, 95/16/0302 - 0305). Eine Werterhöhung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter Leistungen zur Abdeckung von Verlusten erbringt (VwGH 3.10.1996, 95/16/0049, 0050). Bei Geldleistungen wird die Eignung, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen…
…erzielt, die österreichische Muttergesellschaft Zuschüsse an die Tochtergesellschaft zur Abdeckung dieses negativen Liquidationsergebnisses geleistet und Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung an der BA vorgenommen habe. Dies verdeutliche damit, dass - würde man sich der Rechtsansicht der belangten Behörde anschließen - sogar eine doppelte Nichtberücksichtigung von Verlusten gegeben wäre…
…SNC***: Zur Abdeckung von Verlusten der ***N.I.*** habe die Bf. dieser Gesellschaft 2011 einen Zuschuss in Form liquider Mittel iHv EUR 8.479.000,00 gewährt und diesen Zuschuss durch Aufstockung des Darlehens der ***F-SNC*** von EUR 20.000.000 auf EUR 70…
…den Wert von Gesellschaftsrechten zu erhöhen, an. Hingegen ist der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung nicht erforderlich (vgl. VwGH vom 30. September 1982, 82/15/0080, sowie vom 19. April 1995, 93/16/0044). Auch die Abdeckung von Verlusten der Gesellschaft qualifiziert der Verwaltungsgerichtshof als wertsteigernd…
…durch Erhöhung des Stammkapitals zu schaffenden Geschäftsanteiles dieser Gesellschaft, entsprechend einer Stammeinlage von ÖS 1.000,-- (…) ein, wobei der Differenzbetrag zwischen dem Kapitalerhöhungsbetrag und dem Wert der Sacheinlage als Rücklage zur Abdeckung von Verlusten der [X.] verwendet wird, und diese erklärt die Annahme. Der…
…wurde, dass sie als Zuschüsse gewährt werden, und auch deshalb die Verbuchung als Verbindlichkeit erfolgte. 2.2.2 Keine Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte aufgrund bloßer Abdeckung von Verlusten Sollte das Gericht (ungeachtet der Verbuchung als Verbindlichkeit) davon ausgehen, dass ein Zuschuss vereinbart worden sei…
…der Gesellschafter zur Abdeckung von Verlustanteilen. In Punkt 3. „Kapital der Gesellschaft“ ist unter 4.) festgehalten, dass sich die Beteiligung am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des good will sowie am laufenden Gewinn und Verlust nach Höhe der Kapitalkonten richte. Solange von der persönlich…
…VwGH 16.12.1993, 92/16/0065, 25.03.1993, 92/16/0146). Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgesprochen, dass selbst die Abdeckung von Verlusten als wertsteigernd im Sinn des § 2 Z. 4 KVG zu qualifizieren ist. Nur dann, wenn der Zuschuss an eine…
…VwGH 16.12.1993, 92/16/0065, 25.03.1993, 92/16/0146). Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgesprochen, dass selbst die Abdeckung von Verlusten als wertsteigernd im Sinn des § 2 Z. 4 KVG zu qualifizieren ist. Nur dann, wenn der Zuschuss an eine…
…der nur die Abdeckung der Verluste sichergestellt werden soll, das Gesellschaftsvermögen nicht erhöhen würde. Des Weiteren zitiert die Bf. als Konsequenz zu dieser Rechtsprechung auch den Erlass des BMF vom 06.12.2012, BMF-010206/0215-VI/5/2012 betreffend die Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen…
…Werterhöhung nicht erforderlich. (VwGH 30.09.1982,82/15/0080) Es reicht die Möglichkeit der Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsrechte. Eine Werterhöhung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Gesellschafter Leistungen zur Abdeckung von Verlusten erbringt. (VwGH 17.02.1994, 92/16/0089). Überhaupt wird bei…
…zur Abdeckung von Verlusten zu verwenden, soweit sie nicht benötigt werden, um die auf die Beteiligung entfallenden persönlichen Steuern eines Gesellschafters zu entrichten. Der jeweilige Kontostand auf den Privatkonten weist eine Forderung bzw. Verbindlichkeit des betreffenden Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft aus. ................. § 8 - Gewinn- und Verlustanteile…
…VwGH 16.12.1993, 92/16/0065, 25.03.1993, 92/16/0146). Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof auch ausgesprochen, dass selbst die Abdeckung von Verlusten als wertsteigernd im Sinn des § 2 Z. 4 KVG zu qualifizieren ist. Nur dann, wenn der Zuschuss an eine…
…Die objektive Eignung der Sacheinlagen, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, kann nicht in Zweifel gezogen werden, wenn auch die Abdeckung von Verlusten als Wertsteigerung zu qualifizieren ist (VwGH 17.2.1994, 92/16/0089). Die Steuerbefreiung des § 15 Abs. 3 GebG kann daher zur…
…im Wege von Besserungsvereinbarungen erfolgten, spricht bereits gegen das Vorliegen eines vergleichbaren Sachverhaltes. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung nicht erforderlich; vielmehr reicht die objektive "Eignung" der Leistung, den Erfolg der Wertsteigerung zu bewirken Selbst die Abdeckung von Verlusten ist…
…2008 wurde dem Bf. vorgehalten, dass nicht jede Darlehens- bzw. Kreditrückzahlung automatisch zu einer außergewöhnlichen Belastung gemäß § 34 EStG führe. Vielmehr müsse der Kredit zur Abdeckung von Aufwendungen herangezogen worden sein, die ihrerseits die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG (Außergewöhnlichkeit (Abs. 2), Zwangsläufigkeit (Abs…