…Bewertung der Verminderung der Abbaumenge erfolgte mit einem, aus Erfahrung des Gutachters angenommenen Abbauzins von EUR 2,00 je m3 (Seite 8 des Gutachtens); ein erzielbarer Schottererlös wäre ein Mehrfaches des angesetzten Abbauzinses. Auf der nordöstlich unmittelbar angrenzenden Liegenschaft hat die Firma ***23*** ***24***, Wien…
…2005, AS 12-14; der Handakt ist nach Auskunft des Finanzamtes bereits ausskartiert worden und nicht mehr vorhanden): "Im gegenständlichen Fall werden als Gegenleistung für den pauschalen Abbauzins (unabhängig von einer Abbaumenge) - neben dem Kiesabbau - eine Vielzahl von weiteren Rechten eingeräumt, denen keine Werbungskosten gegenüberstehen…
…unwägbare zeitliche Kalkül hinsichtlich der Erteilung einer Abbaubewilligung) 2) wirtschaftlich und technologisch verwertbare Abbaumenge/ha: 58.000 m3 (1.400.000 m3/24 ha) 3) Abbauzins: € 2,00/m3 (gemäß Erfahrung) 4) Kapitalisierungszinssatz: 2,71 % (siehe Anhang) 5) angenommener jährlicher landwirtschaftlicher Pachtzins: € 250…
…Jahre Einnahmen und Erlöse aus dem Nebenbetrieb eines Schotterabbaues steuerlich nicht erklärt. Der Bf. - so bereits die Verantwortung während der Prüfung - sei der Meinung gewesen, die Einnahmen aus dem Abbauzins würden unter die Pauschalierung fallen. Den dortigen Feststellungen folgend, hatte der Bf. keine abgabenrechtlichen Erfahrungen…
…zumal Adressat der Bewilligung die Abbaugesellschaft ist. Daher ist der Zeitpunkt dieser Bescheiderlassung auch der (fiktive) Anschaffungszeitpunkt. Die pauschale Pacht (der sog. Abbauzins) wurde in Höhe von 785.640,00 € nicht nur für Abbaurechte auf dem sog. Abbaugrundstück (Gst. Nr. aaa/1 usw.) eingeräumt…
…dass mit Abbau- und Bestandsvertrag vom 22. Februar 2004 für das Jahr 2004 ein Abbauzins in Höhe von 232.800,00 € vereinbart worden sei, die daraus erzielten Einkünfte in der eingereichten Steuererklärung aber keinen Niederschlag gefunden hätten und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für…
… 4 Abbauzins: Für die Rechtseinräumung des Grundstückseigentümers gegenüber der Abbauberechtigten und zwar auf Abbau des Austauschmateriales einerseits und Verkauf der gewonnenen Produkte andererseits sowie das Recht des Betriebes einer Deponie und Wiederauffüllung sowie Einräumung der Zufahrtsrechte und des Rechtes auf Errichtung eines Schall- und Lärmschutzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter , über die Beschwerde vom 28.07.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 21.06.2010, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 nach Durchführung einer…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Christian Nemeth in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kneidinger und Lutz Steuerberatung GmbH, Römerstraße 2, 4020 Linz, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, über die Beschwerde vom 17.4.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.4.2024 betreffend Einkommensteuer 2023 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 19.03.2003 gegen den Bescheid des seinerzeitigen ***Finanzamtes A*** vom 19.02.2003, betreffend Einkommensteuer 2001, zu Recht erkannt: I…
Handelt es sich bei der im Anlageverzeichnis 2012 unter der Inv-Nr 3-00 aufscheinenden Einlage in der Höhe von € 10.000 vom 01.01.2011 um den "Stall mit Gewölbe", der laut Fax vom 03.07.2018 nunmehr seitens des Beschwerdeführers zu Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 14. April 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010, 2013 und…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
…sei vom Ansatz einer ewigen Rente abzusehen. 9.1.6 Ermittlung des Diskontierungszinssatzes: Die bewertungsrelevanten Cashflows, die anhand der Planungsrechnung ermittelt werden, seien auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen, um den Barwert zum Bewertungsstichtag zu berechnen. Hiefür werde der nach Eigen- und Fremdkapital gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) herangezogen…
Es entstand der Eindruck, dass kein ernsthaftes Interesse bestand, die wahren Umstände und Gegebenheiten lückenlos darzustellen und aufzuklären. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Beschwerdeführerin unter anderem dafür verwendet wird die tatsächlichen Geschäfte bzw. gewerblichen Aktivitäten der Familie ***13*** zu verwässern. Auch das Auftreten…
Wenn sich die X-GmbH darauf beruft, dass der UFS in seiner Entscheidung v. 14.09.2010, RV/0899-G/07 ausgeführt habe, „dass die Höhe der Anschaffungskosten, die über dem Durchschnitt liegt,für sich allein noch keine hinreichende Begründung dafür ist, dass die angeschaffte…