…betreffend (1) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2004 (R/5100485/2009), (2) Umsatzsteuer 2004 (RV/5100486/2009), (3) Körperschaftsteuer 2005 (RV/5100487/2009) und (4) Anspruchszinsen für das Jahr 2005 (RV/5100488/2009) (Beschwerden vom 18.12.2008) zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden abgewiesen. …
…sie sich gegen rechtlich nicht mehr existierende Anfechtungsobjekte und ist sie gemäß § 261 Abs. 2 BAO beschlussmäßig als gegenstandslos zu erklären. 3. Anspruchszinsenbescheide Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde, die zurückgenommen worden ist, als gegenstandslos zu erklären. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…geben. 3.) Anspruchszinsenbescheid 2008: Indem die Beschwerde die ersatzlose Aufhebung dieses Bescheides begehrt, bekämpft diese diesen Bescheid implizit mit der Begründung, dass der zugrunde liegende Bescheide unrichtig sei und daher die Anspruchszinsen nicht festgesetzt werden hätten dürfen. Dazu ist festzuhalten, dass die Anspruchszinsenbescheide an die…
…nicht zulässig, vorläufige Bescheide zu erlassen, da keine Ungewissheit betreffend den Grund und die Höhe der Abgabenpflicht festgestellt werden konnte. 3.) Anspruchszinsen 2006-2008: Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Nachforderung oder Gutschrift gebunden, die im Spruch des Bescheides (hier: KSt-Bescheide 2006-2008), welcher zur…
…| 2. | Der Unterschiedsbetrag ist mit jenem Betrag anzusetzen, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes des Forderungsnachlasses (100% abzüglich Ausgleichsquote) ergibt. | 3. | Das Ergebnis ist von der nach Z 1 ermittelten Steuer einschließlich der Sanierungsgewinne abzuziehen. 4) Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs…
…unbegründet abzuweisen. 2. Einkommensteuerbescheid Den Einkommensteuerbescheid betreffend wurde laut Beschwerde lediglich die Höhe der ausländischen Einkünfte beeinsprucht. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde diese berichtigt. Die ausländischen Einkünfte waren daher in der Höhe laut Beschwerdevorentscheidung festzusetzen und der Beschwerde somit teilweise Folge zu geben. 3. Anspruchszinsenbescheid § 205 Abs…
…die Beschwerde vom 13. November 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Oktober 2022 betreffend 1) Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer 2016 bis 2018, 2) Einkommensteuer 2016 bis 2018 sowie 3) Anspruchszinsen 2016 bis 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als…
…sowie über die Beschwerden vom 8. Jänner 2016 gegen die Bescheide vom 17. Dezember 2015 betreffend 2) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2012 und 3) Anspruchszinsen 2008 bis 2012 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Grüssen, ***1*** ***3*** Beschwerdevorentscheidungen Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 7. November 2017 wurden die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2014, 2015 und 2016 und gegen den Vorauszahlungsbescheid 2017 abgewiesen, mit Beschwerdevorentscheidung vom 8. November 2017 die Beschwerden gegen die Anspruchszinsenbescheide 2014 und 2015. Die Begründung in Bezug auf…
…Salzburg, über die Beschwerde vom 14. Juni 2013 gegen die Bescheide des FA Salzburg-Stadt (nunmehr FA Österreich) vom 3. Juni 2013 betreffend Aufhebung des Einkommensteuer-bescheides 2010 gemäß § 299 BAO, Einkommensteuer 2010 und 2011 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 und 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach…
…1 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 Bezug. Die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide 2013 und 2014 wies die Abgabenbehörde gleichfalls als unbegründet ab. In der Begründung der diesbezüglich ergangenen Beschwerdevorentscheidungen vom 13.12.2017 führte sie nach Wiedergabe des § 205 Abs…
…gewerblichen Vermietung dienen. 3) Kapitalertragsteuer Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988, BGBl.Nr. 1988/401, ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. 4) Anspruchszinsen Gemäß …
…B. Krankenbehandlungskosten). Dafür gibt es streitgegenständlich keinerlei Vorbringen oder Hinweise. Die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008, 2009 und 2010 war daher als unbegründet abzuweisen. 3) Anspruchszinsen für das Jahr 2008: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaft-steuer…
…vertreten durch G GmbH, Adresse1, gegen die Bescheide des Finanzamtes A betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2007, betreffend Einkommensteuer 2007 und betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2007, alle Bescheide vom 26.3.2012, sowie betreffend Antrag gemäß § 205 Abs. 6 BAO zu Recht erkannt: Die…
…sondern eine Besteuerung gemäß § 4 Abs. 3 EStG angenommen wurde. Der Bf. erhob Beschwerde gegen die Umsatzsteuer, Einkommensteuer- und Anspruchszinsenbescheide und bekräftigte die seiner Ansicht nach bestehende Notwendigkeit eines "Konferenzraumes" und das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung gem § 4 Abs. 1 EStG. Gesetzliche Grundlagen und Judikatur…
…aus nichtselbständiger Arbeit und ab 2012 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (nach Übernahme von Geschäftsanteilen) zu versteuern. 3.) Anspruchszinsen: Nach Festsetzung der Einkommensteuern der Jahre 2011, 2012 und 2013 sind die entsprechenden Rückstände mit Anspruchszinsen zu belasten. B) Beweiswürdigung: 1.) Wiederaufnahme der Verfahren: Aus den…
…Einkommensteuer 2014 gegen Einkommensteuer 2014 gemäß § 214 Abs. 8 BAO | ursprüngliche Insolvenzforderung | gegen Insolvenzverbindlichkeit | verbleibende Insolvenzforderung | 26.160,00 | - 20.706,00 | 5.454,00 3.) Anspruchszinsen 2014 gegen Gutschriftszinsen 2014 gemäß § 214 Abs. 8 BAO | ursprüngliche Insolvenzforderung…
…in Bezug auf Umsatz- als auch Einkommensteuer 2010 war daher kein Wiederaufnahmsgrund gegeben. 2.) Begründung des Ermessens: Eine Ermessensentscheidung ist nicht mehr zu treffen, da kein Wiederaufnahmsgrund vorliegt. 3.)Anspruchszinsen 2010 Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Nachforderung oder Gutschrift gebunden, die im Spruch des Bescheides…
…gegen die Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2005 begründet. Eine gesonderte Begründung im Hinblick auf die Anspruchszinsen erfolgte nicht. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Abs. 3, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit…
…20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988) abzugsfähig gewesen. Das Finanzamt hat diese Kosten zu Recht aus der Gewinnermittlung eliminiert (BP-Bericht, TZ 1 und 3). Anspruchszinsen 2008-2011 Jeder Anspruchszinsenbescheid ist an die Nachforderung oder Gutschrift gebunden, die im Spruch des Bescheides…