…vorgelegt: Kursbestätigung Projekt ***Name Projekt*** seit 07.11.2022 Klinisch-Psychologischer Befundbericht vom 13.01.2024 ***Vorname KInd*** hat am ***TT.MM.***2022 das 18. Lebensjahr vollendet. Seit 07.11.2022 besucht ***Vorname KInd*** den Kurs Projekt ***Name Projekt*** vom Verein ***Name Verein***/***Name Kurs***…
…Geburtstages begonnen wurde. Die Beschwerdeführerin (Bf.) erhob mit Schreiben vom 25.07.2023, Eingang 26.07.2023, folgende Beschwerde: "Meine Tochter ***1*** ***4***, die am *ttmm*2023 ihr 25. Lebensjahr vollendet hat, studiert Zahnmedizin an der MedUni ***5*** seit dem Wintersemester 2018. Ein früherer Beginn…
…Bf. im Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice vom 26.09.2017 u.a. unter Berücksichtigung der von der Bf. vorgelegten Befunde, darunter auch die Unterlagen der Pensionsversicherungsanstalt über die Gewährung des Kinderzuschusses, ab September 2016, also nach Abbruch seines Studiums und nach Vollendung seines 23. Lebensjahres, festgestellt…
…habe ihre Tochter eine Traumatisierung erlitten, die alles noch schwerer gemacht habe, als es ohnehin schon war. ***Kind 1*** sei auch vor ihrem 21. Lebensjahr nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dies hätten unzählige Versuche, einen Beruf zu erlernen, gezeigt…
…in dem sie erläuterte, zu Beginn der Freiwilligentätigkeit ihrer Tochter habe die Regelung gegolten, dass Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr gewährt werde. Zudem handle es sich beim Medizinstudium um ein solches von längerer Dauer, da es eine Mindeststudienzeit von 12 Semestern umfasse. Bei Kenntnis von…
…die er für seinen am 08. April 1989 geborenen Sohn C.B. für die Monate Dezember 2013 bis April 2014 bezogen hatte, gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 iVm § 33 Abs. 3 EStG 1988 zurück. Diese Entscheidung begründete sie damit, für volljährige Kinder stehe Familienbeihilfe…
…Vollendung des - gegenständlich - 21. Lebensjahres gegeben sein musste (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 21). d) Rückforderung: § 26 Abs 1 FLAG 1967 sieht eine objektive Erstattungspflicht vor und ist in diesem Zusammenhang ausschließlich darauf abzustellen, ob die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde…
…j) FLAG sinngemäß aus, dass die Tochter der Bf. ihr Studium im Kalenderjahr 2008 begonnen und somit das genannte Kind zu diesem Zeitpunkt bereits ihr 20. Lebensjahr vollendet gehabt hätte. Aus diesem Grund scheide eine Verlängerung der Familienbeihilfengewährung bis zum 25. Lj. des Kindes aus…
…13.4.2016 wurde von der Beschwerdeführerin (Bf) die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag (KG) für den Sohn M., gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) in Verbindung mit § 33 Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG) für den Zeitraum 10/2014 - 8/2015 in Höhe von € 2.537…
…Regel bereits nach sechs Semestern (Mindeststudiendauer) erreicht. Im Gleichklang mit diesen studienrechtlichen Änderungen führe die Herabsetzung der Altersobergrenze für den Bezug der Familienbeihilfe grundsätzlich vom abgeschlossenen 26. auf das abgeschlossene 24. Lebensjahr nicht zu einer Verschlechterung der Möglichkeit des Studierenden, ein Studium in jenem Zeitraum…
…mit folgender Begründung zurück: "Familienbeihilfe steht für volljährige Studierende unter folgenden Voraussetzungen zu: • Das Kind hat das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet • Das Kind besucht eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung • Das Kind ist ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender • Das Kind befindet sich…
…Bf. erst 2014, also nach deren 21. Lebensjahr, einen Grad erreicht hat, der zu einer voraussichtlich dauernden Unfähigkeit geführt hat, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. 3.2 Rückzahlung Familienbeihilfe Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 kann abgeleitet werden, dass auch Überbezüge von Familienbeihilfe, die…
…nicht gegeben war, ist die oben normierte Altersgrenze (vorliegend ist keiner der angeführten Verlängerungstatbestände gegeben) von 24 Jahren zu beachten. Daher erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2024 bis September 2024 zu Recht." Am 26.04.2025 habe der Bf. einen Vorlageantrag…
…Beginn der Behandlung in 02/2023 attestiert worden ist) nicht vor. Dass ***Bf1*** in der Zeit von 26.11.2018 bis 14.11.2021 (und damit auch während der Vollendung ihren 21. Lebensjahres am ***TT.MM.***.2019) eine Lehre als ***Bezeichnung Lehrberuf*** absolviert und diese…
…2018 das 21. Lebensjahr vollendet. Er leidet an nicht therapierbarer dissozialer Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägter Impulsivität. Er ist seit April 2011 voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (siehe Bescheinigung des Sozialministeriumservice vom 14.10.2022). 2. Der Beschwerdeführer hat von 26. Jänner bis…
…worden und hätten bewirkt, dass ihr über das 25. Lebensjahr des Sohnes hinaus - somit im maximalen Ausmaß - die Familienbeihilfe gewährt worden sei. Ein darüber hinaus gehender Anspruch bestehe daher nicht. Mit 26.04.2022 erhob die Bf. Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid. Diese wurde folgendermaßen begründet…
(5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 4, monatlich durch das…
…vereinbart den Anerkennungsbescheid (Erasmus) der Universität. Mit Bescheid vom 26.06.2018 wies das Finanzamt den Antrag ab Juni 2018 ab, weil keine der im Bescheid zitierten Kriterien für einen Anspruch über das 24. Lebensjahr hinaus zutreffen würden. In ihrer fristgerecht eingebrachten Beschwerde brachte die…
…die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Erwachsenenvertreterin, Adr., über die Beschwerde vom 26. September 2023 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. August 2023 betreffend Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe vom 27.06.2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
…21. Lebensjahr bzw. bei Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr vorliegen muss, wurde Ihr Antrag auf Familienbeihilfe als auch erhöhter Familienbeihilfe mit Bescheid vom 26.8.2024 abgewiesen. Auf Grund Ihrer eingebrachten Beschwerde wurde nochmals ein ärztliches Gutachten des Sozialministeriumservice angefordert. Am 18.3.2025 wurde…