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28 321 Treffer446 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7104027/20241. Kein Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe ohne Anspruch auf den Grundbetrag an Familienbeihilfe 2. Für erheblich behinderte volljährige Kinder, die voraussichtlich nicht dauernd außer Stande sind, sich den Unterhalt zu verschaffen, steht Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr hinaus nur zu, wenn das Kind eine Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 absolviert 3. § 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert eine objektive, verschuldensunabhängige Rückzahlungsverpflichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2025

…vorgelegt: Kursbestätigung Projekt ***Name Projekt*** seit 07.11.2022 Klinisch-Psychologischer Befundbericht vom 13.01.2024 ***Vorname KInd*** hat am ***TT.MM.***2022 das 18. Lebensjahr vollendet. Seit 07.11.2022 besucht ***Vorname KInd*** den Kurs Projekt ***Name Projekt*** vom Verein ***Name Verein***/***Name Kurs***…

BFG RV/2100433/2024Keine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs über das 24.Lebensjahr hinaus, da die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 nicht kumulativ vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2025

…Geburtstages begonnen wurde. Die Beschwerdeführerin (Bf.) erhob mit Schreiben vom 25.07.2023, Eingang 26.07.2023, folgende Beschwerde: "Meine Tochter ***1*** ***4***, die am *ttmm*2023 ihr 25. Lebensjahr vollendet hat, studiert Zahnmedizin an der MedUni ***5*** seit dem Wintersemester 2018. Ein früherer Beginn…

BFG RV/2101114/2018Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2022

…Bf. im Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice vom 26.09.2017 u.a. unter Berücksichtigung der von der Bf. vorgelegten Befunde, darunter auch die Unterlagen der Pensionsversicherungsanstalt über die Gewährung des Kinderzuschusses, ab September 2016, also nach Abbruch seines Studiums und nach Vollendung seines 23. Lebensjahres, festgestellt…

BFG RV/7102297/2025Erhöhte Familienbeihilfe: Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2025

…habe ihre Tochter eine Traumatisierung erlitten, die alles noch schwerer gemacht habe, als es ohnehin schon war. ***Kind 1*** sei auch vor ihrem 21. Lebensjahr nicht in der Lage gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dies hätten unzählige Versuche, einen Beruf zu erlernen, gezeigt…

BFG RV/1100267/2017Frage des Vorliegens von Verlängerungstatbeständen für den Familienbeihilfenbezug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2017

…in dem sie erläuterte, zu Beginn der Freiwilligentätigkeit ihrer Tochter habe die Regelung gegolten, dass Familienbeihilfe bis zum 26. Lebensjahr gewährt werde. Zudem handle es sich beim Medizinstudium um ein solches von längerer Dauer, da es eine Mindeststudienzeit von 12 Semestern umfasse. Bei Kenntnis von…

BFG RV/7105828/2015Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015

…die er für seinen am 08. April 1989 geborenen Sohn C.B. für die Monate Dezember 2013 bis April 2014 bezogen hatte, gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 iVm § 33 Abs. 3 EStG 1988 zurück. Diese Entscheidung begründete sie damit, für volljährige Kinder stehe Familienbeihilfe…

BFG RV/3100175/2019Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Abbruch der Schulausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2019

…Vollendung des - gegenständlich - 21. Lebensjahres gegeben sein musste (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 21). d) Rückforderung: § 26 Abs 1 FLAG 1967 sieht eine objektive Erstattungspflicht vor und ist in diesem Zusammenhang ausschließlich darauf abzustellen, ob die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen wurde…

BFG RV/5101244/20121. Keine Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind das Studium nach Vollendung des 20. Lebensjahres beginnt 2. Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.10.2017

…j) FLAG sinngemäß aus, dass die Tochter der Bf. ihr Studium im Kalenderjahr 2008 begonnen und somit das genannte Kind zu diesem Zeitpunkt bereits ihr 20. Lebensjahr vollendet gehabt hätte. Aus diesem Grund scheide eine Verlängerung der Familienbeihilfengewährung bis zum 25. Lj. des Kindes aus…

BFG RV/6100213/2017Rückforderung von Familienbeihilfe, Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe bis zum 25.Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2017

…13.4.2016 wurde von der Beschwerdeführerin (Bf) die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag (KG) für den Sohn M., gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) in Verbindung mit § 33 Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG) für den Zeitraum 10/2014 - 8/2015 in Höhe von € 2.537…

BFG RV/3100027/20241. Rückforderung der Familienbeihilfe 2. Kein Antrag auf Aufhebung des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 an den VfGH wegen Gleichheitswidrigkeit, wenn das den Anspruch begründende Kind im Herbst geboren wurde und der Anspruch mit Vollendung des 24. Lebensjahres erlischt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2024

…Regel bereits nach sechs Semestern (Mindeststudiendauer) erreicht. Im Gleichklang mit diesen studienrechtlichen Änderungen führe die Herabsetzung der Altersobergrenze für den Bezug der Familienbeihilfe grundsätzlich vom abgeschlossenen 26. auf das abgeschlossene 24. Lebensjahr nicht zu einer Verschlechterung der Möglichkeit des Studierenden, ein Studium in jenem Zeitraum…

BFG RV/7103070/2022Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, da im Rückforderungszeitraum keine Prüfungen abgelegt wurden; Verlängerungstatbestand wegen Covid-Krise über das 25. Lebensjahr hinaus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2022

…mit folgender Begründung zurück: "Familienbeihilfe steht für volljährige Studierende unter folgenden Voraussetzungen zu: • Das Kind hat das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet • Das Kind besucht eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung • Das Kind ist ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender • Das Kind befindet sich…

BFG RV/7102579/2014Erhöhte Familienbeihilfe - ist die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2015

…Bf. erst 2014, also nach deren 21. Lebensjahr, einen Grad erreicht hat, der zu einer voraussichtlich dauernden Unfähigkeit geführt hat, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. 3.2 Rückzahlung Familienbeihilfe Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 kann abgeleitet werden, dass auch Überbezüge von Familienbeihilfe, die…

BFG RV/7101747/20251. Nichtvorliegen eines langen Studiums gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 bei einem Bachelor- und einem anschließenden Masterstudium 2. Liegen die Verlängerungstatbestände des § 2 Abs. 1 lit. j und des § 2 Abs. 9 FLAG 1967 nicht vor, endet der Beihilfenanspruch für ein studierendes Kind spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2026

…nicht gegeben war, ist die oben normierte Altersgrenze (vorliegend ist keiner der angeführten Verlängerungstatbestände gegeben) von 24 Jahren zu beachten. Daher erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2024 bis September 2024 zu Recht." Am 26.04.2025 habe der Bf. einen Vorlageantrag…

BFG RV/7101329/2025Beihilfenanspruch für ein Kind: 1. das wegen einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich den Unterhalt zu verschaffen und 2. das ausschließlich bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen und zeitweise einen eigenständigen Haushalt geführt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2026Teil 1/3

…Beginn der Behandlung in 02/2023 attestiert worden ist) nicht vor. Dass ***Bf1*** in der Zeit von 26.11.2018 bis 14.11.2021 (und damit auch während der Vollendung ihren 21. Lebensjahres am ***TT.MM.***.2019) eine Lehre als ***Bezeichnung Lehrberuf*** absolviert und diese…

BFG RV/5100329/20231. Eigenanspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe bei Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr, 2. bei eigener Haushaltsführung bzw. während der Zeit des "Couchsurfings", 3. während der Verbüßung einer Haftstrafe und 4. für Zeiträume, in denen der Unterhalt zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2023Teil 1/2

…2018 das 21. Lebensjahr vollendet. Er leidet an nicht therapierbarer dissozialer Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägter Impulsivität. Er ist seit April 2011 voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (siehe Bescheinigung des Sozialministeriumservice vom 14.10.2022). 2. Der Beschwerdeführer hat von 26. Jänner bis…

BFG RV/4100604/2022Familienbeihilfe über das 25. Lebensjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2023

…worden und hätten bewirkt, dass ihr über das 25. Lebensjahr des Sohnes hinaus - somit im maximalen Ausmaß - die Familienbeihilfe gewährt worden sei. Ein darüber hinaus gehender Anspruch bestehe daher nicht. Mit 26.04.2022 erhob die Bf. Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid. Diese wurde folgendermaßen begründet…

BFG RV/7102584/2022Verhältnis § 26 Abs. 1 FLAG 1967 / § 26 Abs. 4 FLAG 1967 / § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2022Teil 2/2

(5) Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zur Geltendmachung des Anspruches auf die Familienbeihilfe und zur Empfangnahme der Familienbeihilfe nicht der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. § 11 FLAG 1967 lautet: § 11. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 4, monatlich durch das…

BFG RV/7103142/2019Familienbeihilfenanspruch über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.11.2019

…vereinbart den Anerkennungsbescheid (Erasmus) der Universität. Mit Bescheid vom 26.06.2018 wies das Finanzamt den Antrag ab Juni 2018 ab, weil keine der im Bescheid zitierten Kriterien für einen Anspruch über das 24. Lebensjahr hinaus zutreffen würden. In ihrer fristgerecht eingebrachten Beschwerde brachte die…

BFG RV/2100649/2023Dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2026

…die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Erwachsenenvertreterin, Adr., über die Beschwerde vom 26. September 2023 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. August 2023 betreffend Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe vom 27.06.2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…

BFG RV/7102628/2025Keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2026

…21. Lebensjahr bzw. bei Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr vorliegen muss, wurde Ihr Antrag auf Familienbeihilfe als auch erhöhter Familienbeihilfe mit Bescheid vom 26.8.2024 abgewiesen. Auf Grund Ihrer eingebrachten Beschwerde wurde nochmals ein ärztliches Gutachten des Sozialministeriumservice angefordert. Am 18.3.2025 wurde…