…Aufgrund der Bestimmungen des §2 Abs 9 FLAG 1967 im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise verlängert sich der Anspruch über die Altersgrenze hinaus ohnehin um ein Semester. Als Formel zur Berechnung wurde hierzu herangezogen: Ende des Familienbeihilfebezuges (Vollendung des 24. Lebensjahres, hier Juni 2022)…
…Bf) beantragte am 22.11.2017 für ihre Tochter, dass deren Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund eines sozialen Jahres über das 24. Lebensjahr hinaus verlängert werde. 2 Daraufhin erließ die belangte Behörde am 12.12.2017 einen Abweisungsbescheid, in welchem diese den Antrag auf Familienbeihilfe der…
…Berufsausbildung handelt wurde von der belangten Behörde nicht bestritten, jedoch die Rückforderung für Juni bis November damit begründet, dass diese Berufsausbildung nach Vollendung des 24. Lebensjahres begonnen worden sei. Im Vorlageantrag vom 4.3.2022 führte der Bf. u.a. folgendes aus: "Problematisch ist fallgegenständlich…
…29.08.2015 versah der Sohn ein Berufspraktikum in San Salvador in El Salvador. Dieses Praktikum ist ein verpflichtendes, in das Studium integriertes Praktikum das BA Studienganges Soziale Arbeit. Mit Vollendung des 24. Lebensjahres wurde die Familienbeihilfe eingestellt. Anlässlich des Wegfalls der Familienbeihilfe war gem. …
…für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule…
…im Sinne eines Dauerzustandes festgestellt.Frau B hat, wie beiden Sachverständigengutachten zu entnehmen ist, bereits während ihres 24 Lebensjahres die Berufsausbildung abgebrochen und ist seither nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Abbruch des Studiums bereits krankheitsbedingt…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist…
…wurde die Familienbeihilfe für den Zeitraum Mai 2025 zurückgefordert, da die Tochter der Bf. im April 2025 das 24.Lebensjahr vollendet habe. Anteilig wurde auch die Geschwisterstaffel für ***4*** ***3*** zurückgefordert. Mit Beschwerde vom 21.05.2025 bekämpfte die Bf. den Bescheid, ihre Tochter ***1**…
…verlängert, weshalb aus diesem Grund der Anspruch auf Verlängerung der Familienbeihilfe zu Recht bestehe. Zwar verlängert sich die zulässige Studiendauer aufgrund eines AuslandsstudienaufenthaItes (=Möglichkeit der Gewährung eines Verlängerungssemesters), jedoch ist eine Verlängerung über das 24. Lebensjahr hinaus nur unter den in § 2 Abs. 1 lit…
…genügend" beurteilt. Als Prüfungsnachweis wird das Reifeprüfungszeugnis vom 23.01.2017 vorgelegt. Er hat nun eine neue vorwissenschaftliche Arbeit zu verfassen. Nächstmöglicher Prüfungstermin wird der September 2017 sein. Mein Sohn hat das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet und befindet sich noch in Ausbildung. Gemäß § 2…
…Zeit vom 4.2.2019 bis 30.9.2019 sei dieser in einem Dienstverhältnis mit der Fa. ***F*** gestanden. Im Juli 2019 habe er das 24.Lebensjahr vollendet. Mit Oktober 2019 sei ein Masterstudium an der FH Wels aufgenommen worden. Werde ein weiteres Studium betrieben…
…Neustadt begonnen habe. Gemäß der vorgelegten Bestätigung des Studienerfolges vom 14.02.2019 hat er auch im gesamten Kalenderjahr 2018 Prüfungen abgelegt. Der Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe sei daher was die Altersgrenze (24. Lebensjahr im 12/2018 vollendet) und die Berufsausbildung betreffe, das gesamte…
…Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Gemäß §…
…damit, dass der Sohn der Bf mit 26.3.2014 das 24.Lebensjahr vollendet hätte und damit der Anspruch auf eine Differenzzahlung mit 1.4.2014 erloschen wäre. Am 26.10.2015 legte die Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass…
…haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist…
…die das 24.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Der Begriff "Berufsausbildung" ist im Gesetz nicht näher definiert…
… 10 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Familienbeihilfe steht für volljährige Studierende unter folgenden Voraussetzungen zu: • Das Kind hat das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet • Das Kind besucht eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung • Das Kind ist ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender • Das Kind befindet…
…gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern…
…im AKH und im St. Anna Kinderspital Deutsch gelernt hat, versuchte trotz seiner 70 prozentigen Behinderung (mit dem 24 Lebensjahr dann bereits 90 prozentigen Behinderung) eine Schulausbildung fortzusetzen: In ***63*** besuchte er am BEI die HAK. Wegen seines schlechten Gesundheitszustandes, der viele Fehlstunden zur Folge…
…meiner Beschwerde vom 13.11.2023 möchte ich anführen das ***SohnBf*** seit Jahren die erhöhte Kinder Beihilfe bezieht aufgrund psychischer Störungen und ich aus ihrer Begründung auf das 24 Lebensjahr von ***D*** festgehalten wird jedoch sind die Psychischen Störungen weiterhin von einem Facharzt bestätigt worden…