…Bf. den Hauptwohnsitz in Österreich. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muss für den Gegenbeweis nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 erwiesen werden, dass die weitaus überwiegende Verwendung des Fahrzeuges (mindestens 80 %) im Ausland stattfindet. Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend. Den Verwender gem. § 82 Abs…
…Beantwortung eines Ergänzungsersuchens sei dies mit dem Umstand begründet worden, dass diese Wohnung aufgrund ihrer überwiegenden Lage im Altbestand dem Mietrechtsgesetz (i.d.F. MRG) unterliege und die Ausstattung zwischen der Kategorie B und C liege. Die Mieter hätten zudem die im Zusatz zum Mietvertrag…
…im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH v. 25. Oktober 2006, 2004/15/0148). Zu beachten ist, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes - abweichend von oben beschriebener Grundregel - nur bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbaren materiellem Schwerpunkt im Zweifel auf eine überwiegende zeitliche Nutzung des…
…Vorbringen der Beschwerdeführerin sei entgegen zu halten, dass keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben sei. Wesentlich sei die überwiegende Nutzung der Luftfahrzeuge durch die Eigentümer selbst. Die Ermittlung des Anteils an Eigen- bzw. Drittnutzung sei anhand der vom Operator je Luftfahrzeug auf Basis der…
…elektronisch, automatisiert und ohne Einbindung von Mitarbeitern der Brokerage-Firmen durchzuführen. Auf rechtlicher Ebene kann dies jedoch nur dazu führen, dass eine Anzahl von mehreren hundert Transaktionen und die Nutzung komplexerer Finanzinstrumente wie Optionen keinen Indikator für das Vorliegen eines gewerblichen Wertpapierhandels mehr darstellen, weil…
…Z 2 lit. a UStG 1994 geregelt wird. Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit…
…Z 2 lit. a UStG 1994 geregelt wird. Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit…
Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechsmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vornherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…Der - auch in Anbetracht der Bewässerungsnotwendigkeit der Außenanlage - äußerst geringe Wasserverbrauch spricht klar gegen eine ständige durchgehende Nutzung des Gebäudes. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang auch noch den Umstand, dass zwar die Lebensgefährtin des Vaters ihn bei seinen Aufenthalten in Österreich nicht überwiegend begleitet hat…
…Ausmaß der betrieblichen Nutzung der Wohnung in **Adr2** im Jahr 2009 3.1.3.1. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994, BGBl. 1994 in der für den Beschwerdefall geltenden Fassung, gelten Lieferungen und sonstige Leistungen oder Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine…
…würde, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter zumindest mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer (abgesehen von einer uE willkürlich festgelegten Mindestbehaltedauer von vier vollen Wirtschaftsjahren) dem Betriebsvermögen angehören würden müssen und dieses Abstellen auf ein Überwiegen der Nutzungsdauer auch in den Fachkommentaren zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen werde…
…2 EStG, - welche somit der DB-Pflicht unterlägen, - wenn er über eine Gewerbeberechtigung als Einzelunternehmer verfüge und an die Gesellschaft Rechnungen als Einzelunternehmer stelle. Weiters sei im Prüfzeitraum Alleingesellschafter ein Firmen-KFZ zur beruflichen und privaten Nutzung durch die Bf zur Verfügung gestellt worden. Ein…
…auch die von der Gesellschaft getragenen Privataufwendungen des Gesellschafters (Tz 3 des Bp-Berichtes), die Repräsentationsausgaben (Tz 4 des Bp-Berichtes), die unzutreffenden Betriebsausgaben in Zusammenhang mit Fahrzeugen und mangelhaften Fahrtenbüchern (Tz 5 des Bp-Berichtes) und zuletzt die nicht vertragskonforme Nutzung des an den…
…in Österreich ansässig. Mein gewöhnlicher Aufenthalt war jedoch überwiegend in Deutschland, daher wurde ich in 2008 noch unbeschränkt in Deutschland zur Einkommensteuer veranlagt. Anbei erhalten Sie den Einkommensteuerbescheid 2008 vom 18.5.2010 sowie eine Kopie der beim Finanzamt eingereichten Anlage KAP, aus denen ersichtlich…
…gleichen Weg in weniger oder gleich viel Zeit zu absolvieren, ist davon auszugehen, dass überwiegend der öffentliche Verkehr genutzt wird (S. 64). (4) Im Fall von Carsharing für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder mit Mehrfachbehinderung, wird den Menschen zu mehr Mobilität und zu mehr Unabhängigkeit…
…der mit dem Beschwerdeführer getroffenen Wohnungsnutzungsvereinbarung vor: Sie haben mich um eine Bestätigung über die mit meinem Stiefsohn Mag. Paul P***** getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzung der oben angeführten Wohnung ersucht. Dazu möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Ich, Frau Elisabeth P*****, bin alleinige Eigentümerin der…
…keine klare organisatorische, funktionale [inhaltliche] und zeitliche Trennung) und ein Überwiegen der für die Selbständigkeit einer Tätigkeit sprechenden Kriterien nicht feststellbar ist. Die von den Gesellschafter-Geschäftsführern an die Bf verrechneten Honorare für Tätigkeiten im operativen Bereich der Bf unterliegen folglich als Arbeitslöhne iSd § 25…
…79 geradezu von einzelnen Räumen, die entsprechend der räumlichen Nutzung nach den anteiligen Nutzflächen aufzuteilen sind. "Aber selbst wenn wir (vgl. VwGH vom 14.12.2005, 2002/13/0114) auf das Überwiegen einzelner Räume für die Zuteilung und Beurteilung abstellen, muss folgerichtig die gesamte Garage…
…79 geradezu von einzelnen Räumen, die entsprechend der räumlichen Nutzung nach den anteiligen Nutzflächen aufzuteilen sind. "Aber selbst wenn wir (vgl. VwGH vom 14.12.2005, 2002/13/0114) auf das Überwiegen einzelner Räume für die Zuteilung und Beurteilung abstellen, muss folgerichtig die gesamte Garage…
… 82 Abs. 8 erster Satz KFG eine weitaus überwiegende betriebliche Verwendung des KFZ (mindestens 80% der Gesamtfahrten) nahezu ausschließlich im Ausland jedenfalls zur Voraussetzung habe. Im beschwerdegegenständlichen Fall wäre daher eine weitaus überwiegend betriebliche Nutzung des Fahrzeuges erforderlich (über 80 %), um den dauernden Standort beim…