…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…0103). Diese fehlende Ausbildungszeit wird durch die Verlängerung der Anspruchsdauer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kompensiert (vgl. VwGH 18.10.2022, Ra 2021/16/0052). Aus § 26 Abs. 1 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat (vgl…
…1 lit j FLAG sei unsachlich, weil sie dazu führe, dass alleine auf Grund der Wahl eines "längeren Studiums" bei Überschreiten der Mindeststudiendauer kein Beihilfenanspruch bestünde, während in einem kürzeren Studium bei gleichem Studienfortschritt weiter ein Anspruch gegeben wäre. Um nicht gegen das Differenzierungsverbot des…
…Überschreitung der Altersgrenze gem. § 2 Abs. 1 FLAG 1967 und mangels anwendbarer Verlängerungstatbestände im Ergebnis Familienbeihilfe ab März 2024 nicht mehr zu. Die Beschwerde zeigte keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG auf. Da sich der…
…Studiums nicht überschritten wird. Nach § 2 Abs. 9 lit b FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise für volljährige Kinder, die eine in § 3 StudFG 1992 genannte Einrichtung besuchen über…
…den Studienabschnitt innerhalb der vorgesehenen Anspruchsdauer abzuschließen. Selbst wenn die Umstellung den ersten Studienabschnitt erschwert haben sollte, wäre zusätzlich erforderlich, dass gerade diese Umstände kausal für die Überschreitung der Anspruchsdauer waren. Nach den Angaben der Universität entsprach die Verschiebung von 22 ECTS ungefähr einem Semester…
…Wenn wichtige Gründe für die Überschreitung dieser Zeitspanne vorliegen, kann die Anspruchsdauer entsprechend verlängert werden (§ 19). (2) Nach Überschreitung der Anspruchsdauer liegt ein günstiger Studienerfolg so lange nicht vor, bis die abschließende Prüfung abgelegt wird. (3) Die Anspruchsdauer eines weiteren Studienabschnitts beginnt nicht vor jenem…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. (…) Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FLAG 1967 verlängert sich für volljährige Kinder, die eine in § 3 StudFG genannte Einrichtung besuchen, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b im Zusammenhang mit der COVID-19…
…mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. [...] Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. [...] …
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. § 2 Abs 9 FLAG 1967 normiert, dass sich die Anspruchsdauer für volljährige Kinder, die eine in § 3 Studienförderungsgesetz genannte Einrichtung besuchen, in Zusammenhang mit der Covid…
…der gegenständlichen Arbeitsplatznahen Qualifizierung (ANQ) um eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 handelt oder nicht, mag dahingestellt bleiben, gebührt doch dem Bf ab Oktober 2015, selbst wenn man von einer Berufsausbildung iSd FLAG 1967 ausgehen würde, allein schon wegen Überschreitung der Altersgrenze keine Familienbeihilfe mehr. Der…
…StudFG ergibt - die Anspruchsdauer mit Beginn des neuen Studiums neu zu laufen begonnen hat. Dass aber bezogen auf den Beginn des neuen Studiums ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, hat die belangte Behörde die aufgrund ihrer Verkennung der Rechtslage von einer Überschreitung der Anspruchsdauer ausgegangen ist…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, ergäbe, dass bei einer Überschreitung der Studiendauer nach dem ersten Studienabschnitt keine Berufsausbildung mehr (auch im zweiten Studienabschnitt) vorläge. Die Bestimmung, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. § 2 Abs. 9 FLAG 1967 sieht vor: Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j verlängert sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise…
…Monat März 2023 ist dementsprechend kein Familienbeihilfenanspruch gemäß § 2 Abs 1 iVm § 2 Abs 9 FLAG 1967 aus Gründen der COVID-19-Krise ableitbar. Wegen des Überschreitens der Altersgrenze und der Nichterfüllung eines Verlängerungstatbestandes (vgl § 2 Abs 1 iVm § 2 Abs 9 FLAG 1967) steht…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…da unter der "gesetzlichen Studiendauer" die "Mindeststudien" eines Studiums zu verstehen ist, ohne dass Raum für die Berücksichtigung allfälliger Toleranzsemester bliebe. Das Vorbringen geht daher nach den vorstehenden Ausführungen ins Leere. COVID 19-Krise § 2 Abs. 9 FLAG 1967, sieht Folgendes vor: Die Anspruchsdauer nach…
…sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Werde ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, könne einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…