…1 Z 16 UStG 1994 es überhaupt zuließe, aus Verträgen betreffend die Überlassung von Sport- und Freizeiteinrichtungen eine als "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken" zu qualifizierende und als steuerbefreit zu betrachtende Komponente herauszuschälen. Eine Antwortfindung erübrigte sich nach den Aussagen des VwGH in diesem Erkenntnis…
…irreführend und bedarf einer Klarstellung. Die Einrichtung befindet sich zur Gänze im Freien auf dem von der Gemeinde gepachteten Grundstück mit dem darauf errichteten Gastlokal. Es ist weder eine (Sport-)Halle vorhanden noch handelt es sich um einen Sportplatz mit genormten Abmessungen (wie etwa für…
…für eine Hängeseilbrücke. Sämtliche Kriterien des § 2 Abs. 1 KStG seien im übrigen erfüllt. Mit Stellungnahme vom 4.10.2022 brachte das Finanzamt vor, die Bewirtschaftung der Parkplätze stelle sich als unabhängiges Geschäftsfeld dar und die daraus erzielten Einnahmen könnten nicht einer Vielzahl von Freizeiteinrichtungen…
…die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke anzuwenden, sofern der Satz nicht unter 10% liegt. Durch die Richtlinie 2000/17/EG, ABl. L 84/24, wurde diese Erlaubnis als Dauerrecht in die 6. RL übernommen. Bis zum Beitritt Österreichs zur EU hatten § 1 Abs. 2 und …
…Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen…
…gehen zu Lasten von Frau ***3***. Die Beratung- und Vertretungskosten gehen zu Lasten der jeweiligen Vertragspartei. IX. Gegenständliche Vereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, demnach die Gemeinde ***5*** in Kenntnis und gleichzeitiger Genehmigung des in der Präambel angeführten Teilungsplanes für sämtliche Grundstücke eine Umwidmung…
…Rechts, sodass die von § 4 dt KStG verwendeten Begriffe für die Bestimmung der Unternehmereigenschaft KöR USt-lich und damit ggf anders als bei einer ausschließlich körperschaftsteuerlichen Anwendung dieser Vorschrift auszulegen sind. Der BFH hat sogar betreffend eine Überlassung von Räumlichkeiten einer Sport- und Freizeithalle, die…
…liegt beispielsweise bei folgenden Umsätzen vor: • Umsätze aus dem Betrieb von Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen und anderen Sport- und Spielanlagen, wenn vom leistenden Unternehmer außer dem bloß passiven Zurverfügungstellen des Grundstücks samt Anlagen noch geschäftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sport- oder Spielanlage wie zB Aufsicht…
…die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (unbefristet) einen ermäßigten Steuersatz, sofern dieser Steuersatz mindestens 10 % beträgt, anzuwenden. Bis zum Beitritt Österreichs zur EU hatten § 1 Abs. 2 und § 6 LVO 1993 iVm § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 normiert, dass die Vermietung von Wohnraum…
…Das sind verlustbringende Tätigkeiten aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich 1. nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen…
…liegt beispielsweise bei folgenden Umsätzen vor: Umsätze aus dem Betrieb von Tennisplätzen, Golfplätzen, Minigolfanlagen und anderen Sport- und Spielanlagen, wenn vom leistenden Unternehmer außer dem bloß passiven Zurverfügungstellen des Grundstücks samt Anlagen noch geschäftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sport- oder Spielanlage wie zB Aufsicht…
…entfallende Umsatzsteuer. Abzugsfähig ist die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von gemischt genutzten Grundstücken, soweit für den nicht unternehmerisch genutzten Teil eine Vorsteuer geltend gemacht werden konnte und diese als Einnahme angesetzt worden ist. (2) Weiters dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben, soweit…
…verlängert. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind jedoch für den Tatbestand der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften" im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 die zivilrechtlichen Kriterien maßgebend. Eine Überlassung gegen einen bloßen Anerkennungszins oder gegen bloßen Ersatz der Betriebskosten…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…Abs. 6 darstellen und Aufwandsersätze, die an einen aktiven oder ehemaligen Dienstnehmer oder an eine vergleichbar organisatorisch eingegliederte Person geleistet werden. Dabei gilt: a) Bei der Überlassung einer Person durch Dritte zur Erbringung von Arbeits- oder Werkleistungen gilt die Vergütung für die Überlassung als Entgelt…
…Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung für Abnutzung des Rechtsvorgängers fortzusetzen. c) Wird ein zum 31. März 2012 nicht steuerverfangenes Grundstück im Sinne des § 30 Abs. 1 erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet…
…Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung für Abnutzung des Rechtsvorgängers fortzusetzen. c) Wird ein zum 31. März 2012 nicht steuerverfangenes Grundstück im Sinne des § 30 Abs. 1 erstmalig zur Erzielung von Einkünften verwendet…
…Abs. 6 darstellen und Aufwandsersätze, die an einen aktiven oder ehemaligen Dienstnehmer oder an eine vergleichbar organisatorisch eingegliederte Person geleistet werden. Dabei gilt: a) Bei der Überlassung einer Person durch Dritte zur Erbringung von Arbeits- oder Werkleistungen gilt die Vergütung für die Überlassung als Entgelt…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…