…bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nach § 6 Abs…
…den Jahren ab 1993 geltend zu machen gewesen werden, gegenüberzustellen sei. Mit Eingabe vom 10. März 2023 übermittelte die Bf dem Bundesfinanzgericht eine Berechnungsunterlage zur Ermittlung des Buchwertes von Grund und Boden per 31. Dezember 1980 iHv 140.000 ATS. Weiters gab die Gesellschaft bekannt…
…Basis des Gutachtens vorzunehmen. 2. Aufteilung des Verkaufserlöses 2012 Die Ansätze von ***7*** sind dahingehend zu ergänzen bzw. adaptieren, dass die nach dem Ankauf neu-errichteten Forststraßen durch das Vorliegen von Restbuchwerten nicht als Teil des Grund und Bodens, sondern als gesondertes Wirtschaftsgut zu erfassen…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3. (1) Unter Gesamtgewinn ist der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden…
…Agrargemeinschaft sei daher eine spezielle Erscheinungsform des gemeinschaftlichen Eigentums an landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden; diese spezielle Erscheinungsform des gemeinschaftlichen Eigentums an Grund und Boden könne nicht anders behandelt werden als die „schlichte Miteigentumsgemeinschaft“, die von Gesetzes wegen gerade nicht als juristische Person ausgestaltet sei…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …
…aus nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassungen von Grund und Boden nicht als Teile des landwirtschaftlichen Betriebes gelten; dies mit der Konsequenz, dass diese Wirtschaftsgüter im Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes nicht erfasst sind und die damit verbundenen Gewinne bei der Ermittlung der (pauschalierten) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft demnach…
…Land und Forstwirtschaft zu erfassen, da diese Entgelte mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz nicht erfasst seien. Allerdings müsse beachtet werden, dass lediglich jene Entgeltsbestandteile, welche für die Rechtseinräumung gewährt würden, nicht abpauschaliert wären. Dieser für die Rechtseinräumung dh. für die Überlassung von Grund und Boden an…
…der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach …
…erst im Zeitpunkt des Ausscheidens des Grund und Bodens aus dem Betriebsvermögen oder im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes insoweit zu versteuern ist, als die stillen Reserven in diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind. (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1…
…und darauf aufbauende präzisierende Klarstellungen beispielsweise für die Werte von Grund und Boden im Sinne der Grundanteilsverordnung festgelegt. Die Unterscheidung, ob Anschaffung/Herstellung oder Einlage vorliegt, ist deswegen notwendig, weil sich hieran steuerrechtliche Begünstigungen wie beispielsweise IFB oder GFG oder auch Fragen der Übertragung von…
…angenommenen Anteil von 30%) auf die Entwertung des betreffenden Grundstücks entfällt. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass weder die Bf. noch deren steuerlicher Vertreter einen geeigneten Nachweis über die Aufteilung des Entgelts in einen steuerfreien Anteil für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu…
…wenn Grund und Boden nicht dem Anlagevermögen oder dem Privatvermögen, sondern dem Umlaufvermögen zugehörte. Dies war dann der Fall, wenn ein Handel mit Grundstücken vorlag, der zu Einkünften aus Gewerbetrieb (§ 23 EStG 1988) führte. Gewerblicher Grundstückshandel Sachverhalt Der von ***5*** aus bewirtschaftete Gutsbetrieb der Bf…
…ein Liegenschaftszins von 2% jedenfalls die unterste argumentierbare Größe dar. Weiters wird nicht in Abrede gestellt, dass die Immobilie im Zeitraum 2007 bis 2014 eine erhebliche Wertsteigerung erfahren haben wird. Die Wertsteigerung wird aber vor allem auf die Wertsteigerung des Grund und Bodens zurückzuführen sein…
…Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2) Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen." Die Steuerbarkeit von Einkünften setzt nicht…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). § 3. (1) Unter Gesamtgewinn ist der Gesamtbetrag der Gewinne zuzüglich steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden…
…Erfassung der Einkünfte unverändert § 19 Abs 1 EStG 1988. Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden sind daher in dem Zeitraum steuerlich zu erfassen, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind. Auch Liegenschaften im Betriebsvermögen waren gegebenenfalls nach der Maßgabe des § 30 EStG 1988 aF…
…Es ist ausgeschlossen, dass die Mitglieder durch die Nutzungsvorteile das uneingeschränkte Eigentumsrecht verlieren. Die Nutzung der eigenen Grundstücke kann niemals das Entgelt für das Eigentum von Grund und Boden sein. Der UFS hat trotzdem den Schluss gezogen, dass die Grundstücke beim Verkauf im Alleineigentum der…
…Wirtschaftsgüter). Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Für unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens darf ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum…