…der ***22*** nicht vorliegen, sondern die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht wurden. Es kann daher keine Rechtswidrigkeit erkannt werden, wenn die belangte Behörde die abgerechneten Fremdleistungen als Arbeitskräftegestellung qualifizierte und die Bf. zur Haftung für die Abzugsteuer in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen…
…Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht deren Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leistungserfolg herbeizuführen. Der Verleiher schuldet die Überlassung der Arbeitskraft zum Zweck der Arbeitsleistung und nicht zur Ausführung einzelner Arbeiten. Der Gesteller schuldet kein Werk, sondern lediglich die Bereitstellung von Arbeitnehmern mit…
…Überlassung von Arbeitskräften tätig. Im Zuge einer den Zeitraum 1.1.2008 bis 31.12.2009 umfassenden Lohnabgabenprüfung wurden laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung folgende Feststellungen getroffen: Zwischen der Bf als Auftraggeberin und den im Bericht genannten Personen als Auftragnehmer wurden Werkverträge abgeschlossen…
…dass von ihr weder Arbeitsmittel bereitgestellt wurden noch seien die Unternehmer (die an Dritte überlassenen Personen) zeitlich oder örtlich an einen bestimmten Arbeitsort gebunden gewesen. Die Aufträge seien in Bezug auf die Bf völlig weisungsfrei durchgeführt worden. Die betroffenen Personen seien nicht als Arbeitskräfte überlassen…
…wurde aber gerade nicht von diesen Abstand genommen, vielmehr waren diese über die VIBÖ und ÖNORMEN vertraglich vereinbart. Dass die Subunternehmen zwar eigenes Werkzeug benutzt haben, das Material und Großgeräte aber beigestellt wurde, spricht nur auf den ersten Blick eher für eine Überlassung von Arbeitskräften…
…Auch die Beschwerdeführerin selbst werde von ihrer Auftraggeberin auf der Basis von Regiestunden entlohnt, sodass zwangsläufig auch die Bezahlung ihrer eigenen Subfirmen gar nicht anders erfolgen könne. Zum Beweis dafür, dass die von den Firmen ***M***, ***L*** und ***E*** eingesetzten Arbeiter nicht als überlassene Arbeitskräfte…
…Auch die Beschwerdeführerin selbst werde von ihrer Auftraggeberin auf der Basis von Regiestunden entlohnt, sodass zwangsläufig auch die Bezahlung ihrer eigenen Subfirmen gar nicht anders erfolgen könne. Zum Beweis dafür, dass die von den Firmen ***M***, Leqendarna und ***E*** eingesetzten Arbeiter nicht als überlassene Arbeitskräfte…
…N hafteten auch für die von ihnen erbrachten Leistungen. Dafür seien entsprechende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen worden. M bzw. die N müssten zudem fehlerhafte Leistungen umgehend auf eigene Rechnung beheben. Die abgeschlossenen Werkverträge seien immer ergebnisorientiert gewesen und hätten nie die Überlassung von Arbeitskräften zum Gegenstand gehabt.…
…Überlassung von Arbeitskräften, Anlagenmontagen, Verleih von Arbeitsgeräten, Planungsbüro sowie Handel mit Waren aller Art tätig. Der mit 25 % an der Berufungswerberin beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführer betrieb neben der Tätigkeit als Geschäftsführer ein Einzelunternehmen in den Bereichen Schlossereiwesen und Arbeitskräfteverleih und war nach den Angaben der Beschwerdeführerin…
…die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen." Dem Beschwerdeeinwand, dass Barschecks nicht unter das sog. Barzahlungsverbot iSd § 20 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 (Abzugsverbot) subsumiert…
…eine britische Kapitalgesellschaft, die auf internationale Arbeitskräftegestellung im Bereich der Luftfahrttechnik spezialisiert ist. Ein langfristiger Auftraggeber war ein österreichisches Unternehmen, dem Leiharbeitskräfte für die Herstellung von Leichtbauteilen in modernster Faserverbundtechnologie für idR mehrere Monate auf Grund eines Gestellungsvertrages überlassen wurden. Die Bf. stellte durch ihren…
…von 5% des geleisteten Werklohnes. § 19 Abs. 1a UStG 1994 in der für die streitgegenständlichen Jahre maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: […] Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Das gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften…
…Überlassung von Arbeitskräften, als Baumeister, für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, für das Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, zu welchen insbesondere der Handel mit Medizinprodukten, Waffen und pyrotechnischen Artikeln zählen, von…
…FN*** im Firmenbuch eingetragen. Mit Eintragung vom ***Datum 2009*** erfolgte die Umbenennung in ***X*** Montage GmbH und die Änderung des Geschäftszweiges von Überlassung von Arbeitskräften auf Ausübung des Schlossergewerbes. Der Firmensitz wurde mit ***Datum 2011*** erst in die ***Adresse 2 F GmbH***, und dann mit…
…bestehen - zwei Niederschriften des Magistrats der Stadt Wien vom 24.2.2006 und einen Auszug aus dem Gewerberegister vom 21.3.2006, wonach das Gewerbe "Überlassung von Arbeitskräften" angemeldet, Frau ***Gf1G1*** zur gewerberechtlichen Geschäftsführerin bestellt wurde und dieses Gewerbe im Gewerberegister eingetragen ist - eine Bestätigung…
…bestehen - zwei Niederschriften des Magistrats der Stadt Wien vom 24.2.2006 und einen Auszug aus dem Gewerberegister vom 21.3.2006, wonach das Gewerbe "Überlassung von Arbeitskräften" angemeldet, Frau ***Gf1G1*** zur gewerberechtlichen Geschäftsführerin bestellt wurde und dieses Gewerbe im Gewerberegister eingetragen ist - eine Bestätigung…
…vor dem Straflandesgericht erwiesen, dass die GmbH1 in den Streitjahren auf den Namen des Justus Meier Scheinrechnungen für die Überlassung von Arbeitskräften an Dritte ausgestellt hatte. Justus Meier erbrachte die rechnungsgegenständlichen Leistungen nicht an die GmbH1. Die GmbH1 vertreten durch den Bf. entrichtete diese Scheinentgelte…
…Reinigung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Dies gilt auch für die Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Erwägungen: Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden besteht innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes. Die in § 115…
…ersichtlich und man sei daher der Empfängernennung nachgekommen. Zu dem Vorhalt, dass die Beben KG bis 19.1.2019 eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Überlassen von Arbeitskräften" und ab 26.02.2019 eine solche als Baugewerbetreibende (eingeschränkt, auf ausführende Tätigkeiten) gehabt hätte wird Folgendes ausgeführt: …
…Verpflichtungen zur Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachkomme, wobei allfällige Beitragsnachverrechnungen, die aufgrund von Beitragsprüfungen oder nachträglichen Meldungen vorgenommen würden, von der Bescheinigung nicht erfasst seien (BFG-Akt, Bl. 633); Auszug aus dem Gewerberegister betreffend Überlassung von Arbeitskräften (BFG-Akt Bl. 633 verso); Bescheid des Magistrates der…