…A Bauleistungen ausländischer europäischer Unternehmen in Anspruch genommen hat. Aus diesem Grund habe ich bei der Jahressteuererklärung die Reverse-Charge-Bestimmung angewandt und die von dem slowenischen Bauunternehmen verrechneten Leistungen der 'Umsatzsteuerbesteuerung unterzogen und diese in der Jahressteuererklärung ausgewiesen. Nach Einsicht in meine Unterlagen kann…
…vom 27.06.2013 mit den Hinweisen "Die Steuerschuld geht gemäss § 19 Abs. 1a UStG 1994 auf den Empfänger über" und "Leistender und Leistungsempfänger vereinbaren einvernehmlich, dass es sich bei den vorliegenden Leistungen um eine Bauleistung handelt." betreffend Errichtung der Kellerabteile, Leistung im Juni 2013…
…die Steuerschuld auf ihre Abnehmer übergeht (die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer geht gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 auf den Leistungsempfänger über), so ist die Summe der steuerbaren Umsätze Null. In der Jahreserklärung wäre nur der Übergang der Steuerschuld (und der…
…erbracht wurde: Ist der Leistungsempfänger als ausländischer Unternehmer anzusehen, kommen das Empfängerortprinzip und das Reverse-Charge-System zur Anwendung. Hat hingegen der Leistungsempfänger den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. den Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich, wurde eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Leistung erbracht. …
…bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) erzielen, können ihre Vorsteuern nur im Rahmen des so genannten Erstattungsverfahrens gem. VO BGBl 279/1995 (Erstattungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung beantragen. Demgegenüber sind auch ausländische Unternehmer zur Umsatzsteuer…
…der VO vorgenommen werden (Ruppe/Achatz, UStG5, § 21 UStG, Rz. 60). Tätigt ein ausländischer Unternehmer ausschließlich Umsätze, die dem reverse-charge-System unterliegen, kann er - wie erwähnt - Vorsteuern nur im Erstattungsverfahren geltend machen. Sollte dieser Unternehmer selbst eine Umsatzsteuer schulden, weil die Steuerschuld vom leistenden…
…Abs. 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt, im vorliegenden Fall ist die Leistung daher in Italien steuerbar und steuerpflichtig, es kommt gem. § 19 UStG zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor…
…betrieblich bedingt. Bei den Leistungen der AG handelt es sich wohl um sog. "Katalogleistungen" im Sinne des zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuergesetzes. Die Leistungen sind dort steuerbar, wo sich der Sitz des empfangenden Unternehmers befindet, es kommt zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger. Daher…
…Entstehung der Steuerschuld § 19 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 112/2012 lautet: Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen…
…Bf. hat zur Schätzung des Finanzamtes eingewendet, dass das Ergebnis bei dem vom Finanzamt gewählten Aufschlag von 30% zu hoch sei, weil die Rabatte und der Übergang der Steuerschuld auf unternehmerische Abnehmer nicht entsprechend berücksichtigt worden seien. Der Anteil an unternehmerischen Abnehmern sei lt. Bf…
…Diese Leistungen sui generis fallen unter die generelle Leistungsortsregelung für Leistungserbringungen an einen Unternehmer und sind somit seit 2010 am Sitz des Leistungs-Empfängers steuerbar und im Empfangs-MS mit RCS (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) abzurechnen. Der VwGH macht dabei auch keinen Unterschied…
…Betriebsstätte der ***1*** s.r.o. seien im Jahresdurchschnitt 2009 rund zwölf Dienstnehmer jeweils mit Wohnsitz in Wien (davon sechs Vollzeit und sechs Teilzeit) beschäftigt gewesen. Die ***1*** mit Sitz in Bratislava sei ein ausländischer Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Bei der Erbringung von Leistungen…
…1 UStG kommt es zum verpflichtenden Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer eine in Österreich steuerbare sonstige Leistung oder Werklieferung an einen österreichischen Unternehmer erbringt. Als ausländischer Unternehmer ist ein Unternehmer anzusehen, der im Inland weder Wohnsitz (Sitz) noch…
…Teil in Österreich. Bei den "Wholesale" Umsätzen handelt es sich daher ausschließlich um B2B-Geschäfte. Das Geschäft ist über die Jahre sukzessive zurückgegangen." Daraus ermittelte die Bf. den Betrag an steuerpflichtigen Umsätzen (wobei die "wholesale-Umsätze zu einem Übergang der Steuerschuld führten) und brachte die…
…nicht aufbewahrt und dokumentiert wurden. Die Beschwerdeführerin habe zudem "wissentlich entgegen den Bestimmungen des § 19 Abs 1a dritter Unterabsatz UStG 1944 (Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen) Rechnungen mit Steuerausweis der Fremdleister akzeptiert". Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 11. Mai 2023 wurde die Bilanzbuchhalterin Mag. ***BilBuch…
…insofern für den Rechtsunterworfenen bei richtiger Rechtsanwendung vorhersehbar. Der Gesetzgeber des Umsatzsteuergesetzes hat im Falle, dass ein ausländischer Unternehmer, der im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine Betriebstätte hat, eine sonstige Leistung an einen Unternehmer erbringt, den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger geregelt…
…Bf. hat zur Schätzung des Finanzamtes eingewendet, dass das Ergebnis bei dem vom Finanzamt gewählten Aufschlag von 30% zu hoch sei, weil die Rabatte und der Übergang der Steuerschuld auf unternehmerische Abnehmer nicht entsprechend berücksichtigt worden seien. Der Anteil an unternehmerischen Abnehmern sei lt. Bf…
…Fall kann es zum Übergang der Steuerschuld kommen. Wird die Leistung einem Unternehmer im Drittland oder einem Nichtunternehmer im Drittland gegenüber erbracht, liegt der Ort der Leistung gemäß § 3a Abs. 6 oder Abs. 13 UStG 1994 jeweils im Drittland. Da diese Leistung jedoch in Österreich…
…der Bf. nicht, obwohl das materielle Recht nur bei einem Teil der Leistungsempfänger, nämlich Nichtunternehmern, den leistenden Unternehmer - also Bf. - als Steuerschuldner vorsieht (B2C), während es bei einem anderen Teil der Leistungsempfänger, nämlich Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, zu einem Übergang der Steuerschuld…
…von einer Steuerpflicht der Ausgangsumsätze in Österreich ausgeht und daher über die Höhe der Ausgangsumsätze abzusprechen hat. Die angeführten Ausgangsumsätze basieren auf tatsächlichen Umsatzzahlen unseres Klienten. 20% der Umsätze entfallen auf unternehmerische Leistungsempfänger als Kunden, weshalb es bei diesen zum Übergang der Steuerschuld auf den…