…A Bauleistungen ausländischer europäischer Unternehmen in Anspruch genommen hat. Aus diesem Grund habe ich bei der Jahressteuererklärung die Reverse-Charge-Bestimmung angewandt und die von dem slowenischen Bauunternehmen verrechneten Leistungen der 'Umsatzsteuerbesteuerung unterzogen und diese in der Jahressteuererklärung ausgewiesen. Nach Einsicht in meine Unterlagen kann…
…vom 27.06.2013 mit den Hinweisen "Die Steuerschuld geht gemäss § 19 Abs. 1a UStG 1994 auf den Empfänger über" und "Leistender und Leistungsempfänger vereinbaren einvernehmlich, dass es sich bei den vorliegenden Leistungen um eine Bauleistung handelt." betreffend Errichtung der Kellerabteile, Leistung im Juni 2013…
…Kein Übergang der Steuerschuld bei sonstigen Leistungen iSd § 3a Abs. 11a UStG 1994 Zu den sonstigen Leistungen iSd § 3a Abs. 11a UStG 1994 siehe Rz 641f. Werden solche sonstigen Leistungen von einem ausländischen Unternehmer ausgeführt, geht die Steuerschuld nicht auf den unternehmerischen Leistungsempfänger über. Der…
…Bauleistungen beauftragt worden ist. Beispiel: Der Bauunternehmer A lässt auf einem ihm gehörigen Grundstück Einfamilienhäuser errichten, um diese später zu verkaufen. Obwohl A seinerseits nicht zu Bauleistungen beauftragt worden ist, kommt es zum Übergang der Steuerschuld. Da der Übergang der Steuerschuld bei Leistungen an Unternehmer…
…von der Bw. zitierte im gegenständlichen Rechtsbereich nicht anzuwendende § 13b dUStG (mit Wirkung ab 1.1.2002) den Übergang der Steuerschuld nicht nur in den verpflichtenden Fällen (Katalogleistung, sonstige Leistungen im Binnenmarkt und Dreiecksgeschäft), sondern darüber hinaus bei sämtlichen sonstigen Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer…
…I Nr. 71/2003) war der Übergang der Steuerschuld bei sämtlichen sonstigen Leistungen sowie bei Werklieferungen vorgesehen. Mit der Einführung der neuen Leistungsortregelung des § 3a (BGBl. I Nr. 52/2009 ab 2010) knüpft die Vorschrift an das Vorliegen eines Leistungsempfängers an, der Unternehmer iSd § 3a…
…dass der ausländische Unternehmer während des Erstattungszeitraumes in Österreich entweder keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder nur Umsätze, bei…
…geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung über, wenn der leistende Unternehmer ein ausländischer Unternehmer ohne Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte im Inland ist (§ 19 Abs. 1 UStG 1994). Da es einen gemeinschaftsrechtlich definierten Grundstücksbegriff nicht gibt, ist vorderhand bei der Auslegung vom…
…Art. 3a BMR zu einem Übergang der Steuerschuld auf die inländische, leistungsempfangende Bw. Die österreichische Steuer für die vorliegenden Leistungen wurde von den ausländischen, leistungserbringenden Unternehmern geschuldet, die Bw. wäre allenfalls - sofern die Steuer nicht von den ausländischen Unternehmern entrichtet wurde - im Rahmen des § 27…
…die Steuerschuld auf ihre Abnehmer übergeht (die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer geht gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 auf den Leistungsempfänger über), so ist die Summe der steuerbaren Umsätze Null. In der Jahreserklärung wäre nur der Übergang der Steuerschuld (und der…
…in Konkurs schulde dem Finanzamt Graz durch den Übergang der Umsatzsteuerschuld aus Lieferungen und Leistungen durch einen ausländischen Unternehmer, der in Österreich weder Sitz noch Betriebsstätte habe, Umsatzsteuer in Höhe von € 74.761,10. Der Vorgang der Kompensation sei am Abgabenkonto ersichtlich zu machen…
…von der Anwendung der Verordnung des BM Finanzen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen ausländischer Unternehmer, BGBl. Nr. 800/1974, ausgehe, ist Folgendes anzumerken: Da die im § 19 Abs. 1a UStG 1994 normierte Regelung über den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger Vorrang vor dem…
…erbracht wurde: Ist der Leistungsempfänger als ausländischer Unternehmer anzusehen, kommen das Empfängerortprinzip und das Reverse-Charge-System zur Anwendung. Hat hingegen der Leistungsempfänger den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. den Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich, wurde eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Leistung erbracht. …
…Unternehmer vorliegt und ob ein inländischer oder ausländischer Unternehmer Leistungsempfänger ist. Zu einem Übergang der Steuerschuld kann es allerdings nur kommen, wenn eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Leistung erbracht wird. Entsteht keine Steuerschuld, kann auch keine Steuerschuld übergehen. Dies ist zB der Fall bei…
…bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) erzielen, können ihre Vorsteuern nur im Rahmen des so genannten Erstattungsverfahrens gem. VO BGBl 279/1995 (Erstattungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung beantragen. Demgegenüber sind auch ausländische Unternehmer zur Umsatzsteuer…
…Hauseigentümergemeinschaft unternehmerisch erfasst ist, erbracht hat. Für die von der Bw. an die Miteigentümergemeinschaft erbrachten Leistungen ist die Steuerschuld gemäß § 19 Abs. 1 UStG 1994 auf die Leistungsempfängerin übergegangen und hat diese die darauf entfallende Steuerschuld in ihrer Umsatzsteuererklärung ausgewiesen. Auf den Übergang der Steuerschuld…
…der VO vorgenommen werden (Ruppe/Achatz, UStG5, § 21 UStG, Rz. 60). Tätigt ein ausländischer Unternehmer ausschließlich Umsätze, die dem reverse-charge-System unterliegen, kann er - wie erwähnt - Vorsteuern nur im Erstattungsverfahren geltend machen. Sollte dieser Unternehmer selbst eine Umsatzsteuer schulden, weil die Steuerschuld vom leistenden…
…Abs. 6 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt, im vorliegenden Fall ist die Leistung daher in Italien steuerbar und steuerpflichtig, es kommt gem. § 19 UStG zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor…
…betrieblich bedingt. Bei den Leistungen der AG handelt es sich wohl um sog. "Katalogleistungen" im Sinne des zu diesem Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuergesetzes. Die Leistungen sind dort steuerbar, wo sich der Sitz des empfangenden Unternehmers befindet, es kommt zum Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger. Daher…
…Entstehung der Steuerschuld § 19 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 112/2012 lautet: Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen…