…(Abänderung) Gemäß § 24 Abs 3 EStG 1988 ist für Wirtschaftsgüter, die nicht veräußert werden, der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Dies galt in der Fassung vor BGBl. I 110/2023 auch für Gebäude. Gemäß § 10 Bewertungsgesetz 1955 wird der gemeine Wert…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe eines Betriebes…
…nicht ohne Aufgabe seines Hauptwohnsitzes veräußert werden; der Steuerpflichtige verfügt folglich über keine Mittel zur Bezahlung der auf Grund der Überführung ins Privatvermögen anfallenden Einkommensteuer. Der Gesetzgeber verzichtet daher unter bestimmten Umständen auf die steuerliche Erfassung der stillen Reserven. Das Gebäude muss betrieblichen Zwecken und…
…vorliegt. Ab 01.04.2012 löst auch die Entnahme von Grund und Boden aus einem Betrieb und Überführung ins Privatvermögen des Betriebsinhabers keine Aufdeckung von stillen Reserven mehr aus, weil bei einer nachfolgenden Veräußerung im Privatvermögen (auch) die betrieblich gewachsenen stillen Reserven als Einkünfte nach …
…der Behaltefrist ins Privatvermögen entnommen werde. Die Überführung ins Privatvermögen sei in der Regel dann möglich, wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter einer privaten Nutzung zugänglich sind. Die Möglichkeit der privaten Nutzung von Wertpapieren könne angenommen werden. Die Wertpapiere seien nach Betriebsveräußerung demnach ins Privatvermögen zu überführen…
…Veräußerungserlöse anzusetzen, wenn die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert werden. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Bei Aufgabe eines Betriebes, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist…
…Verbindlichkeit (im Rahmen des Gesamtkaufpreises) zum Ansatz bringen würde. Durch die Bewertung der Verbindlichkeit zum Devisenwarenkurs am Entnahmestichtag wird dem Gebot der Totalgewinngleichheit entsprochen. Die Überführung der Fremdwährungsverbindlichkeit ins Privatvermögen kommt einer Realisierung des Kursverlustes gleich, da diese aus dem Betriebsvermögen des Beschwerdeführers auf Dauer…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe eines Betriebes…
… 24 Abs. 2 EStG 1988). Werden die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes nicht veräußert, so ist gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (§ 24 Abs. 3 EStG 1988). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehören alle Wirtschaftsgüter…
…VwGH 30.6.1994, Zl. 92/15/0213). Werden anlässlich der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert iSd § 10 Abs. 2 BewG im Zeitpunkt der Überführung ins Privatvermögen anzusetzen (vgl. VwGH 17.5.2000, Zl. 98/15/0009; 25.10.2006, Zl…
…der Bf das Grundstück später tatsächlich veräußerte, hindert nicht die getroffene Feststellung, dass eine zeitlich vorgelagerte Überführung ins Privatvermögen (siehe Punkt 1. und 2.) stattgefunden hat. Der Bf hat das Grundstück teilweise als Unternehmer für sein Unternehmen erworben. Ein Vorsteuerabzug wurde im Ausmaß von 20…
…einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert werden. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Nach § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 (in der Fassung vor dem 31.3…
…Veräußerungserlöse anzusetzen, wenn die einzelnen dem Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert werden. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe…
…Wertminderung gegeben. Dasselbe gilt bei Veräußerung durch eine Privatstiftung. Faktum ist jedenfalls, dass einmal von der GmbH erwirtschaftete Gewinne - außer der KÖSt - bei Überführung ins Privatvermögen auch der KESt zu unterwerfen sind. Im Übrigen darf insgesamt nicht übersehen werden, dass eine physische bzw. einkommensteuerpflichtige Person…
…im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Bei Aufgabe eines Betriebes, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der…
…so sind nach Abs. 3 leg.cit. die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1988 ermäßigt sich der Steuersatz ua. für außerordentliche Einkünfte (Abs. 5 leg.cit…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe eines Betriebes…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe eines Betriebes…
…Betrieb gewidmeten Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Bei Aufgabe eines Betriebes…
…Wirtschaftsgüter im Rahmen der Aufgabe des Betriebes veräußert, so sind die Veräußerungserlöse anzusetzen. Werden die Wirtschaftsgüter nicht veräußert, so ist der gemeine Wert im Zeitpunkt ihrer Überführung ins Privatvermögen anzusetzen. Für Grund und Boden ist § 6 Z 4 anzuwenden. Der Veräußerungsgewinn ist nach § 24 Abs…