…Schule, die den geforderten sonderpädagogischen Förderbedarf abdeckt, zu erhalten. Die NamederSchule des Diankonievereins Ort hat Öffentlichkeitsrecht (gesetzlich anerkannter Schulabschluss) und beruht unter anderem auf auf dem Konzept der Integration und Montessori-Pädagogik. In den Klassen werden 22 Kinder, davon 4-5 mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet…
Abs. 4: Ist die mündliche Verhandlung nicht öffentlich oder ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so haben der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten das Recht, zur Verhandlung zwei an der Sache nicht beteiligte Personen ihres Vertrauens beizuziehen. Personen, die im Verfahren als Zeugen oder Sachverständige in Betracht kommen…
…€ 9.940,00 Gesamt € 1.026.190,00 Gemäß § 58 Abs.3 GSpG unterliege ein Gewinnspiel der Glücksspielabgabe, wenn es sich auch an die inländische Öffentlichkeit richtet. Die dabei "in Aussicht gestellten Gewinne" seien aus Sicht des durchschnittlich informierten, aufmerksamen Betrachters zu beurteilen…
…Betrage von € 144.000,00 heran. Gemäß § 58 Abs.3 GSpG unterliege ein Gewinnspiel der Glücksspielabgabe, wenn es sich auch an die inländische Öffentlichkeit richte. In diesem Falle bilde die Gesamtheit aller in Aussicht gestellten Gewinne die Bemessungsgrundlage. Der gesamte Preispool des verfahrensgegenständlichen Gewinnspieles…
…250.000,00 fest. Gemäß § 58 Abs.3 GSpG unterliege ein Gewinnspiel der Glücksspielabgabe, wenn es sich auch an die inländische Öffentlichkeit richte. In diesem Falle bilde die Gesamtheit aller in Aussicht gestellten Gewinne die Bemessungsgrundlage. Der gesamte Preispool des verfahrensgegenständlichen Gewinnspieles, sei einheitlich in…
…nach § 58 Abs.3 GSpG für das Jahr 2013 ein, mit der Begründung, diese Gewinnspiele hätten sich nicht an die inländische Öffentlichkeit gerichtet. Nach Überprüfung der Selbstberechnung der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs.3 GSpG für das Jahr 2013, setzte die belangte Behörde mit dem, im…
…im Verfahren vor dem Spruchsenat der Vorsitzende nach Schluss der mündlichen Verhandlung aufgrund der Ergebnisse der Beratung und Abstimmung das Erkenntnis öffentlich zu verkünden und hierbei die wesentlichen Entscheidungsgründe bekannt zu geben hat. Da die Öffentlichkeit in der mündlichen Verhandlung nicht mittels Beschluss ausgeschlossen war…
…Künstlerbegriff gemäß Art 17 beziehe sich demnach nur auf Künstler bzw. Personen, die in der Öffentlichkeit unmittelbar auftreten und dabei Darbietungen erbringen, die künstlerischen oder unterhaltenden Charakter besitzen. Nicht unter Art 17 würden damit alle Tätigkeiten fallen, die nicht in der Darstellung unmittelbar vor Publikum…
…31), einen wohl nicht nur grundsätzlichen Inlandsbezug für die Besteuerung von Preisausschreiben zu schaffen, verfehle das Tatbestandselement "wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet" eine sachlich differenzierte Anknüpfung der Besteuerung, namentlich der Höhe der Glücksspielabgabe, an einen konkreten (inländischen) Sachverhalt. 2.1…
…Kundengruppe der Versicherungsnehmer bekannt war, dass die Bf. Kernaktionärin an der XV Gruppe war. Damit fehlte es aber an der Werbewirkung für die Bf. in der breiten Öffentlichkeit. Eine etwaige indirekte Werbewirkung für die X. -Gruppe konnte die seitens der Bf. vermeinte Entgeltlichkeit der Zuwendungen…
…Begriff "Bühnenkünstler" nicht näher definiert ist. Dennoch wird der Grundsatz abgeleitet, dass Künstler iSd Art. 17 OECD-MA "… nur in der Öffentlichkeit auftretende oder vortragende Personen …" sein könnten, während "… nicht vor Publikum auftretende Personen wie Maler, Bildhauer, Schriftsteller oder Komponisten …" keine…
…46 fest. Dieser Festsetzung legte es sämtliche in Aussicht gestellten Gewinne zu Grunde. Nach Ansicht des Finanzamtes unterliegen auf Grund des Wortlautes des § 58 Abs. 3 GSpG „wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet“, sämtliche Gewinne, also auch jene Gewinne, die auf…
…zielführend, jedoch im Tempo leicht verlangsamt. Eine leichte Antwortlatenz besteht. Sinnestäuschungen werden negiert. Es besteht ein fluktuierender paranoider Wahn, er fühle sich in der Öffentlichkeit von fremden Menschen verfolgt. Keine Ich-Störungen. Die STL ist depressiv, bei negativ getönter Befindlichkeit. Der Affekt ist flach. Die…
…aber, dass der in der betreffenden Finanzstrafsache zusammentretende Spruchsenat als ersten Tagesordnungspunkt über die zwischenzeitlich eingelangte Ablehnung einzelner Senatsmitglieder oder des gesamten Senates unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten und zu entscheiden und seinen Beschluss in weiterer Folge durch den Vorsitzenden zu verkünden hat, woraufhin…
…stehenden Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR 2001) bzw allenfalls sich mit der Thematik auseinandersetzende Protokolle des sog "Salzburger Steuerdialogs", somit jedenfalls um keine internen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen, Verwaltungsanweisungen. Diese Rechtsansichten entfalten mangels Rechtsquellenqualität zwar gegenüber dem Bundesfinanzgericht und im übrigen auch gegenüber der Bf keine Bindungswirkung (vgl…
…Übrigen bereits aus dem vorgelegten Bescheid (Ansatz eines Abschlages von 50%). Das Vorbringen, dass die Tatsache des Zeitpunktes der Errichtung eines Gebäudes für die Öffentlichkeit uneingeschränkt wahrnehmbar gewesen sei, ist durch nichts belegt und für das Finanzamt nicht nachvollziehbar. Andererseits stützt sich der Antragsteller darauf…
…der Formulierung des § 58 Abs.3 GSpG, wenn sich das Glückspiel auch an die inländische Öffentlichkeit richtet, ein hinreichender Inlandsbezug gegeben sei -dass nach dem Erkenntnis des VwGH zu Zl.2015/16/0035 eine Aufteilung der Gewinne aufgrund der Mitteilung des Veranstalters, dass Gewinnspiel finde…
…November 2025, Geschäftszahl SpS **1**, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 5. Mai 2026, die antragsgemäß unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 160 Abs. 4 FinStrG stattgefunden hat, in angekündigter Abwesenheit des Beschuldigten, jedoch in Anwesenheit des Amtsbeauftragten **AB1** sowie der Schriftführerin **S1** zu Recht erkannt…
…Bundesminister für Finanzen hat die Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesfinanzgerichtes (Volltexte, soweit vorhanden Rechtssätze) der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zugänglich zu machen. (2) Bei der Veröffentlichung sind personenbezogene Daten nur soweit unkenntlich zu machen, als es die berechtigten Interessen der Parteien an der Geheimhaltung dieser…
…über die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung von Bescheiden hinausgehender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, der dem Grundsatz der Effektivität entspricht (vgl. dazu ausführlich Bachl, Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren, Diss (2014)), 398f). Danach wären in Ermangelung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für die Erlassung einstweiliger Verfügungen durch…